Das Monopolysystem

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  1. Avatar von Axam
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    Standard Das Monopolysystem

    Da sich hier scheinbar zahlose Experten befinden möchte ich euch fragen wo bei meiner Idee die Denkfehler sind.

    Problemlösung finanzieller Neustart
    Das Monopolsystem


    Vorwort
    Wer sich ernsthaft mit meiner Idee auseinandersetzt, wird sehr schnell feststellen, das es in Wahrheit nach ihrer Umsetzung auf unserer Welt fast genau so aus sieht wie jetzt. Wozu also die ganze mühe?
    Ganz einfach, der Teufel schläft nämlich im Detail. Nehmen wir als Beispiel das bekannte Spiel Monopoly. Am beginn des Spiels bekommen alle Spieler Geld von der Bank und am Ende des Spiels gibt der Sieger der Bank das Geld wieder zurück. In der Realen Welt funktioniert es fast genau so nur mit dem entscheidenden Unterschied, das die Bank für dieses Geld Zinsen verlangt. Geben alle Spieler das ganze Geld irgend wann der Bank zurück, sind damit die Zinsen dafür immer noch nicht beglichen. Um auch die Zinsen begleichen zu können, bräuchte man Geld das nicht existiert. Sie können das ganze ganz leicht selbst ausprobieren. Spielen sie einfach Monopoly und notieren sie sich wie viel Geld sie der Bank schulden. Bezahlen sie der Bank nach jeder Runde für das Geld Zinsen. Sie werden am Ende des Spiels überrascht feststellen, wie schnell kein Spieler mehr Geld besitzt obwohl alle immer noch Schulden haben. Selbst wenn sie nach jeder Runde 2000,- einnehmen, verzögert sich dadurch das ganze nur, ändert aber nichts, da alles Geld im Spiel von der Bank kommt und sie somit auch noch für diese 2000,- Zinsen zahlen müssen.
    Darum sage ich: "Kommt, spielen wir Monopoly, aber richtig."
    Mir ist natürlich klar, dass meine Idee noch sehr wage gehalten ist und vor einer realen Umsetzung noch Verbesserungsbedarf besteht. Vor allem bedarf es noch einer Lösung für das Zeitproblem, denn eine reale Umsetzung bräuchte mehrere Wochen und Monate, während das Ganze aus wirtschaftlichen Gründen Quasi über Nacht von statten gehen müsste, also innerhalb von 24h, aller höchstens innerhalb von 2-3 Tagen. Aber irgend wo muss man anfangen und darum hier mein Vorschlag für eine bessere Zukunft:


    Die Umsetzung


    Stufe 1: Vorbereitungen
    1) Alle Bankkonten und sämtliche Sparformen werden eingefroren, der Zugriff darauf ist nicht mehr möglich.
    2) Der Aktienmarkt wird geschlossen.
    3) Alle Staatsschulden werden gestrichen.
    4) Alle noch ausständigen Zinsen werden gestrichen und sind damit getilgt.
    5)*1 siehe Details: Alle verbleibenden Schulden werden in Sachgütern begleichen.
    6) Alles Geld der Welt wird entwertet und ist wertlos.


    Stufe 2: Lösung
    Inhalt: 1) Eine neue Währung
    2) Das Geld der Regierung
    3) Neubewertung aller Aktien
    4) Banken im Alltag
    5) Schulden der Banken (Teil 2)


