ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ich glaube da sind Sie hier falsch. Und wenn Ihnen einer Hoffnung macht bringt Ihnen das auch nichts.
Warum schreiben Sie nicht konkret die betroffene Bank rein ins Forum.
Das hilft doch sicher viel mehr bei der Suche nach "Gleichbetroffenen"?
ich finde es nicht okay einen bestehenden geschlossenen vertrag durchs hintertürchen zu umgehen.
du warst damals der meinung, dass du ein gutes angebot hast (was sogar vielleicht der fall war) und nur weil die zinsen nun runter sind es auf die tour zu versuchen, naja...
ich weiß, die bösen banken und so... aber etwas kaufmännische ehre macht uns besser als die!
die Frage zu Erfahrungen mit dem Widerrufsjoker ist völlig berechtigt. Sendungen wie "Markt" oder "plusminus" sowie die Zeitschrift "Finanztest" haben ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Der Name der betroffenen Bank spielt keine Rolle - schließlich scheinen in den Jahren 2002-2010 sehr viele betroffen zu sein.
Und ehrenrührig ist das Vorgehen auch nicht - Gerichte haben es als rechtmäßig bestätigt. Im Unrecht ist oftmals das Geldinstitut. Dort wurden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen erstellt.
Also enduristi: Ich habe Erfahrungen gesammelt, an denen ich dich gerne teilhaben lasse. Bitte melde dich.
Also bei mir ist es so, dass es noch nicht ganz raus ist ob die Widerruferklärung falsch ist. Die Verbraucherzentrale ist zwar auch der Meinung, dass sie falsch ist, begründet aber folgendermasen:
„Der Darlehensvertrag entspricht genau der Musterwiderrufsbelehrung, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.
Der BGH hat in seinem Urteil vom 15.08.2012 (Az.: VIII ZR 378/11) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung ordnungsgemäss ist, wenn die Mustervorlage, die zum damaligen Zeitpunkt im BGB festgehalten war, verwendet wurde. Die Widerrufsbelehrung ist somit korrekt. Die Widerrufsfrist ist verstrichen. Ein nachträglicher Widerruf des Vertrages ist nicht möglich.“
Ich habe die Widerrufsbelehrung nun einem Fachanwalt vorgelegt, dieser meint die Belehrung sei falsch. Daraufhin habe ich ihn mit der Begründung der VZ konfrontiert. Wir wollen dies ist den nächsten Tagen telefonisch besprechen.
Es geht hier bei mir um Verträge welche mittlerweile schon nicht mehr existieren und für die ich letztes Jahr nen Haufen Kohle als Vorfälligkeit bezahlen musste. Bei mir ist es auch noch die Hausbank.
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#6
Dagobert1969
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Dagobert1969
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AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen
Hallo Endu,
auch die amtliche Musterwiderrufsbelehrung war lange Zeit falsch. Das meint vermtl. die VZ. Dieser Fehler wirkt sich jedoch dann nicht aus, wenn der Darlehensgeber die Belehrung genau wie im Muster vorgesehen verwendet hat. Er durfte sich dann auf die "Schutzwirkung" verlassen, denn er hat ja nichts falsch gemacht. Die Widerrufsfrist wäre demnach tatsächlich bereits abgelaufen.
Was dein Anwalt als Fehler erkannt haben möchte, würde mich sehr interessieren.
Ja so habe ich es auch schon nachgelesen. Nun ist halt zu prüfen inwieweit das tatsächlich so ist. Leider finde ich die damals gültige Widerrufsbelehrung nirgends um dies entsprechend prüfen zu können.
Bin auch mal gespannt wie der RA das wegargumentiert. Werde dann nochmals RS mit der VZ nehmen und die dann nach deren Meinung erkundigen.
Es geht bei mir um über 21.000 €, da will ich es dann schon genau wissen, kann ja nicht schaden. Wenn was geht probieren, wenn nicht dann weiss ich es wenigstens. ;-)
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#8
Dagobert1969
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Dagobert1969
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AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen
Hallo enduristi,
ich kenne eine Seite, die Musterbelehrungen zu versch. Zeiträumen in den Jahren 2002 - 2010 enthält. Das Forum erlaubt es mir jedoch nicht, den Link zu senden. Falls du interessiert bist, müsstest du dich per PN melden.
