Neubewertung "stille Reserven" bei Lebensversicherungen

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  1. Avatar von henri
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    Böse Neubewertung "stille Reserven" bei Lebensversicherungen

    Vergangene Woche wurde im Bundestag (wieder einmal) – in einer “Nacht- und Nebelaktion” – eine Gesetzesänderung im kleinen Kreis “durchgewunken”, aufgrund derer Millionen von Lebensversicherten ab dem 21.12.2012 (im Milliardenbereich) benachteiligt werden sollen/können. Hierbei geht es um die sog. Bewertungsreserven (stille Reserven), die die Lebensversicherer aufgrund einer Änderung des § 56 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) künftig nur noch begrenzt oder gar nicht mehr ausbezahlen müssen. Die derzeitige Bundesregierung ist hierbei vollumfänglich einer Forderung der Versicherungswirtschaft nachgekommen, die schon seit der Verbraucherentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2005 (1 BvR 80/95 vom 26.07.2005) seitens der Versicherer immer wieder an die Politik herangetragen wurde. Die Abstimmung im Bundestag erfolgte lt. Monitor am 08.11.2012 kurz vor 22 Uhr – ohne Debatte – durch eine Handvoll Abgeordneter. Entsprechend “zufrieden” zeigt sich nun die Versicherungswirtschaft mit diesem “Milliarden-Geschenk” der Bundesregierung. Ein verfassungsrechtlich äußerst bedenklicher “Coup”, der seinesgleichen sucht. Darüber hinaus ist dies ein weitere Baustein zur Umschichtung des Sparvermögens der Bürger in Richtung Kapitalgesellschaft sowie (gesetzlich verordneter) Reduzierung der freiwilligen Altersvorsorge.
    An den geplanten Regelungen ist Folgendes mehr alsbedenklich:
    Versicherungsnehmer sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben.
    Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden. Ich wiederhole: …soll eine Beteiligung an den Bewertungsreserven ausgeschlossen werden.

    Letztlich zielen die Regelungen darauf ab, die Überschussansprüche insbesondere ausscheidender Altkunden zu reduzieren und möglichst viel von den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Papieren zu bunkern, um weniger Nachreservierungen vornehmen zu müssen. Damit will die Branche zu Lasten der bereits Versicherten, aber auch derjenigen, die einen Vertrag kündigen, das lahmende Neugeschäft stärker ankurbeln. Versicherer können und wollen die Ansprüche der Verbraucher aus bestehenden Verträgen reduzieren, um dafür künftigen Kunden mehr versprechen zu können. Da kann man als Verbraucherschützer doch nicht untätig bleiben!

  2. Avatar von Latinl
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    Standard AW: Neubewertung "stille Reserven" bei Lebensversicherungen

    Finde ich eine Frechheit ! Zeigt aber das man immer dem Risiko "Gesetzesänderungen" ausgesetzt ist

  3. Avatar von Peter Grauber
    Peter Grauber ist offline

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    Standard AW: Neubewertung "stille Reserven" bei Lebensversicherungen

    Da fragt man sich doch tatsächlich, wo dann noch der Anreiz liegen soll eine bereits bestehende Versicherung noch zu Ende laufen zu lassen, wenn man an allen Ecken mit Kürzungen zu rechnen hat.
    Das sorgt sehr für ärger!

  4. Avatar von tequila
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    Standard AW: Neubewertung "stille Reserven" bei Lebensversicherungen

    Versicherungsnehmer sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben.
    Nach der jetzigen Regelung waren die Versicherer gezwungen,auch dann Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren an die Kunden auszuschütten,wenn diese nie realisiert worden wären.
    Das heißt,die Unternehmen wurden genötigt,Geld,dass Sie nie verdient haben,an Ihre Kunden auszuschütten!
    Hier wurde nur eine völlig mißglückte Regelung zu Lasten der Bestandskunden repariert.Was soll daran bedenklich sein?