    Stufe 1: Details zu 5)
    *1 Alle verbleibenden Schulden werden in Sachgütern begleichen. Im Detail:
    1) Umgang mit Sachgütern
    Sämtliche Schulden können nur mit realen Sachgütern beglichen werden. Zur Begleichung einer Schuld muss kein tatsächlicher Transfer der Sachgüter stattfinden, es muss lediglich deren Existenz und Standort aufgelistet sein und geprüft werden. Die Lagerung der Objekte ist dabei Aufgabe der früheren Besitzer, welche im Gegenzug die jeweiligen Gegenstände weiterhin wie gewohnt nutzen können, bis ein neuer Besitzer bedarf an der jeweiligen Sache anmeldet und dieser auch bereit ist, sich zukünftig selbst um die Lagerung zu kümmern.
    2) Privatschulden
    Um Betrug durch Überschreiben von Besitz zu verringern sind Eltern, Nachkommen und Ehepartner bzw. eheähnliche Mitbewohner ebenfalls für Schulden haftbar. Alle Schulden die den materiellen Besitz von Familien oder eheähnliche Lebensgemeinschaften übersteigen werden erlassen.
    3) Schulden von Firmen
    Sind Schulden einer Firma kleiner oder gleich dem vorhandenem Firmenbesitz werden diese Schulden gestrichen. Übersteigen die Schulden den vorhanden Firmenbesitz sind die Besitzer verpflichtet die Differenz zu begleichen, in dem die Besitzer ihren Schuldnern ein Anteil ihrer Firma, in Höhe der Schulden, abtreten. Alle Schulden die den Firmenbesitz um mehr als das Doppelte übersteigen werden erlassen.
    Bei Aktienfirmen wird die Differenz durch Ausgabe neuer Aktien, in Höhe der Schulden beglichen. Aktienfirmen werden keine Schulden erlassen.
    4) Schulden der Banken (Teil1)
    Die Begleichung der Schulden betrifft auch die Banken (Erspartes von Privatpersonen, ausständige Löhne, etc.). Für Banken gibt es keinen Schuldenerlass.
    Alle Schulden zusammen sind gleich sämtlichen materiellen Gütern, welche von der Bank, durch die Begleichung aller vergebenen Kredite zusammengetragen werden. Eine prozentuale Aufteilung der Sachgüter muss noch in Stufe1 erfolgen. Höhere bzw. niedrigere Einlagen dürfen bei der Aufteilung weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Ausständige Zinsen sind nicht mehr gültig und dürfen bei der Aufteilung nicht berücksichtigt werden.
    Die tatsächliche Auszahlung von Erspartem, Gehältern, etc. erfolgt erst in Stufe2 nach dem Verkauf der materiellen Güter. *2 siehe: Stufe 2: 5) Schulden der Banken (Teil 2)


    Stufe 2: Lösung
    1) Eine neue Währung
    Nur die Menschheit, vertreten durch deren Regierung darf neues Geld drucken und die sich in Umlauf befindliche Geldmenge verändern.
