Meldepflicht eines Unfalls bei Haftpflichtschaden

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Blechlawine
    Blechlawine

    Standard Meldepflicht eines Unfalls bei Haftpflichtschaden

    Hallo und guten Tag

    Letzte Woche habe ich beim Einparken in der Stadt einem anderen Fahrzeug einen Schaden zugefügt. Nachdem ich eine Weile gewartet hatte, der Fahrer allerdings nicht auftauchte, deponierte ich einen Zettel mit meinen Personalien an seiner Windschutzscheibe.

    Der Schaden war deutlich zu sehen, dennoch hat sich der Fahrer/Halter des anderen Fahrzeugs bis heute nicht bei mir gemeldet.

    Bin ich dennoch verpflichtet, den Schaden meiner Haftpflichtversicherung zu melden, damit sie im Ernstfall die Zahlung übernimmt?

    Danke schon Mal

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Standard AW: Meldepflicht eines Unfalls bei Haftpflichtschaden

    Also wenn Du " Glück" hast, ist der Zettel verloren gegangen!! Dann ist der Geschädigte der Dumme!! Diese Situationen gibt es leider sehr oft!#
    Wer hat sich noch nicht wegen einem Kratzer oder Delle geärgert, die andere hinterlassen haben und auf und davon waren!!
    Ich finde dieses ignorante Verhalten von vielen äußerst traurig!!

    Grundsätzlich gilt, auch wenn es nicht in Deiner Absicht lag, dass das Hinterlassen eines Zettels nicht ausreichend ist!!! Eben weil dieser entfernt oder wegfliegen kann. Uns schon hast Du eine Straftat begangen. Unfallflucht und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Dies kann zu empfindlichen Strafen führen!! 9 Monate Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis und Geldstrafen über 1000 Euro sind durchaus üblich.

    Selbst wenn der Geschädigte den Zettel gefunden hat, und sich über seine Versicherung Auskunft holt ( Festellung des Halters über KFZ Zeichen ) befreit Dich das nicht vom Vorsatz!!

    Für das nächste Mal! Ist nicht abzusehen . wann der geschädigte KFZ - Halter zurückkehrt, die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und den Schaden mitteilen!! Gleiches gilt für Ihre KFZ - Versicherung. Schaden und KFZ - Kennzeichen melden. Ihre Versicherung nimmt dann mit der Versicherung des Geschädigten Kontakt auf.

    mfg
    Mike

  3. Avatar von Stan
    Stan

    Standard AW: Meldepflicht eines Unfalls bei Haftpflichtschaden

    Das ist mir vor einigen Jahren auch passiert. Ich habe den Vorfall meiner Versicherung
    angezeigt. Ist wichtig, damit sie in Leistung geht, falls sich der Halter doch noch meldet.
    Vielleicht hat er es ja wirklich noch nicht bemerkt...

Ähnliche Themen

  1. Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Von Malle im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 05.11.2010, 16:19
  2. Haftpflichtschaden mit folgender Besichtigung

    Von Menzor im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 14.07.2010, 18:55
  3. Haftpflichtschaden an Zweitwagen verursacht

    Von Kara09 im Forum KFZ Versicherung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 03.01.2010, 16:49
  4. Haftpflichtschaden durch parkendes Fahrzeug

    Von Severin66 im Forum KFZ Versicherung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 07.12.2009, 07:24
  5. Zeitraum der Schadenregulierung bei einem Haftpflichtschaden

    Von KOKA im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 21.10.2009, 07:56

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.