Unterhaltsansprüche auch bei eheähnlichen Verhältnissen?

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3Antworten
  1. Avatar von Eloquenz
    Eloquenz

    Standard Unterhaltsansprüche auch bei eheähnlichen Verhältnissen?

    Kann mir hier vielleicht jemand mal sagen ob ein Ex-Partner,
    mit dem man weder verlobt noch verheiratet war, nach einer
    Trennung Unterhaltsansprüche geltend machen kann???

    Wir haben drei Jahre zusammen gewohnt, sie Studentin mit
    geringem Nebenverdienst und ich Vollzeitarbeiter und damit
    Hauptverdiener.

    Keine Kinder, Mietvertrag lief auf meinem Namen.

    Danke, Eloquenz

  2. Avatar von MalteV
    MalteV

    Standard AW: Unterhaltsansprüche auch bei eheähnlichen Verhältnissen?

    Hallo Elo, Deine Ex scheint ja ein nettes Persönchen zu sein…. Grundsätzlich hat ein nicht geehelichter Ex-Partner nur dann Anspruch auf Unterhalt wenn es eine offizielle Verlobung gegeben hat. Aber auch dann ist das noch nicht sicher. Am besten regelt ihr das in einem vernünftigen Gespräch. Wenn sie wirklich darauf besteht, wirst Du sowieso Post von ihrem Anwalt bekommen und kannst dann reagieren.

    Viel Glück, MalteV

  3. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Unterhaltsansprüche auch bei eheähnlichen Verhältnissen?

    Hallo Eloguenz,

    mich würde einmal die Begründung interessieren.

    Gruß Naseweis

  4. Avatar von Theodor
    Theodor

    Standard AW: Unterhaltsansprüche auch bei eheähnlichen Verhältnissen?

    Hallo Eloquenz, meine Ex hatte die gleiche Idee nach unserer Trennung. Bevor mir ihr Anwalt geschrieben hat, hat ihr MEIN Anwalt geschrieben. Das hat geholfen und ich habe nie wieder was gehört. Manchmal muss man nur schneller sein… Gruß vom Theodor

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