Nutzung von Eigentumswohnung für ausschließlich Hobbyzwecke!

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  1. Avatar von Milki
    Milki

    Standard Nutzung von Eigentumswohnung für ausschließlich Hobbyzwecke!

    Hi, eine fiktive Situation möchte ich darstellen.
    In einem Mehrfamilienhaus wird eine Wohnung nicht
    für Wohnzwecke sondern für ausschließlich Hobbyzwecke
    von Modellbau Flugzeugen und Hubschraubern genutzt.
    Also keine klassische Bewohnung des Hauses.
    Der Eigentümer des Hauses hält sich nur tagsüber in der Wohnung auf,
    die restliche Zeit wird in einem anderen Haus verbracht.
    Kann man bei der Benutzung der Wohnung von
    Zwecksentfremdung sprechen oder trifft es in diesem Fall nicht zu,
    da der Eigentümer keinen regelmäßigen Besucherverkehr durch
    eine solche Nutzung der Wohnung hat? Für Beantwortung
    jetzt schon vielen Dank! Milki.

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Nutzung von Eigentumswohnung für ausschließlich Hobbyzwecke!

    Jetzt werde ich bestimmt wieder überrascht mit irgendwelchen Regeln, die es gibt. Aber ich kann doch grundsätzlich mit meinem Eigentum machen, was ich damit machen will. Grenze ist sicherlich da erreicht, wenn andere in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt werden. Ich muß mich halt am gemeinsamen Treppenhaus säubern beteiligen oder dafür bezahlen, aber sonst? Aber vielleicht sehe ich das zu liberal... Nur mein hoffentlich gesunder Menschenverstand.

  3. Avatar von Mechtilt53
    Mechtilt53

    Standard AW: Nutzung von Eigentumswohnung für ausschließlich Hobbyzwecke!

    Hallo Milki,

    eigentlich dürfte nach meinen Vorstellungen die Wohnung im Interesse der anderen Bewohner nur zum wohnen genutzt werden und keine geschäftliche Aktivität durchgeführt werden. Aber in diesem Fall ist es schwierig hier eine genaue Linie durchzuziehen. Da der Eigentümer die Wohnung tagsüber bewohnt und eben abends seine andere Wohnung benutzt, kann ihm niemand vorwerfen, warum er nicht in dieser Wohnung übernachtet. Das können ihm die Mitbewohner nicht anlasten. Er kann in seinen vier Wänden nach Lust und Laune sich bewegen.
    Ich habe die Problemdarstellung auch nicht so ganz verstanden und kann es nicht nachvollziehen. Du sagst, daß der Eigentümer keiner freiberuflichen Tätigkeit in der Wohnung nachgeht und störenden Besucherverkehr hätte er auch nicht, wo ist das Problem?

    Gruß.

  4. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Nutzung von Eigentumswohnung für ausschließlich Hobbyzwecke!

    Zitat Zitat von Milki
    Hi, eine fiktive Situation möchte ich darstellen.
    In einem Mehrfamilienhaus wird eine Wohnung nicht
    für Wohnzwecke sondern für ausschließlich Hobbyzwecke
    von Modellbau Flugzeugen und Hubschraubern genutzt.
    Also keine klassische Bewohnung des Hauses.
    Der Eigentümer des Hauses hält sich nur tagsüber in der Wohnung auf,
    die restliche Zeit wird in einem anderen Haus verbracht.
    Kann man bei der Benutzung der Wohnung von
    Zwecksentfremdung sprechen oder trifft es in diesem Fall nicht zu,
    da der Eigentümer keinen regelmäßigen Besucherverkehr durch
    eine solche Nutzung der Wohnung hat? Für Beantwortung
    jetzt schon vielen Dank! Milki.
    Handelt es sich hier tatsächlich wie in dem Titel angegeben um eine Eigentumswohnung ? Denn der weitere Text in Bezug auf den Eigentümer des Hauses ist sehr irreführend!

    Gruß

  5. Avatar von khuesser
    khuesser ist offline

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    Standard AW: Nutzung von Eigentumswohnung für ausschließlich Hobbyzwecke!

    Hallo,

    wenn ich das richtig verstehe, wird der Raum nur zum Basteln und treffen von Hobby-Kollegen genutzt, jedoch nicht zum Geldverdienen. Damit dürfte kein geschäftlicher Zweck vorliegen und die Nutzung der Wohnung in Ordnung sein. Sobald Du Eintritt nimmst oder dergleichen, wird aus dem ganzen ein Geschäft, dass angemeldet sein muss und möglicherweise nicht ohne Zustimmung des Hauseigentümers in der Wohnung vonstatten gehen.

    lg katja

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