    Selbst Kinder können den Bereich zwischen 1 und 10 gut erfassen, immerhin kann man sich das an allen Zehn Fingern abzählen. Die Geldmenge sollte daher so gewählt werden, dass sich die Kosten für notwendige Grundnahrungsmittel, wie etwa Milch und Brot, weitgehend zwischen 1 und 10 bewegen (z.B.: 2 pro Semmel/Gebäck, 5 pro Liter Treibstoff, ...). Kosten die wichtigsten Grundnahrungsmittel weniger als Eins oder ein vielfaches von Zehn, so geht den Menschen der Bezug zum Wert des Geldes verloren. Dabei ist zwar im Bereich zwischen 1 und 10 eine zusätzliche Währungsunterteilung unverzichtbar, dennoch sollte man nicht der Versuchung unterliegen, sich diese Unterteilung zu sparen, in dem alle Preise einfach verzehnfacht werden, da bei höheren Beträgen diese Unterteilung nur noch rein psychologischen Nutzen hat.
    Persönlich würde ich es zwar bevorzugen, wenn es Münzen im Wert von 0.1, 0.2, 0.5, 1, 2, 5, und 10 geben würde, während Geldscheine die Beträge 20, 50, 100, 200, 500, 1000, 2000 und 5000 abdecken, dies ist am Ende jedoch reine Geschmackssache und auch viel Gewohnheit, während grundsätzlich auch nichts dagegen spräche, wenn es für alle Beträge Geldscheine gäbe, zumal der Rohmaterialwert der Münzen niemals höher sein darf als seine tatsächliche Kaufkraft.
    Das Jahresnettoeinkommen eines Arbeitslosen dürfte bei dieser Geldmenge bei ~100.000,- liegen.
    Die neue Währung wird bei der Ausgabe auf alle Menschen zu gleichen teilen aufgeteilt. Firmen, Banken und Rechtspersonen, die nur vor dem Gesetz existieren, erhalten keinen Anteil, deren Besitzer haben, wie alle anderen Menschen, ihren Anteil bereits erhalten.
    Die Kosten für notwendige Grundnahrungsmittel, wie etwa Brot und Milch, sollten weitgehend Stabil bleiben. Es ist Aufgabe der Regierung, durch Regulierung der sich in Umlauf befindenden Geldmenge, dies zu gewährleisten.
    Steigen die Preisen so ist das Geld weniger Wert. Um den Wert des Geldes wieder zu erhöhen muss die sich in Umlauf befindenden Geldmenge verringert werden. Daher müssen steigende Preise unmittelbar zur Vernichtung von Steuergeldüberschuss führen.
    Ist, wegen fallender Preise, eine Erhöhung der sich in Umlauf befindenden Geldmenge notwendig, so muss dies Zinsfrei geschehen und jedem Menschen steht davon der Gleiche Anteil zu. Verlangt also die Wirtschaft nach mehr Geld, wird die zu erhörende Geldmenge zu einem Teil des aktuellen Budget der Regierung und hat dadurch beim Jahresabschluss einen positiven Einfluss auf den Steuergeldüberschuss.
    Zusätzlich ist es Aufgabe der Regierung altes Geld zu Vernichten, welches bei Banken kostenlos gegen gleichwertiges neues Geld getauscht wurde, um das Geld zu erneuern ohne dabei die sich in Umlauf befindende Geldmenge zu verändern.


