Ich habe gehört, dass das Verfassungsgericht den Solidaritätszuschlag untersucht. Ich
möchte gern gegen einen neuen Steuerbescheid vom Finanzamt Einspruch einlegen. Wer
kann mich diesbezüglich aufklären?
Bedanke mich für eure Mühe.
Gruß, Petra
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Ich habe gehört, dass das Verfassungsgericht den Solidaritätszuschlag untersucht. Ich
möchte gern gegen einen neuen Steuerbescheid vom Finanzamt Einspruch einlegen. Wer
kann mich diesbezüglich aufklären?
Bedanke mich für eure Mühe.
Gruß, Petra
Hallo Petra,Zitat:
Zitat von Petra
ich habe gehört, man soll auf jeden Fall Einspruch einlegen. und dabei auf die bisherigen Gerichtsurteile verweisen. Du kannst auch Einspruch einlegen, wenn bei dir noch Steuerbescheide offen sind. Das Verfahren bezüglich des Solidaritätszuschlags ist vor einem obersten Bundesgericht anhängig. Daher unbedingt Einspruch einlegen und ein Ruhenlassen. bis zur höchstrichterlichen Entscheidung beantragen.
Gruß, Sarah