Zur Ergänzung: Ich habe in der vergangenen Woche auch von meinem zweiten Darlehensgeber endlich das Ergebnis seiner Prüfung bekommen. Auch aus diesem Darlehen kann ich mittels der fehlerhaften Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages (sog. "Widerrufsjoker") aussteigen und zu aktuellen Konditionen neu finanzieren (allerdings bei einem anderen Darlehensgeber).
Auch in diesem Fall ging es leider nicht ohne Anwalt. Ich musste zwar auch jetzt nicht klagen; aber scheinbar ist man auf Seiten der Darlehensgeber nur dann von der Ernsthaftigkeit überzeugt, wenn ein Anwalt im Spiel ist.
Ich wünsche allen, die diesen Weg gehen, viel Erfolg und die nötige Ausdauer!
So ich habe die Unterlagen nun dreimal prüfen lassen. Und zweimal das selbe Ergebnis erhalten. Habe mir dann in aller Ruhe nen guten Anwalt besorgt, mit ihm ein Honorar abgemacht und ihn beauftragt meine schon gezahlten VFE wegen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zurückzuverlangen.
Hallo Dagobert,
gerne möchte auch ich dich bitten, mir die Mustertexte und Anforderungen zukommenzulassen. "Widderrufs-Joker"
Herzlichen Dank und bis demnächst.
Wünsche noch ein schönes Wochenende.
Beste Grüße
Peter
einen Link darf ich hier nicht posten. Ich sende dir eine PN.
Allerdings ohne jede Gewähr.
Die Darlehensgeber konnten, aber mussten die Musterbelehrungen nicht verwenden. Für die Beurteilung, ob deine Belehrung richtig oder falsch ist, musst du dich entweder aufwändig selbst in die Materie einarbeiten (habe ich auch getan; Infos aus dem Internet sind, wenn du sie findest, sehr hilfreich), dir ein Gutachten der Verbraucherzentrale holen (60 €) oder einen Anwalt ein Gutachten anfertigen, ein Schreiben aufsetzen oder dich insgesamt vertreten lassen (auf jeden Fall teurer, aber vermtl. auch am wirkungsvollsten - musste ich auch tun, nachdem ich mit meinen Schreiben nicht das gewünschte Ergebnis erzielte).
Vielen Dank Dagobert für den link.
Leider funktioniert er nicht...ich komme nur auf die Seite der Datenbank aber nicht ans "Eingemachte".
oder ist da eine Registrierung erforderlich?
Besten Dank und allen einen schönen Sonntag.
Peter
Zu diesem Thema hatte ich vor einigen Monaten auch schon meinen Senf abgegeben und einige Mails erhalten die mich mehr oder weniger verärgert haben. Das dieses Thema hier nicht so richtig gemocht wird kann ich gar nicht verstehen, denn schließlich gibt es Fehler!
Zum Thema Anwalt oder Verbraucherzentrale kann ich persönlich nur empfehlen einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen, denn erstens spart man die Euronen für die VZ und zweitens kommt man mit einem Anwalt deutlich schneller ans Ziel. Ich kann es gerne nochmal wiederholen, ich habe durch so eine "Aktion" weit über 20.000 Euronen gespart und mein neues Darlehen ist nun auch noch ein paar Jährchen früher getilgt, als das alte.
Da ich hier keine öffentlichen Empfehlungen aussprechen darf, schreibt mir einfach ne Nachricht.
enduristi hat mich auf das Mobbing in deine Richtung aufmerksam gemacht. Da es auch hier in ähnlicher Weise anfing (s. o.), habe ich am 27.08. meine Meinung zu den Dingen gepostet. Seitdem ist Ruhe im Karton, äh Thread.
Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass es ein richtiger und absolut sauberer Weg ist, seine Chance im Rahmen des Widerrufsjokers zu prüfen und evtl. auch zu nutzen. Die Gerichte haben dies bereits x-fach bestätigt. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass es in den meisten Fällen nicht zur Klage kommt, da die Banken irgendwann, spätestens, wenn ein überzeugendes Gutachten vorliegt oder ein kompetenter Rechtsanwalt eingeschaltet wird, den Widerruf akzeptieren.
Diejenigen, die Erfolg hatten, haben vermtl. auch von Infos aus dem Internet profitiert. Also sollte man auch etwas zurückgeben. Von Freunden der Bank-Wirtschaft sollten wir uns an dieser Stelle nicht erneut verwirren lassen.