    2) Das Geld der Regierung
    Die Regierung darf auf keinen Fall Kredite aufnehmen und sich verschulden.
    Die Regierung finanziert ihr gesamtes Jahresbudget ausschließlich mit Hilfe von drei Steuern:
    Der Hilfssteuer: Alle Kosten für Leistungen die ausschließlich finanziell hilfsbedürftigen Personen,
    deren Gesamtvermögen unter dem Durchschnittsvermögen liegen muss, zugute kommen, werden nur unter all jenen Aufgeteilt, deren Gesamtvermögen über dem Durchschnittsvermögen liegt. Die Größe des zu erbringende Anteils steht dabei in direktem Zugsamenhang mit dem Vermögen des einzelnen und steigt im direktem Verhältnis zum zunehmendem Abstand vom Durchschnittsvermögen. Dabei muss gewährleistet sein, dass jeder der vor begleichen der Hilfssteuer mehr Vermögen hatte als ein Anderer mit einem Besitz größer als das Durchschnittsvermögen, auch nach dem beide ihren Anteil erbracht haben, noch mehr Vermögen besitzt als dieser Andere. Das Vermögen darf nach erbringen des jeweiligen Anteils in keinem Fall unter dem Durchschnittsvermögen liegen.
    Der Prozentsteuer: Ein fixer Prozentsatz wird ausnahmslos, aber auch ausschließlich von jeder
    direkten Einkommensquelle direkt abgezogen, um jene Dinge zu finanzieren, auf die jeder Mensch gleichermaßen Anspruch hat oder jedem Mensch gleichermaßen zugute kommen. Die Höhe dieses Prozentsatzes legt die Regierung Jährlich nach Erstellung des Jahresbudget fest und sollte so bemessen sein, dass dieser das erstellte Jahresbudget nach Abzug der Hilfssteuer vollständig finanziert.
    Der Ausgleichssteuer: Die Regierung darf auf keinen Fall Kredite aufnehmen und sich verschulden.
    Sämtliche Kosten sollten bereits mit Hilfssteuer und Prozentsteuer abgedeckt sein. Im Idealfall sollten die Steuereinnahmen höher sein als die Ausgaben.
    10% von diesem Überschuss darf die Regierung als Notreserve für das kommende Jahr sparen. Alles Geld, der verbleibenden 90%, das nicht zwecks Wertsteigerung ganz offiziell vernichtet wird, muss zu gleichen Teilen an alle Menschen ausbezahlt werden. Diese Geld darf nicht zur Steuerentlastung verwendet werden, es muss ausbezahlt werden.
    Die Notreserve darf im Jahresbudget nicht berücksichtigt oder verplant werden und hat keinen Einfluss auf die Höhe der Steuern des kommenden Jahres. Wenn irgend wie möglich ist im Verlauf des Jahres auf eine Verwendung der Notreserve zu verzichten. Ist am Jahresende von der Notreserve Geld übrig, so ist dieses Geld teil vom neuen Überschuss.
    Sollten unerwartete, unvermeidliche Ausgaben zusätzliche Kosten verursachen, die selbst mit den gesparten Notreserven nicht mehr abgedeckt sind, so ist es der Regierung als letzten Ausweg erlaubt Brandgeld zu Drucken um damit fürs erste ausständige Zahlungen zu begleichen.
    Brandgeld ist ein Schuldgeld, das eigentlich gar nicht existieren dürfte. Das Geld selbst weist keinerlei unterschied zu anderem Geld auf und es besitzt die gleiche Kaufkraft wie normales Geld, es ist jedoch mehr Geld im Umlauf als offiziell Bekannt. Die Regierung muss zwar die Ausgabe von Brandgeld beim Jahresabschluss vor den Menschen sinnvoll begründen, ist aber dazu Angehalten, die Herausgabe von Brandgeld erst beim Jahresabschluss offiziell bekannt zu geben. Die Regierung ist dazu verpflichtet ihre Schulden im Zuge des Jahresabschlusses wieder zu begleichen, indem sie:
    1) Im Verlauf des Jahres muss die Regierung über die ausgegebene Menge an Falschgeld genauestens Buch führen.
    2) Anstatt der sonst üblichen Ausbezahlung eines jährlichen Überschusses wird eine einmalige Ausgleichssteuer eingehoben, bei der die gesamte ausgegebene Menge an Brandgeld von allen Menschen zu gleichen Teilen zurückgefordert wird. Übersteigt dieser Teil das halbe Jahreseinkommen eines Menschen und ist im daher die vollständige Bezahlung seines Anteils selbst innerhalb eines Jahres in, von der Regierung vorfinanzierten zinsfreien Raten unzumutbar, so ist es Aufgabe der Regierung die Differenz mit Hilfe von Einnahmen aus der Hilfssteuer zu begleichen. Dieser Umstand muss bei der aktuellen Jahresplanung und bei der Festlegung der Höhe der Hilfssteuer für das aktuelle Jahr Berücksichtigung finden.
    3) Das durch die Ausgleichssteuer eingenommene Brandgeld muss verbrannt werden.
    Über sämtliche Einnahmen und Ausgaben muss während des ganzen Jahres stets genauestens Buch geführt werden. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben müssen im Jahresabschlussbericht übersichtlich aufgelistet und zusammengefasst sein. Der Jahresabschlussbericht muss öffentlich aufliegen und jedem Menschen ohne Einschränkungen zugänglich sein. Bei jedem Jahresabschlussbericht muss es mindesten 10 Jahre lang jedem Menschen möglich gemacht werden, auf Wunsch selbst eine Rechnungsprüfung durchzuführen oder auf eigene kosten eine Rechnungsprüfung durchführen zu lassen.