  5. Avatar von henri
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    Standard AW: Neubewertung "stille Reserven" bei Lebensversicherungen

    auch Lebensversicherungen müssen sich an vertragliche Gegegenheiten orientieren ----

  6. Avatar von tequila
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    Standard AW: Neubewertung "stille Reserven" bei Lebensversicherungen

    Ja.Und genau das machen Sie ja auch.

  7. Avatar von henri
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    Daumen runter AW: Neubewertung "stille Reserven" bei Lebensversicherungen

    Gesetzlich sind die Versicherungen verpflichtet, ihre Kunden bei der Vertragsauszahlung auch an den Bewertungsreserven, also den so genannten stillen Reserven, zu beteiligen. Aber nur wenige Kunden wissen das – und Verbraucherschützer vermuten, dass längst nicht alle Versicherungsgesellschaften sich daran halten.
    Mit dem neuen Versicherungsrecht (VVG) hat jeder Kunde, der eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, seit dem 1. Januar 2008 einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven des Versicherers. Dabei ist es egal, ob die Lebensversicherung regulär abläuft oder der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Der Versicherer muss den Versicherten die Hälfte der stillen Reserven, die durch ihre Beiträge erwirtschaftet wurden, auszahlen - auch wenn dieser Gewinn noch nicht realisiert wurde. Die andere Hälfte verbleibt beim Versicherungsunternehmen und kommt der Gemeinschaft aller Versicherten zugute.
    Das war das Recht bis 21.12.2012. Jezt wird vermutlich die Versicherungsgesellschaft - die lt. Medienberichten hohe Dividenden zahlt und erfolgreich Klientelpolitik umsetzt - den vollen Gewinn "bunkern". Und das mit Zustimmung der Bundesregierung, die davon ausgeht, dass ab 2016 einige Versicherungsunternehmen in die Insolvenz gehen. Es ist wie immer: der vorsorgetreibende Versicherter ist wieder der Dumme.
    "Hände weg von Lebensversicherungen"

  8. Avatar von js-finanz
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    Standard AW: Neubewertung "stille Reserven" bei Lebensversicherungen

    Durch die Neuregelung der Bewertungsreserven sollen Verluste von bis zu 10% bei meiner Lebensversicherung entstehen, die bald ausgezahlt wird, wenn alles so bleibt, wie es im Dezember 2012 vorgesehen war. Hierdurch wird meine private Altersvorsorge extrem beschnitten. Mit diesem Geld sollen Versicherungs-Neukunden gelockt und wahrscheinlich der Bonus der Versicherungsbosse auf Niveau gehalten werden. An die Parteien, die mit der Altersvorsorge spielen und den Lobbyisten zuarbeiten, werden sich viele bei der nächsten Wahl erinnern. Im Januar 2013 soll das Thema erneut verhandelt werden. Augen auf!

  9. Avatar von obelix
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    Standard AW: Neubewertung "stille Reserven" bei Lebensversicherungen

    Zitat Zitat von tequila
    Nach der jetzigen Regelung waren die Versicherer gezwungen,auch dann Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren an die Kunden auszuschütten,wenn diese nie realisiert worden wären.
    Das heißt,die Unternehmen wurden genötigt,Geld,dass Sie nie verdient haben,an Ihre Kunden auszuschütten!
    Hier wurde nur eine völlig mißglückte Regelung zu Lasten der Bestandskunden repariert.Was soll daran bedenklich sein?
    Richtig; das versteht hier nur kaum jemand. Verständlicherweise.

