Kopplungsgeschäft?

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  1. Avatar von Luke
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    Standard Kopplungsgeschäft?

    Hallo,

    nur mal so aus Interesse:

    Ist es zulässig, dass eine Bank einem Kunden höhere Tagesgeldzinsen bietet, wenn dieser parallel eine Riester-Rente bei einem Partnerunternehmen abschließt?

    Meiner Meinung nach würde es sich hier um ein verbotenes Kopplungsgeschäft handeln, oder?

    Gruß

  2. Avatar von petethefarmer
    petethefarmer ist offline

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    Standard AW: Kopplungsgeschäft?

    Mhhh, das erinnert mich ein wenig an das Angebot von Cortal Consors mit den 4,5% bei Übertrag eines Depots. Wenn ich die Definition von hier (Definition: Kopplungsgeschäfte | Wirtschaftslexikon Gabler) nehme, könnte man aber argumentieren, dass es ja kein wirklich unerwünschtes Produkt ist, zumal dir dadurch ja auch keine Kosten entstehen. Allerdings ist das nur eine Laien-Sicht ;-)

  3. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Kopplungsgeschäft?

    Das Anbieten von besseren Konditionen ist ja noch kein eigenständiges Geschäft. Anders sähe es aus, wenn neben der Riester-Rente eine Verpflichtung zur Einzahlung von x Euro auf ein Tagesgeldkonto bestünde.
    Was also fehlt ist die erzwungene Annahme des Tagesgeldangebotes.

  4. Avatar von Luke
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    Standard AW: Kopplungsgeschäft?

    Naja andersherum:

    Die Riester-Rente ist erzwungen, weil nur durch Zustandekommen des Riester-Vertrages der entsprechende Zinssatz beim tagesgeld gegeben wird.

    Klartext: " Wenn du keinen Riester machst, kriegst du von mir auch nicht den Zins".

    Das eine hat ja mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, oder?

    Gruß

  5. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Kopplungsgeschäft?

    Hallo Luke,

    solche Angebote findet man doch auch bei Versicherungsabschlüssen.

    z.B. wer bei der Versicherung xx mindestens 2 Sachversicherungen hat
    bekommt auf die Kfz-Versicherung einen Sondernachlass von 10 %.

    oder wer eine Riester-Rente abschließt bekommt auf die BU einen Rabatt von 15 %.

    Wo ist da der Unterschied.

    Ob dies jetzt Angebote von dem Versicherungsunternehmen oder von der
    jeweiligen Agentur bzw. Makler sind ? - keine Ahnung.

    Außerdem könnte natürlich auch die Möglichkeit bestehen, dass der Vermittler auf seine Provision teilweise verzichtet und dadurch bessere Konditionen möglich sind.

    Gruß N.

  6. Avatar von Luke
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    Standard AW: Kopplungsgeschäft?

    Hallo Nasweis,

    danke für den Kommentar.

    Soweit ich weiß ist Provisionsverzicht von vielen gesellschaften verboten worden. Hier kann ich mich aber auch täuschen..

    Bei den Versicherungen sprechen wir ja von Rabatten. Ist klar, dass viele Versicherungen bei einem Unternhemen zu rabatten führen. Würde der Riester-Abschluss jetzt bewirken, dass die Hausrat günstiger wird, wäre es in ordnung. Jedoch hat meines Erachtens nach Tagesgeld von einer Bank rein gar nichts mit einer Riester-Rente zu tun, sondern viel mehr um die Verkaufsziele des Banknberaters, der bei dem Zinssatz e9inen Spielraum von -0,2 %- hat (Beispiel).

    Diese nur in Kombination mit einem Riester zu bekommen, halte ich für äusserst fragwürdig.

    Gibt es hierzu womöglich Gerichtsurteile, die zu vergleichbaren Situationen zustande gekommen sind?

    Danke

  7. Avatar von Bolitho
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    Standard AW: Kopplungsgeschäft?

    Zitat Zitat von Luke
    Naja andersherum:

    Die Riester-Rente ist erzwungen, weil nur durch Zustandekommen des Riester-Vertrages der entsprechende Zinssatz beim tagesgeld gegeben wird.

    Klartext: " Wenn du keinen Riester machst, kriegst du von mir auch nicht den Zins".

    Das eine hat ja mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, oder?

    Gruß
    Hmm, auch da würde ich kein Kopplungsgeschäft sehen. Bin aber eben auch Laie. Begründung: Tagesgeld gibt es auch ohne Riester. Gibt halt nur einen Bonus, wenn gleichzeitig auch ein Riester-Vertrag abgeschlossen wird. Dazu besteht aber keine Verpflichtung.

  8. Avatar von Luke
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    Standard AW: Kopplungsgeschäft?

    Da hast du auch Recht.

    Hmm, sehr schwammig.


    Danke für die Meinungen!

    Gruß

  9. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Kopplungsgeschäft?

    Hallo Luke,

    ergänzend noch ein Hinweis.

    Auch bei Banken besteht die Möglichkeit für einen bestimmten Personenkreis ein höheres Tagesgeld anzubieten.

    Außerdem gibt es Vermittler die ein Kontigent mit höherem Zins für Tagesgeld haben.

    z.B. anstatt 1,5 % - 2 %

    Na und so kann man ja auch Geschäft machen, in dem man dann zusätzliche Verträge abschließt.

    Ist dies verboten ?

    Wenn ja, wäre der komplette Rabattverkauf, der sehr häufig über
    Vergleichsportale im Internet stattfindet fragwürdig.

    Gruß N.