Freistellungsauftrag für ETF

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  1. Avatar von Hans88
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    Standard Freistellungsauftrag für ETF

    Guten Abend,

    ich hab für meinen Sohn vor ein paar Jahren einen Sparplan angelegt. Der ETF läuft ziemlich gut.

    Jetzt geht's mir um den Freistellungsauftrag. Wenn ich das richtig versteh, wird die Abgeltungssteuer erst beim Verkauf von ETF-Anteilen berechnet werden.

    Heißt im Umkehrschluss, der Freistellungsauftrag würde in diesem Jahr nicht ausgenutzt werden, wenn ich in diesem Jahr keine Verkäufe tätige.

    Um den Freistellungsauftrag in Anspruch zu nehmen, müsste ich dann entsprechend dieses Jahr noch ETF-Anteile verkaufen und gleich wieder kaufen.

    Liege ich damit richtig, oder kann ich irgendwie den Freistellungsauftrag steuerlich auf den Depotbestand anrechnen lassen?

    Falls nicht:
    Blöderweise zeigt mir die Bank (DKB) keine Historie an, zu welchen Kursen der monatliche Sparplan ausgeführt wurde. D.h. ich müsste auf gut Glück eine Anzahl an Anteilen verkaufen und wieder kaufen, um den Freistellungsauftrag auszuschöpfen.

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Freistellungsauftrag für ETF

    Das ist der Nachteil von thesaurierenden Fonds wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft wird für Kinder mit Freibetrag lieber einen ausschüttenden wählen… und laufen lassen

  3. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Freistellungsauftrag für ETF

    Hat dein Sohn denn noch weitere Einkünfte?
    Falls nein, hast du schonmal etwas von einer Nicht Veranlagungsbescheinigung (NV) gehört?

  4. Avatar von Hans88
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    Standard AW: Freistellungsauftrag für ETF

    mount
    Nein. Der ist 11.

    Zitat Zitat von BenniG
    Falls nein, hast du schonmal etwas von einer Nicht Veranlagungsbescheinigung (NV) gehört?
    Ja, hab ich. An die NV-Bescheinigung hab ich überhaupt nicht gedacht. Danke für den Richtungsgeber.

    Das hat mich zu diesem Artikel und direkt zum Finanzamt Hessen geführt.

    Aktuell liegt mein Kleiner beim Depot 8.000€ im Plus (ETF läuft bisher 3 Jahre). Nach dem o.g. Link vom Finanzamt liegt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens bei 11.604€. Damit könnte ich den gesamten Betrag dieses Jahr verkaufen und gleich wieder kaufen und das Steuerproblem lösen, sofern ich das richtig verstanden hab.

    Gefunden hab ich jetzt die NV 1A. Ich füll das mal aus.

  5. Avatar von Hans88
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    Standard AW: Freistellungsauftrag für ETF

    Die NV-Bescheinigung hatte ich vor ein paar Tagen bei der DKB hochgeladen. Die DKB hat mir den Eingang bestätigt.

    Hab heute den gesamten ETF verkauft. Bin mal gespannt, ob das tatsächlich klappt. Das Geld sollte innerhalb von 2 Werktagen gutgeschrieben werden.

  6. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Freistellungsauftrag für ETF

    Hm, vom Prinzip her hättest du ja auch noch ein paar Jahre Zeit gehabt. Aber man weiß natürlich nie, ob sich nicht irgendwann die Gesetze ändern.

    Hast du eigentlich auch die Verdienstgrenze für die Familienversicherung berücksichtigt?
    https://www.finanztip.de/gkv/verdien...nversicherung/

    Wenn dein Sohn nun dieses Jahr 8.000 € Einkommen hat, dürfte er darüber liegen und muss sich selbst versichern.
    Wenn man von den 8.000 € den Freibetrag von 1.000 € abzieht, landest du bei 583 €, also deutlich über den 505 €, wie es im Text steht.

    Also sofern möglich würde ich an deiner Stelle versuchen den Auftrag zurückzurufen und nicht alles verkaufen.

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