  10. Avatar von PK46149
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    Standard AW: Neubewertung "stille Reserven" bei Lebensversicherungen

    Dieses Thema ist wieder typisch. Inkompetente Journalisten schreiben etwas und verunsichern viele Leute. Ich versuche den komplizierten Sachverhalt zu erläutern:

    Versicherungen besitzen Immobilien. Eine Immobilie hat z.B. einen Wert von 10 Mio €. In den Bilanzen ist sie fast abgeschrieben und steht dort mit einem Bilanzwert von nur noch 1 Mio €. Früher war es so, dass diese Differenz für Kunden die eine Versicherung ausgezahlt bekommen haben weitgehenst verloren ging. Deshalb hat man vor ein paar Jahren die Versicherungen dazu verpflichtet, diese Bewertungsreserven stärker bei den Auszahlungen zu berücksichtigen. So weit - so gut. Leider hat der Gesetzgeber übersehen, dass auch bei festverzinslichen Wertpapieren bei starken Zinsrückgängen nicht unerhebliche Bewertungsreserven entstehen, das diese Papiere im Kurs steigen.Dies sind aber keine "echten" Gewinne, da bei einem Zinsanstieg - spätestens beim Auslaufen des Wertpapiers dies Kursgewinne wieder verschwinden. Auf Grund des stark gefallenen Zinsniveaus haben wir die Situation, dass erhebliche Bewertungsreserven durch Wertpapiere bestehen und dass Kunden, die jetzt einen Vertrag ausgezahlt bekommen an Gewinnen beteiligt werden, die real gar nicht existieren. Dies alles zu Lasten aller anderen Versicherten. Folglich ist die Änderung des Gesetztes absolut richtig. Es werden Ungerechtigkeiten vermieden und der Versicherungskunde geschützt, der einen Vertrag mit laufender Beitragszahlung bespannt.

  11. Avatar von henri
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    Standard AW: Neubewertung "stille Reserven" bei Lebensversicherungen

    Unstreitig stellt das aktuele Niedrigzinsumfeld die deutschen Verischerer vor eine wachsende Herausforderung. Nicht nachvollziehbar ist, warum die von den Regierungparteien angestrebte Stabilisierung der Lebensversicherungsunternemen ausschließlich über Vermögensumschichtungen zwischen den verschiedenen Versichertengruppen erfolgt. Das Interesse der Kunden, die ihr Vermögen im Vertrauen auf die Sicherheit angelegt haben, wird nicht hinreichend berücksichtigt. Die Bundesregierung (hier das Bundesfinanzministerium) hat - aufgrund einer breiten Ablehung von Versicherungsnehmern - in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft - entsprechende Überprüfungen durchführen lassen. Das Ergebnis: Auszahlungskürzungen über 10 Prozent !! sind möglich. Proberechnungen bei ausgewählten Unternehmen ergaben Abschläge in einer Bandbreite von 2,5 von 11 Prozent!!!

  12. Avatar von henri
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    Standard AW: Neubewertung "stille Reserven" bei Lebensversicherungen

    Anmerkung:

    Zu dieser Gegenleistung der Lebensversicherungsbranche gehört auch, dass sich bei den Abschlussprovisionen und laufenden Kosten, die von den Beiträgen der Versicherten abgehen, etwas tut. Niedrige Zinsen sind angesichts der derzeitigen Kapitalmarktsituation nämlich nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite sind die durch die Versicherer angesetzten Provisionen und Kosten, die - je höher sie sind - dafür sorgen, dass die Versicherten am Ende weniger herausbekommen.

  13. Avatar von js-finanz
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    Standard AW: Neubewertung "stille Reserven" bei Lebensversicherungen

    Achtung:
    Am 29.1.2013 soll nun erneut über die Reduzierung der Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven entschieden werden. Das Ministerium schlägt vor, dass die Kunden „nur“ max. 5% Verluste (bei „wenigen“ Ausnahmen) ertragen müssen. Bei gleichzeitig hohen Gewinnen der Lebensversicherer sehe ich die Reduzierung meine privaten Altersvorsoge (via Lebensvers.) nicht ein. Früher hat die FDP und CDU zum Wohle der Bürger entschieden, heute so scheint mir, ist es zum Wohle der Aktionäre.

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