Einmalrechnung für Steuerschuld bei Eigenheimrente?

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2Antworten
  1. Avatar von Hannelore
    Hannelore

    Standard Einmalrechnung für Steuerschuld bei Eigenheimrente?

    Kann jemand was bezüglich der Besteuerung der Eigenheimrente sagen? Wie wird die Steuer bei Wohn-Riester berechnet und wie muss sie abgeführt werden? Stimmt es, dass sie mit einer einmaligen Zahlung beglichen werden kann?

    Tausend Dank,
    Hannelore

  2. Avatar von Link
    Link

    Standard AW: Einmalrechnung für Steuerschuld bei Eigenheimrente?


  3. Avatar von Sigi
    Sigi

    Standard AW: Einmalrechnung für Steuerschuld bei Eigenheimrente?

    Hallo Hannelore,

    meine Eltern hatten ein ähnliches Problem und hatten zwei Alternativen zur Auswahl: Die erste Möglichkeit war, das die Steuerschuld zu Rentenbeginn, als Gesamtbetrag beglichen wird. Das Positive daran war, dass sie einen Rabatt von über 25% erhielten.

    Die andere Möglichkeit ist die jährliche Abführung eines Steuerbetrags der nach einer bestimmten Berechnung bestimmt wird: Dabei wird der Förderbetrag durch die Anzahl der verbleibenden Jahre bis zum 85. Lebensalter aufgeteilt und dann nach dem jeweiligen Steuersatz bis zu diesem Alter jährlich abgeführt. Ein Rabatt wird hier aber nicht gewährt, weshalb sich meine Eltern für die erste Variante entschieden hatten.

    Gruß,
    Sigi

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