Verliert man den Versicherungsschutz bei Änderung der Bedingungen

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  1. Avatar von Marley
    Marley

    Standard Verliert man den Versicherungsschutz bei Änderung der Bedingungen

    Meine Frau und ich haben gemeinsam alle möglichen Versicherungen abgeschlossen. Das ist
    aber schon viele Jahre her und inzwischen haben wir zwei Kinder, die ja auch zu unserem
    Haushalt gehören. Gemeldet haben wir das aber in der Tag bei keiner Versicherung, weil wir
    einfach nicht daran gedacht haben.
    Verlieren wir unter Umständen den Versicherungsschutz oder kann die Versicherung uns sogar
    kündigen, wenn sie von der veränderten Familiensituation erfährt? Oder reicht es auch, wenn
    wir die Kinder ganz einfach nur nachmelden?

    Beste Grüße,
    Marley

  2. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Verliert man den Versicherungsschutz bei Änderung der Bedingungen

    Hallo,
    Meine Frau und ich haben gemeinsam alle möglichen Versicherungen abgeschlossen. Das ist aber schon viele Jahre her und inzwischen haben wir zwei Kinder, die ja auch zu unserem Haushalt gehören. Gemeldet haben wir das aber in der Tag bei keiner Versicherung, weil wir einfach nicht daran gedacht haben.
    Die Meldung neu hinzugekommener Risiken gehört zu Ihren Pflichten.Üblicherweise fordert Sie der Versicherer mit der Beitragsrechnung auf,Ihm innerhalb einer bestimmten Frist neue Risiken mitzuteilen.
    Ein Beispiel,das auf die Kinder zutrifft: Die private Haftpflichtversicherung interessiert es natürlich,welche Personen über den Vertrag zu versichern sind.Dementsprechend wird für die Kinder ein Zuschlag vereinbart werden.
    Prüfen Sie,ob Ihr Vertrag (Ihre Verträge) eine Vorsorgeversicherung enthält und wie umfangreich diese ausgestaltet ist.
    Und melden Sie die Kinder umgehend dem Versicherer nach!
    Verlieren wir unter Umständen den Versicherungsschutz oder kann die Versicherung uns sogar
    kündigen, wenn sie von der veränderten Familiensituation erfährt? Oder reicht es auch, wenn
    wir die Kinder ganz einfach nur nachmelden?
    Eine Nachmeldung sollte reichen.Eine Kündigung ist in aller Regel aus diesem Grund nicht möglich,aber für die Kinder besteht dann kein Versicherungsschutz.

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