Hallo zusammen!

Habe einen BHW D+ von 98 mit AGB/(04.98 ) und Prospekt-Chichi herumliegen. Der Tarif dürfte einige Bekanntheit haben.

Vorliegend (2013):
Kleine BSS und ~95% voll,
und nun erstmal gebremst: nicht mehr bespart, FSA -null- in Erwartung auf noch häufige fröhlichen 2+3% p.a..
Diese Verträge sind wohl in dieser Form nicht mehr gern gesehen,
so dass auch ich mit einer KÜ rechne, wenn das Guthaben die BSS erreicht.

Sollte dies einmal geschehen, liegt dann doch eine KÜ durch die BSK vor und keine Zuteilung, sehe ich das richtig? Und das in diesem Fall dann auch nicht mit einer Erstattung der Abschlußkosten zu rechen ist, oder irre ich?

Lt. Formular "Erklärung zur Zuteilung" kann man die Zuteilung mit endgültigem Darlehnsverzicht annehmen etc.
und einen Auszahlungstermin innerhalb dieses Jahrhunderts frei bestimmen. (Das wäre zwar ein Wagnis, da ich persönlich den Zenit unserer derzeitigen Währung als 'bereits erlebt' erachte,
aber immerhin noch ein Steuerungselement.)
Lange Rede...: Kann man die Zuteilung zu einem (beliebig deutlich) in der Zukunft liegenden Termines setzen und quasi ein Festgeldvariante zu Bausparkassenrisiko erzeugen?
Insb. wo finde ich Rechtsgrundlagen dazu?

Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke!

Frieder

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In der oft zitierten Präambel heißt es übrigends:"....Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung des Bausparers zugunsten der Gemeinschaft. Damit erwirbt der Sparer das Recht auf eine spätere Gegenleistung. ..." (Anm. Unterstreichung nur Hervorhebung, nicht original)
Die Darstellung der Entscheidung des Ombudsverfahren seinerzeit (~2008 ) weicht m. M. in min. diesen Punkten aufs Gröbste ab.