Hallo Zusammen,

mich interessiert einmal folgendes.
Angenommen ich mache mit bestimmten Aktien 100 Euro Verlust.
Dann wird dieser Verlust ja sozusagen in einem Verlustverrechnungstopf gespeichert.

Mich interessiert nun folgendes:

1. Wenn der Verlust von Aktien stammt, die ich vor 4 Jahren noch bei einem anderen Kreditinstitut gekauft habe (und vor einem Jahr zum momentanen Kreditinstitut) übertragen habe, woher weiß die momentane Bank eigentlich, wie hoch hier mein Verlust ist? bekommen die vom vorherigen Institut eine Bescheinigung, zu welchem Einstandskurs ich die Aktien gekauft habe?

2. Ist es für die Berechnung der Abgeltungssteuer egal, wann ich bestimmte Aktien gekauft habe? also egal ob vor einem oder vor 10 Jahren - alle Aktien unterliegen mittlerweile der Abgeltungssteuer?

3. Kann ich einen Aktiengewinn aus dem letzten Jahr (wofür ich Abgeltungssteuer gezahlt habe) mit einem Verlust aus diesem Jahr ausgleichen - also dass ich die Steuer zurück bekomme?

Herzlichen Dank für Antworten!