Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von joker-urs
    joker-urs ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich habe 2015 durch einen Anwalt mein Darlehen widerrufen, was die Bank natürlich zurückgewiesen hat. Da mir das Prozessrisiko zu hoch ist überlege ich evtl. einen Prozessfinanzierer zu finden. Gibt es jemanden, der mir diesbezüglich über Erfahrungen mit IG Widerruf oder anderen berichten möchte?
    Gerne auch per PN.

    Vielen Dank,
    Urs

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    IG Widerruf ist kein Prozesskostenfinanzierer im eigentlichen Sinne, Herr Klaus empfiehlt dir diese aber, da er den Markt fundiert kennt.

    Kann dir nur empfehlen sich an ihn zu wenden.

  4. Avatar von joker-urs
    joker-urs ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    IG Widerruf ist kein Prozesskostenfinanzierer, Herr Klaus empfiehlt dir diese aber, da er den Markt fundiert kennt.
    Ok, dann war meine Frage falsch formuliert.
    Welche Finanzierer werden denn empfohlen und möchte jemand über seine Erfahrungen berichten?

  5. Avatar von galopperfan
    galopperfan ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von adalbert
    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und hätte eine wichtige Frage an die Widerrufscracks hier:

    Ich habe Ende 2014 mein Darlehen widerrufen, was natürlich von der Bank zurückgewiesen wurde.

    Im Nachgang habe ich unter Vorbehalt die Raten weiter gezahlt und wollte erstmal abwarten wie sich die Rechtsprechung so entwickelt, außerdem war geplant das Haus in absehbarer Zeit zu verkaufen, das wollte ich erst hinter mich bringen bevor ich mich jahrelang mit der Bank streite.

    Dies ist dann dieses Jahr erfolgt und ich hab das Darlehen abgelöst. Dies natürlich auch nur unter Vorbehalt der Rückforderung überzahlter Beträg unter Hinweis auf den ausgeübten Widerruf.

    Ich möchte jetzt meinen Rückabwicklungsvorteil aus dem Widerruf geltend machen.

    Könnt ihr mir weiterhelfen wie ich das nun berechne?
    Mir ist klar, dass mir Nutzungsersatz auf Tilgung+Raten bis Widerruf nach § 346 BGB zusteht.
    Meine Leistungen nach Widerruf müssten nach Bereicherungsrecht nach § 812 zzgl Nutzungsersatz rückforderbar sein.

    Es ist bei mir etwas anders als die üblichen Widerrufsfälle wo während des laufenden Darlehens widerrufen und rückabgewickelt wird da ich ja zwischenzeitlich das Darlehen komplett zu den Konditionen der Bank abgelöst habe.

    Ich stehe etwas auf dem Schlauch. Kann mir jemand einen Hinweis geben wie das nun auszurechnen ist? Sind die Zahlungen nach dem Widerruf (also weitergezahlte Raten und später die Ablöse) als Tilgungen der Rückabwicklungsforderung der Bank zu sehen?

    Bin für jeden Tipp dankbar. Wurde diese Konstellation hier schon einmal besprochen? Also Ablöse des Darlehens _nach_ Widerruf.

    Vielen Dank.

    Lg
    Du schreibst hier ja so, als sei alles zu Deinen Gunsten in Stein gemeißelt. Zunächst einmal solltest Du uns mitteilen, um welche Bank und um welche WRB es geht. Wie wurde der Vertrag abgeschlossen, online oder vor Ort bei der Bank? Und wieviel Vorfälligkeitsentschädigung ist angefallen?

  6. Avatar von etzental
    etzental ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von joker-urs
    Hallo,

    ich habe 2015 durch einen Anwalt mein Darlehen widerrufen, was die Bank natürlich zurückgewiesen hat. Da mir das Prozessrisiko zu hoch ist überlege ich evtl. einen Prozessfinanzierer zu finden. Gibt es jemanden, der mir diesbezüglich über Erfahrungen mit IG Widerruf oder anderen berichten möchte?
    Gerne auch per PN.

    Vielen Dank,
    Urs
    Hey ich kann dir nur raten lass die Finger davon!Die machen nur was SIE wollen!Bin schon 2,5jahre bei einem und bis heute noch keine klage erhoben!Die wollen nur Vergleiche wo sie absahnen können und dir sind die Hände gebunden
    Lg

  7. Avatar von MustiT
    MustiT ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    kann mir jemand bitte helfen ?

    Beispielsfall:
    Darlehensumme 150.000,00 Euro
    Bereits rückerstattet 50.000,00 Euro
    effe. Zins 3,3 %

    Wenn der Widerruf durchgeht muss ich doch 100.000,00 Euro zzgl. 3,3 % Zinsen an die Bank zahlen. Dann muss ich eine Umfinanzierung für 100.000,00 Euro machen zzgl. Beispielsweise 1,5 % Zinsen. Bezahl ich dann nicht auf die 100.000,00 Euro insgesamt 4,8 % Zinsen (3,3 % + 1,5 %). Mach ich durch den Widerruf dann nicht ein Minusgeschäft ? Hab ich einen Denkfehler bei der Zinsrechnung ? Hängt das mit der Laufzeit zusammen ? Je kürzer die Laufzeit, desto besser für mich ?