    3) Neubewertung aller Aktien
    Aktien Repräsentieren einen entsprechenden Anteil an einer realen Firma. Der Wert einer Aktie
    entspricht somit einem Bruchteil vom Wert dieser Firma. Kauf und Verkauf einer Aktie darf nicht dem Freien Markt von Angebot und Nachfrage unterliegen. Aktien müssen Preisgebunden sein, abhängig vom tatsächlichen Wert der Firma dividiert durch die Anzahl vorhandener Aktien. Der reale Wert der Firma wird jährlich beim Abschluss des Geschäftsjahres ermittelt.


    4) Banken im Alltag
    1. Nur die Menschheit, vertreten durch deren Regierung darf neues Geld drucken und die sich in
    Umlauf befindliche Geldmenge verändern. Daher können auch Banken Geld nur verleihen, wenn sie auch im Besitz dieses Geldes sind. Die Bank muss somit theoretisch jeder Zeit in der Lage sein sämtliche vergebenen Kredite gleichzeitig in Bar zu begleichen.
    2. Wird bei einem Kredit auf eine Barauszahlung verzichtet, so ist es Aufgabe der Bank als zusätzliche Serviceleistung das Geld ihrem Verwendungszweck zuzuführen und hat daher das Recht zusätzlich zu den Zinsen eine Lager-&Transfergebühr in Rechnung zu stellen.
    Die Bank ist nicht verpflichtet diese Serviceleistung anzubieten und hat das Recht, statt dessen sämtliche Kredite in Bar auszubezahlen.
    3. Eine Bank kann bei anderen Banken einen Kredite aufnehmen, aber niemals bei sich selbst.
    4. Eine Bank darf einen gewährten Kredit nicht vorzeitig zurückfordern, hat aber ihrerseits ebenfalls das Recht ihren Geldgebern eine vorzeitige Rückzahlung zu verweigern.
    5. Bargeld welches den Banken von ihren Kunden zur Verfügung gestellt wird muss von der Bank auf kosten der Bank gelagert werden. Die Bank hat das Besitzerrecht an diesem realen Lagerort und seinem Inhalt. Die Bank darf diesen realen Lagerort in beliebig viele, fortlaufend nummerierte Lagerorte unterteilen. Das im realen Lagerort verwahrte Geld kann von der Bank auf diese neuen Lagerorte aufgeteilt werden. Die Bank darf das Besitzrecht an diesen neuen Lagerorten und ihrer Inhalte an andere übertragen. Damit muss ein tatsächlicher Geldtransfer nicht mehr durchgeführt werden, es genügt wenn das Besitzrecht an so einem Lagerort und seinem Inhalt weitergegeben wird.
    6. Auf Anfrage eines Geldlagerortsbesitzers muss die Bank jeder Zeit den realen Lagerort, an dem sich der Inhalt des Geldlagerortes befindet, bekannt geben.
    7. Die Bank darf eine Barauszahlung niemals verweigern. Wird eine Barauszahlung gewünscht, so muss die Bank dem spätestens binnen 24 Stunden nachkommen und dadurch entstehende Transportkosten vollständig übernehmen.
    Dem Kunden ist bei kleinen Beträgen eine 24 Stunden Wartefrist nicht zumutbar. Jede Bank muss daher vor Ort ausreichend Geld Lagern, um innerhalb ihrer Öffnungszeiten jederzeit kleine Beträge bis 100.000,- in Bar ausbezahlen zu können. Ist die Bank dazu nicht in der Lage, muss dem Kunden für die Verzögerung eine angemessene Entschädigung angeboten werden.


