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| Um meine Frage stellen zu können, muss ich zuerst ein wenig ausholen, damit der Sachverhalt klar wird. Der Sohn einer Freundin ist 20 Jahre, studiert im Ausland und erhält einen ziemlich hohen Satz an Bafög (630 Euro). Seine Eltern leben getrennt und waren auch nie verheiratet. Die Mutter ist ihm gegenüber nicht unterhaltspflichtig, der Vater laut Bafög-Amt mit 13 Euro, da er zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitslos war. Inzwischen hat der Vater wieder eine Stelle und ein geregeltes Einkommen. Mutter und Sohn haben ihn gebeten, dies sofort der Bafög-Stelle mitzuteilen, damit das Bafög entsprechend gekürzt wird und er seine höheren Unterhaltszahlungen wieder aufnimmt. Das hat er nach zwei Monaten immer noch nicht geschafft. Der Bafög-Satz in Höhe von 630 Euro wird also weitergezahlt. Alle Beteiligten wissen natürlich, dass das Bafög-Amt das zuviel gezahlte Geld irgendwann zurückfordern wird. Meine Frage ist jetzt: von wem wird sie das Geld zurückfordern, vom Empfänger (Sohn), oder vom Vater, der ja eigentlich hätte zahlen müssen? Gruß, MrPanic |
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