    Danke !

    Gruß

  8. Avatar von joker-urs
    joker-urs ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von etzental
    Hey ich kann dir nur raten lass die Finger davon!Die machen nur was SIE wollen!Bin schon 2,5jahre bei einem und bis heute noch keine klage erhoben!Die wollen nur Vergleiche wo sie absahnen können und dir sind die Hände gebunden
    Lg
    Danke, das werde ich dann auch wohl. Bis jetzt kam nur negatives Feedback. Ein anderer User hat mir ähnliches berichtet. Nicht nur wurde keine Klage erhoben, er soll jetzt auch noch den Anwalt bezahlen. Das führt das ganze Konzept doch ad absurdum.

  9. Avatar von MustiT
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gibt es Berechnungsbeispiele zur Rückabwicklung von Darlehensverträgen ?

    Danke.

  10. Avatar von Aikido
    Aikido ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von MustiT
    Gibt es Berechnungsbeispiele zur Rückabwicklung von Darlehensverträgen ?

    Danke.
    Mit diesem Rechner haben wir die Berechnung für meine Klage eingereicht.

    Rechner mit Beispielen:

    https://widerruf-rueckabwicklung.jimdo.com/

  11. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von MustiT
    Gibt es Berechnungsbeispiele zur Rückabwicklung von Darlehensverträgen ?

    Danke.
    BGH Beschluss v. 22.09.2015 XI ZR 116/15

    BGH Beschluss v. 12.01.2016 XI ZR 366/15


    Ich nehme an, das Darlehen läuft noch...

    1. Du schuldest zum Zeitpunkt des Widerrufes der Bank die Rückzahlung der kompletten Darlehensvaluta plus Wertersatz für die jeweils noch tatsächlich überlassene Darlehensvaluta.

    Im Zweifel (und meistens) ist das der Vertragssollzins, prozentual (ausser der effektive Vertragszins weicht mehr als 1 Prozentpunkt von dem der jeweiligen Bundesbankstatistik (SUD116, SUD117, SUD118, SUD119, je nach Laufzeit) ab)
    als auch nominal, also in Summe was Du bis zum Widerruf gezahlt hast.


    2. Die Bank schuldet Dir die Rückzahlung aller bis dahin gezahlten Raten und Gebühren (z.B. auch Bearbeitungsgebühren) plus Nutzungsersatz für die von Dir an sie gezahlten Raten. Der Nutzungsersatz wird bei grundpfandrechtlich abgesicherten Immobiliardarlehen mit 2,5Prozentpunkte über Basiszins verzinst, bei nicht grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen, z.B. Ratenkredite, mit 5Prozentpunkte über Basiszins BGB

    Zum Zeitpunkt des Widerrufes werden beide Forderungen saldiert und gegenseitig aufgerechnet. Herauskommt zum Stichtag X = WR eine Schuld in Höhe x, meist bei noch laufenden Darlehen zu Gunsten der Darlehensgeberin.
    Darlehensvaluta plus Wertersatz bis WR minus geleistete Raten bis Widerruf minus Nutzungsersatz

    Ab Widerruf plus 30 Tage wäre man eigentlich in Verzug mit der Rückgewähr der Restschuld. Ab da sollte eigentlich nur noch der Verzugszins gelten. Wird aber von den Gerichten so nicht gesehen.
    Die nehmen dann weiterhin -meist den Vertragssollzins- über den Zeitpunkt des WR hinaus bis zur tatsächlichen Rückführung der Restschuld.

    Erfolgen in der Zeit von Widerruf bis zur tats. Rückführung noch weitere Zahlungen, werden diese zu 100% als Tilgung an- und verrechnet. Die zu verzinsende Restschuld reduziert sich dadurch, der DN hat dadurch weniger Wertersatz zu zahlen.

    Zum Stichtag Y ergibt sich dann die Summe der noch zu zahlenenden Restschuld aus:

    Restschuld X minus Zahlungen nach Widerruf plus Wertersatz ab Widerruf


    Als Leitplanke kann man auch das Urteil des OLG N vom Mai diesen Jahres heranziehen. Da wurde genau so gerechnet.
    https://www.gesetze-bayern.de/Content...115038?hl=true

  12. Avatar von MustiT
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke für den Rechner.....

  13. Avatar von MustiT
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Aikido
    Mit diesem Rechner haben wir die Berechnung für meine Klage eingereicht.