    5)*2 Schulden der Banken (Teil 2)
    Nachdem den Menschen das Neue Geld zur Verfügung steht, und sie damit neuen Besitz erwerben können, können die Banken nun die aus den beglichenen Krediten erworbenen Sachgüter verkaufen. Da nun auch jene die zuvor verschuldet waren wieder über finanzielle Mittel Verfügen empfiehlt es sich ihnen das Vorkaufsrecht auf ihre Güter zu geben. Sind ihre neuen finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichend um ihren ganzen Besitz zurück zu erwerben oder sehen sie selbst keinen bedarf mehr für das eine oder andere Objekt, können alle nicht zurückgekauften Gegenstände dem freien Markt zugänglich gemacht werden. Dabei darf jedoch nur das Objekt selbst verkauft werden, nicht aber der Schuldschein auf das Objekt. Zeigt der frühere Besitzer zu einem späteren Zeitpunkt doch noch Interesse an einem seiner Objekte hat der Verkäufer sowohl die Möglichkeit es der Person zum früheren Preis anzubieten als auch ihm den Erwerb ganz zu verwehen. Alle Objekte die keinen Käufer finden müssen zerstört und entsorgt werden.
    Geld aus diesen Verkäufen muss von der Bank gelagert werden und darf nicht genutzt werden bis die Bank alle ihre Schulden begleichen kann. Die Bank darf ihre Schulden erst begleichen, wenn all ihre Sachgüter veräußert oder zerstört wurden, alle dazugehörigen Schuldscheine vernichtet sind und die Bank zweifelsfrei bekanntgeben kann, wie viel Geld sie mit ihren Sachgütern erwirtschaftet hat.
    Je nach Wunsch der Gläubiger dürfen Banken die gut gewirtschaftet haben vor der Auszahlung bis zu max.2% als Gewinn einbehalten. Die tatsächliche Höhe des Gewinns wird mittels Abstimmung ermittelt. Die Abstimmung erfolgt vor Auszahlung von Erspartem aber erst nach dem Verkauf der materiellen Güter. Jeder Gläubiger besitzt unabhängig seiner Einlagen genau ein Stimmrecht. Jede Stimme ist gleichwertig. Die Abstimmungsmöglichkeiten sind "Ja, die Bank hat einen Gewinn verdient" und "Nein, ich habe schon zu viel verloren". Alle abgegebenen Stimmen entsprechen den maximalen 2% Gewinn. Nein-Stimmen reduzieren diese 2% entsprechend ihres prozentualem Anteils. Wurde also keine Stimme mit Ja abgegeben, hat die Bank auch keinen Anspruch auf Gewinn, haben hingegen nur 50% mit Nein gestimmt, hat die Bank Anspruch auf 1% Gewinn.
    Die Schulden der Banken müssen spätestens bis zum Abschluss des Geschäftsjahres beglichen sein.

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    Standard AW: Das Monopolysystem

    Hallo!

    Zwar ist ihre Anfrage schon lange her, aber ich finde es schade, dass niemand geantwortet hat. Liegt unter anderem daran, dass der Text so lang ist. Ich hab's mir angetan. Ich muss sagen, da war vom leichten Schmunzeln bis zum Kopfschütteln fast alles dabei.

    Als erstes bemerkt man, dass ihre Kenntnisse der tatsächlichen Banken- und Wirtschaftssysteme etwas oberflächlich sind. So, wie Sie das Steuersystem und die Regelungen für Banken aufgestellt haben, wird kein Wirtschaftssystem lange halten können. Da gibt es viel zu viele Ungereimtheiten und nicht abgedeckte Bereiche. Außerdem würde unter den auferlegten Bedingungen keiner auf die Idee kommen eine Privatbank zu gründen. Einfach nur, weil es sich nicht lohnen würde. Da müsste es wahrscheinlich eine staatlich geführte Zentralbank geben.

    Vom Grundansatz sind ihre utopischen Vorstellungen natürlich nicht schlecht, jedoch niemals umsetzbar.

    Ich frage mich, ob Sie die Moral des Spiels Monopoly eigentlich verstanden haben? Ihre Sichtweise wäre für mich durchaus interessant. Im Gegenzug würde ich auch meine Sichtweise schildern. Ich liebe übrigens Monopoly. Leider will keiner aus meiner Familie mittlerweile mit mir Monopoly spielen, weil ich das System am besten kenne und immer gewinne.

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    Standard AW: Das Monopolysystem

    @axam
    Bei Deiner Idee ist lediglich das Problem dass er hier

    Die schwierige Suche nach weltweiten Regeln für das Finanzsystem - Project Syndicate

    abgekupfert ist und somit nicht Deine Idee ist. Im Übrigen ist dies einer der üblichen "Zumüll"-Artikel, die im Web herumgeistern.

    In der Welt mit dem System will nun wirklich keiner leben, es sei denn, man ist Einzeller

    MFG CFO

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    Standard AW: Das Monopolysystem

    ja also ich habs nicht gelesen.der beitrag is nur schmarn.