Welche Kriterien sind eine Rechtfertigung für eine Gehaltskürzung?

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  1. Avatar von Schmolli
    Schmolli

    Standard Welche Kriterien sind eine Rechtfertigung für eine Gehaltskürzung?

    Guten Tag,


    meine Freundin ist in einer Schule beschäftigt, in der sie einen Vertrag über
    eine Fünf-Tage-Woche mit 20 Stunden hat. Letzten Monat war die Klasse, deren Kinder sie
    betreut, auf Klassenfahrt und sie konnte aus persönlichen Gründen nicht mitfahren. Sie
    hat aber ihre Arbeitskraft in dieser Zeit in der Schule weiterhin zur Verfügung gestellt.
    Sie wurde dort jedoch nicht benötigt.
    Nun soll sie für diesen Zeitraum auch kein Gehalt
    bekommen. Was für mich nicht ganz verständlich ist, da sie ja bereit war, in einer
    anderen Klasse zu arbeiten.

    Mich würde aus dem Grund mal interessieren, welche Kriterien
    überhaupt zu einer Gehaltskürzung führen dürfen oder können.
    Wer kann mir da eine Übersicht geben?

    lg,
    Schmolli

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Welche Kriterien sind eine Rechtfertigung für eine Gehaltskürzung?

    Ist sie verbeamtete Lehrerin? Da kenne ich mich nämlich nicht aus.

    In einem normalen Betrieb nach Betriebsverfassungsgesetz ist es die Pflicht des Arbeitgebers, für ausreichend Arbeits zu sorgen. Hat er keine Arbeit, kann der Arbeitnehmer sofern er seine Arbeitskraft angeboten hat, nach Hause fahren und wird bezahlt. Eine Klassenfahrt wäre dann vergleichbar mit einer mehrtägigen Dienstreise. Diese kann angeordnet werden und muß dann auch angetreten werden. Kostenübernahme erkläre ich jetzt hier mal nicht. Die Dienstreise muß aber im Zusammenhang mit dem Job stehen. Bei einem Lehrer gehören Klassenfahrten dazu. Wird die Dienstreise nicht angetreten ist das ein Grund zur Abmahnung, bei Wiederholung Grund für eine Kündigung. Wie es zu bewerten ist, dass die Arbeitsleistung trotzdem zur Verfügung gestellt worden ist, weiß ich nicht. Aber ich vermute ziemlich stark, dass es dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann auch dann für Arbeit zu sorgen, wenn der Arbeitnehmer eigentlich woanders eingeplant war.

    Soviel zum rechtlichen Teil. Warum kann man denn aber nicht im Vorwege die Situation klären? Oder ist das kurzfristig entstanden? Aus meiner Erfahrung lassen sich die Dinge im gemeinsamen Dialog in den allermeisten Fällen lösen. Beide müssen natürlich eine Lösung wollen und nicht nur auf ihr "Recht" beharren.

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