    Rechner mit Beispielen:

    https://widerruf-rueckabwicklung.jimdo.com/
    Danke für den Rechner.....

  14. Avatar von MustiT
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    BGH Beschluss v. 22.09.2015 XI ZR 116/15

    BGH Beschluss v. 12.01.2016 XI ZR 366/15


    Ich nehme an, das Darlehen läuft noch...

    1. Du schuldest zum Zeitpunkt des Widerrufes der Bank die Rückzahlung der kompletten Darlehensvaluta plus Wertersatz für die jeweils noch tatsächlich überlassene Darlehensvaluta.

    Im Zweifel (und meistens) ist das der Vertragssollzins, prozentual (ausser der effektive Vertragszins weicht mehr als 1 Prozentpunkt von dem der jeweiligen Bundesbankstatistik (SUD116, SUD117, SUD118, SUD119, je nach Laufzeit) ab)
    als auch nominal, also in Summe was Du bis zum Widerruf gezahlt hast.


    2. Die Bank schuldet Dir die Rückzahlung aller bis dahin gezahlten Raten und Gebühren (z.B. auch Bearbeitungsgebühren) plus Nutzungsersatz für die von Dir an sie gezahlten Raten. Der Nutzungsersatz wird bei grundpfandrechtlich abgesicherten Immobiliardarlehen mit 2,5Prozentpunkte über Basiszins verzinst, bei nicht grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen, z.B. Ratenkredite, mit 5Prozentpunkte über Basiszins BGB

    Zum Zeitpunkt des Widerrufes werden beide Forderungen saldiert und gegenseitig aufgerechnet. Herauskommt zum Stichtag X = WR eine Schuld in Höhe x, meist bei noch laufenden Darlehen zu Gunsten der Darlehensgeberin.
    Darlehensvaluta plus Wertersatz bis WR minus geleistete Raten bis Widerruf minus Nutzungsersatz

    Ab Widerruf plus 30 Tage wäre man eigentlich in Verzug mit der Rückgewähr der Restschuld. Ab da sollte eigentlich nur noch der Verzugszins gelten. Wird aber von den Gerichten so nicht gesehen.
    Die nehmen dann weiterhin -meist den Vertragssollzins- über den Zeitpunkt des WR hinaus bis zur tatsächlichen Rückführung der Restschuld.

    Erfolgen in der Zeit von Widerruf bis zur tats. Rückführung noch weitere Zahlungen, werden diese zu 100% als Tilgung an- und verrechnet. Die zu verzinsende Restschuld reduziert sich dadurch, der DN hat dadurch weniger Wertersatz zu zahlen.

    Zum Stichtag Y ergibt sich dann die Summe der noch zu zahlenenden Restschuld aus:

    Restschuld X minus Zahlungen nach Widerruf plus Wertersatz ab Widerruf


    Als Leitplanke kann man auch das Urteil des OLG N vom Mai diesen Jahres heranziehen. Da wurde genau so gerechnet.
    https://www.gesetze-bayern.de/Content...115038?hl=true

    Danke für die ausführliche Schilderung....

  15. Avatar von Storchii
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,
    ich bin auch neu hier und derzeit etwas verunsichert was das Thema Widerruf angeht.
    Hintergründe:
    - Wir haben 2012 eine Baufinanzierung für unser Haus (Bestand und Eigennutzung) bei der ING Diba abgeschlossen. Nun sind wir durch Zufall auf die Seite der IG Widerruf gelangt.
    - Wir haben den Vertrag unverbindlich prüfen lassen und gesagt bekommen, dass er fehlerhaft ist
    - Da wir schon eine Rechtsschutzversicherung haben, haben wir an die Bank einen Widerruf geschickt der (natürlich) abgelehnt wurde
    - Dann sind wir wieder an unsere Versicherung die uns eine Schadenssnummer gegeben hat und auch einen Anwalt empfohlen. Der prüfte unsere Verträge und sagte sie sind NICHT fehlerhaft.
    - Damit haben wir uns natürlich an den Anwalt der IG Widerruf gewendet der meinte er ist anderer Meinung und wir sollen ihm Details zu kommen lassen. (Verträge, Kontoauszüge etc.)

    Wir möchten übrigens nächstes Jahr unseren Garten renovieren lassen und würden dazu gerne 100.000€ nochmal extra aufnehmen

    Jetzt meine Fragen:
    - Gibt es hier Leute die schonmal einen erfolgreichen Widerruf bei der ING Diba hatten?
    - Hat man tatsächlich Probleme eine andere Bank zu finden, wenn die ING Diba einen aus dem Vertrag rauslässt?
    - Am Liebsten wäre mir: wir bleiben bei der IngDiba und sie macht uns einfach ein neues Angebot über den neuen Finanzierungsbedarf.

    Was meint ihr?
    Danke

  16. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Storchii
    Hallo zusammen,
    .........

