BRE der PKV

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  1. Avatar von Latinl
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    Standard BRE der PKV

    Hallo

    ich habe eine attraktive Beitragsrückersttaungvon meiner PKV erhalten. Ergo habe keine Rechnungen eingereicht um diese zu sichern.

    Gibt es nun eine Chance die Rechnungen steuerlich geltend zu machen. SO ist keine alternative da ich immer unter dem zumutbaren Betrag bin

    Danke

  2. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: BRE der PKV

    Klar, kannst du Arztrechnungen von der Steuer absetzen.

    Natürlich muss dafür der Eigenanteil (gewisse Prozente vom Einkommen) überschritten werden. Dafür aber einfach mal googeln da die Prozenthöhe meines Wissens je nach Familienstand und Einkommen unterschiedlich ist.

    Ich lasse mir sogar Feuchtigkeitscremes usw. verschreiben. Die übernimmt die PKV zwar nicht aber durch die Ablehnung, kann ich sie dann trotzdem von den Steuern absetzen bzw. erhöht den Gesamtbetrag.

    Wobei ich mit Feuchtigkeitscremes jetzt nicht Nivea für 1,49 Euro meine ^.^... ich habe circa Kosten mit Cremes von 100-150 Euro / Monat.

  3. Avatar von Latinl
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    Standard AW: BRE der PKV

    Hallo

    muss nochmal nachfragen.

    was du meinst sind ja SO. Zumtubare Kosten sind ca. 4 % vom Brutto bei mir. Naja über 2.5k Arztkosten komme ich dann doch nicht. Oder wo trägst du es ein ? Werbungskosten ?


    PS: Sind jetzt per DU

  4. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: BRE der PKV

    Das wird bei mir ganz normal verrechnet, da ich die letzten Jahre über den Minimum Satz lag / liege. @ Cremes, Zähne, Kontaktlinsen

    Ob man das auch absetzen kann, wenn man das nicht überschreitet, wage ich zu bezweifeln aber 100% sicher bin ich da nicht.

  5. Avatar von tequila
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    Standard AW: BRE der PKV

    Rechnungen können eingereicht werden.Ob es sich lohnt,hängt maßgeblich von IHREM Steuersatz ab,der Höhe der Pauschalleistung und der Gesamthöhe der Rechnungen.
    Fragen SIE IHREN Steuerberater!

  6. Avatar von Latinl
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    Standard AW: BRE der PKV

    habe keinen außer Wiso und euch !

  7. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: BRE der PKV

    Zitat Zitat von Latinl
    habe keinen außer Wiso und euch !
    Und was passiert wenn du es bei Wiso eingibst? Kenne das Programm jetzt nicht aber das rechnet doch aus, was man ggf. zurück bekommt oder nach zahlen muss?

    Ich mein wenn man sich für jede Kleinigkeit erst im Internet schlau machen muss und das Programm das nicht automatisch macht, dann brauch man es ja auch nicht *g*.

  8. Avatar von Latinl
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    Standard AW: BRE der PKV

    Zitat Zitat von Escorpio
    Und was passiert wenn du es bei Wiso eingibst? Kenne das Programm jetzt nicht aber das rechnet doch aus, was man ggf. zurück bekommt oder nach zahlen muss?

    Ich mein wenn man sich für jede Kleinigkeit erst im Internet schlau machen muss und das Programm das nicht automatisch macht, dann brauch man es ja auch nicht *g*.
    Ich brauche Praxisfälle. Als Sonderausgaben birngt es mir steuerlich nichts. Evtl packe ich es in die PKV und schaue was passiert

  9. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: BRE der PKV

    Zitat Zitat von Latinl
    Ich brauche Praxisfälle. Als Sonderausgaben birngt es mir steuerlich nichts. Evtl packe ich es in die PKV und schaue was passiert
    Muss man die PKV immer noch manuell Eintragen? Also bei mir übermittelt die PKV Automatisch ans Finanzamt, was ich da für Gebühren hatte und wie viel davon Steuerlich absetzbar sind.

  10. Avatar von Latinl
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    Standard AW: BRE der PKV

    Zitat Zitat von Escorpio
    Muss man die PKV immer noch manuell Eintragen? Also bei mir übermittelt die PKV Automatisch ans Finanzamt, was ich da für Gebühren hatte und wie viel davon Steuerlich absetzbar sind.

    Ja macht Sie ! Allerdings kann man noch zusatzangaben in der Steuererkläung machen. Obs FA akzeptiert steht auf einem anderen Blatt geschrieben

  11. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: BRE der PKV

    Nach meiner Kennnis können Krankheitskosten nur und ausschließlich als "Außergewöhnliche Belastungen " steuermindernden Ansatz finden.
    Dies wird in der Regel erst spürbar, wenn die Kosten ca. 2000 Euro jährlich übersteigen.
    Wenn man den Fiskus hier nicht hinters Licht führen will, muss man eigentlich die BRE gegen die entsandenen Kosten rechnen.

  12. Avatar von Latinl
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    Standard AW: BRE der PKV

    Zitat Zitat von Mike Spezi
    Nach meiner Kennnis können Krankheitskosten nur und ausschließlich als "Außergewöhnliche Belastungen " steuermindernden Ansatz finden.
    Dies wird in der Regel erst spürbar, wenn die Kosten ca. 2000 Euro jährlich übersteigen.
    Wenn man den Fiskus hier nicht hinters Licht führen will, muss man eigentlich die BRE gegen die entsandenen Kosten rechnen.

    Die PKV erstellt Steuerbescheinigungen auf denen auch die BRE gegengerechnet wird. ( unter dem Strich bei mir 6 MB). Ich habe mich bei einem Steuerfutzi schlau gemacht. Man kann versuchen ganz hochofiziell die Krankheitskosten dort wieder aufzuschlagen und nicht über SO zu gehen. Manche FA akzeptieren es, manche nicht. Es gibt wohl diverse Rechtsprechungen.