Gemobbt werden soll natürlich niemand, auch können die Informationen natürlich sehr nützlich und hilfreich sein. Zu dem ist es natürlich völlig legitim, auszuloten, wie man seine Darlehenssitiuatiuon verbessern kann, auch wenn man natürlich auch sagen kann, Vertrag ist Vertrag. Das muss jeder für sich entscheiden.
Was sind denn Freunde der Bankwirtschaft???
Der Unterschied zwischen dir lieber Dagobert und Macy ist doch klar offensichtlich, während du klar und fundiert Stellung bezogen hast - auf Nachfragen top Informationen mit Quellennachweisen geliefert hast, hat Macy etwas publiziert, was nachhaltig nicht belegt wurde, obwohl sie es angekündigt hatte. Ist doch klar dass dann einige neugierig sind und möglicherweise Macy kontaktieren, wenn dann nichts kommt, könnte natürlich der ein oder andere bei diesem brisanten Thema etwas quengelicher werden.
Fakt ist, ich habe aufgrund deiner Informationen einen Kunden die Empfehlung ausgesprochen - da er partout nicht locker gelassen hat und ablösen wollte, bzw.alle Möglichkeiten in Erfahrung bringen wollte - es auf diesem Weg zu versuchen. Ich bin gespannt wie da entschieden wird.
Natürlich ist ein geschlossener Vertrag einzuhalten. Es wurde nicht dazu aufgerufen, dies nicht zu tun.
Mein vielleicht etwas zu flapsiger Hinweis auf "Freunde der Bankwirtschaft" bezog sich auf einzelne Mitglieder dieses Forums, die ihre Nähe zur Kreditwirtschaft nicht leugnen können. Daher darf hinter deren ablehnenden Stellungnahmen zum Widerrufs-Joker ein eigenes wirtschaftliches Interesse vermutet werden.
Ok, aber diejenigen die hier ein wirtschaftliches Interesse haben könnten, haben wirtschaftlich nichts davon, wenn die Verträge eingehalten werden, viel mehr wenn diese Finanzierungen durch den "Joker" wieder auf den Markt kommen/gelangen
Aber nur darum kann es ja nicht gehen, aus meiner Sicht jedenfalls nicht, trotzdem - so habe ich ja z.B. oder u.a auch geschrieben - halte ich es für absolut legitim, das Darlehen in Frage zu stellen und es - unter besseren Bedingungen - neu zu zeichnen.
Auch unterstelle ich einfach mal, diejenigen mit wirtschaftlichen Interesse hier im Forum können dem Verbraucher ihre Nähe zur Bankwirtschaft sehr gut zu Nutze machen
Ich finde es jedenfalls gut was und wie sie es gepostet haben, informativ und mit Quellennachweisen, das wollte ich noch mal im Gegensatz zu dem bisherigen Auftreten von Macy kundtun.
Ich habe gehört, dass Vermittler befürchten, bei einem Widerruf Provisionen zurückzahlen zu müssen. Ob das richtig ist, vermag ich nicht einzuschätzen.
Falls Sie kein Problem (mehr) mit dem Widerrufsjoker haben, sollten Sie - zumindest im beratenden Gespräch - alle Ihre Kunden, die Darlehensverträge in den Jahren 2002 - 2010 abgeschlossen haben, auf möglicherweise fehlerhafte Belehrungen aufmerksam machen. Das wäre extrem verbraucherfreundlich. Eine bessere Werbung kann es für einen Vermittler nicht geben!
Provisionen - ich nenne es vielmehr Beteiligungen aus der Zinsmarge für abgenommene, nicht zu erbringende Arbeit der Bank - müssen nicht zurück gezahlt werden. Zumindest nicht bei den Finanzierungsmaklern.
Bleibt ja im Nachgang, wenn das Darlehen tatsächlich rückabgewickelt wird, auch rechtlich die Frage was der Bank für die Zeit der Inanspruchnahme erstattet werden muss. Ein Teil der Widerufsbelehrung sagt ja auch aus, dass Zinsen und etwaige angefallene Gebühren der Bank während der Inanspruchnahme also vor dem Widderuf zu restatten sind.
Bleibt spannend welcher Teil der Widerrufsbelehrung ausgehebelt wird, gut wenn für den Verbraucher recht gesprochen wird, aber so ganz auf Kosten der Bank kann und wird das höchstrichterlich auch nicht von Statten gehen.