Guten Tag,
ich habe ein 1-Familienhaus fremdfinanziert gekauft. Ich selbst bin Freiberufler und arbeite mind. 2 Tage in der Woche von zu Hause im Büro als Software-Entwickler. Ich vermiete einen Teil des Hauses an meine Freundin zur ortsüblichen Miete . Sie nutzt u.a. den Keller (eigene Praxis Klingel vorhanden, separater Aussenzugang durch Garage; aber verbunden durch eine Treppe zu den gemeinsam bewohnten Wohnräumen) für eine freiberufliche Tätigkeit (neben ihrer 30h Festanstellung) in Tierheilkunde. Der Rest ihres Mietbeitrages betrifft ihr privates Zimmer und gemeinsam genutzten Wohnraum.
Ich habe gehört, dass es beim selbst genutzten 1-Familienhaus recht schwierig ist, etwas steuerlich geltend zu machen im Vergleich zur Fremdvermietung.
Könnte ich bei den 145qm Wohnfläche mein Arbeitszimmer entsprechend gross ausfallen lassen oder sogar mehrere Zimmer der freiberuflichen Tätigkeit zuordnen?
Ist es richtig, dass die reine (Teil-)Wohnraumvermietung an die Lebensgefährtin nicht anerkannt wird in dem Sinne, dass Schuldzinsen, Instandhaltung usw.
anteilig abgesetzt werden können?
Für Ihre Tips, was legal und sinnvoll ist, schon mal im voraus vielen Dank!

Tschüss Sven