Fällt der Solidaritätszuschlag?

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  1. Avatar von Petra
    Petra

    Standard Fällt der Solidaritätszuschlag?

    Ich habe gehört, dass das Verfassungsgericht den Solidaritätszuschlag untersucht. Ich
    möchte gern gegen einen neuen Steuerbescheid vom Finanzamt Einspruch einlegen. Wer
    kann mich diesbezüglich aufklären?

    Bedanke mich für eure Mühe.

    Gruß, Petra

  2. Avatar von SarahS
    SarahS

    Standard AW: Fällt der Solidaritätszuschlag?

    Zitat Zitat von Petra
    Ich habe gehört, dass das Verfassungsgericht den Solidaritätszuschlag untersucht. Ich
    möchte gern gegen einen neuen Steuerbescheid vom Finanzamt Einspruch einlegen. Wer
    kann mich diesbezüglich aufklären?
    Bedanke mich für eure Mühe.
    Gruß, Petra
    Hallo Petra,
    ich habe gehört, man soll auf jeden Fall Einspruch einlegen. und dabei auf die bisherigen Gerichtsurteile verweisen. Du kannst auch Einspruch einlegen, wenn bei dir noch Steuerbescheide offen sind. Das Verfahren bezüglich des Solidaritätszuschlags ist vor einem obersten Bundesgericht anhängig. Daher unbedingt Einspruch einlegen und ein Ruhenlassen. bis zur höchstrichterlichen Entscheidung beantragen.
    Gruß, Sarah

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