    Jetzt meine Fragen:
    - Gibt es hier Leute die schonmal einen erfolgreichen Widerruf bei der ING Diba hatten?
    - Hat man tatsächlich Probleme eine andere Bank zu finden, wenn die ING Diba einen aus dem Vertrag rauslässt?
    - Am Liebsten wäre mir: wir bleiben bei der IngDiba und sie macht uns einfach ein neues Angebot über den neuen Finanzierungsbedarf.

    Was meint ihr?
    Danke
    Servus,

    1. ja. Kommt aber auch auf die Belehrung und Vertrag drauf an

    2. Normalerweise nicht. Kommt aber auch auf Deine Bonität an.

    3. Ohne Klage wird das wohl nichts werden. Und: ich habe von Angeboten gehört, die dann vom Niveau über dem marktüblichen war. Heisst, Du zahlst dann für 10 Jahre einen Zins von 1,8% p.a., woanders vielleicht nur 1,0% p.a. Daher immer Angebote anderer Banken einholen und auch ggf. aktualisieren. Biallo gibt da auch ganz guten Überblick. Allerdings...auch hier kommt es wieder auf verschiedene Faktoren an, ob man den Zins der dort abgebildet wird, bekommt oder nicht... Allianz ist da z.B. recht gut


    Hast Du dem Anwalt schon ein Mandat erteilt oder war das nur im Rahmen einer Erstberatung?

    Garten für 100.000Euro????

  17. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Storchii
    Hallo zusammen,
    ich bin auch neu hier und derzeit etwas verunsichert was das Thema Widerruf angeht.
    Hintergründe:
    - Wir haben 2012 eine Baufinanzierung für unser Haus (Bestand und Eigennutzung) bei der ING Diba abgeschlossen. Nun sind wir durch Zufall auf die Seite der IG Widerruf gelangt.
    - Wir haben den Vertrag unverbindlich prüfen lassen und gesagt bekommen, dass er fehlerhaft ist
    - Da wir schon eine Rechtsschutzversicherung haben, haben wir an die Bank einen Widerruf geschickt der (natürlich) abgelehnt wurde
    - Dann sind wir wieder an unsere Versicherung die uns eine Schadenssnummer gegeben hat und auch einen Anwalt empfohlen. Der prüfte unsere Verträge und sagte sie sind NICHT fehlerhaft.
    - Damit haben wir uns natürlich an den Anwalt der IG Widerruf gewendet der meinte er ist anderer Meinung und wir sollen ihm Details zu kommen lassen. (Verträge, Kontoauszüge etc.)

    Wir möchten übrigens nächstes Jahr unseren Garten renovieren lassen und würden dazu gerne 100.000€ nochmal extra aufnehmen

    Jetzt meine Fragen:
    - Gibt es hier Leute die schonmal einen erfolgreichen Widerruf bei der ING Diba hatten?
    - Hat man tatsächlich Probleme eine andere Bank zu finden, wenn die ING Diba einen aus dem Vertrag rauslässt?
    - Am Liebsten wäre mir: wir bleiben bei der IngDiba und sie macht uns einfach ein neues Angebot über den neuen Finanzierungsbedarf.

    Was meint ihr?
    Danke

    Die Vertragsmuster der ING 2012 haben zuletzt beim OLG FFM (23. Senat) gehalten, aber solange dazu vom BGH nichts kommt, ist es eben offen. Wesentlicher Punkt ist bei der ING ja die Angabe (bzw. das Fehlen derselben) der Vertragslaufzeit.

  18. Avatar von etzental
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Eine Frage an die Profis!wenn ich im Juli 2015 wiederrufen hab,wie lange hat der Anwalt Zeit,bis Juli 2018 oder Dezember 2018?wann laufen drei Jahre ab?

  19. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    die aus dem Rückgewährschuldverhältnis (346 ff BGB) sich wechselseitig ergebenden Ansprüche entstehen erst durch den Widerruf und die Verjährung beginnt dann nach §§ 195, 199 I BGB erst am Ende des Jahres, in dem der Widerruf erklärt wurde und von da an 3 Jahre. Das ist aber eine rein allgemeine Einschätzung, ohne konkreten Bezug auf deinen Fall. Da kann es natürlich immer noch Besonderheiten geben ;-)

  20. Avatar von Advokat
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    Beitrag AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    INGDIBA-Neuverträge Pflichtangabe Laufzeit

    - Zur Frage von Storchi:
    Es ist bekannt, dass die Anwälte der IG Widerruf die besagte Widerrufsinformation als nicht ordnungsgemäß einstufen. Gerichtliche Entscheidungen, die diesem Standpunkt Recht geben, liegen allerdings bislang jedoch nicht vor. Es gibt lediglich umgekehrt eine negative Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss v. 03.07.2017 – 23 U 172/16 = WM 2017, 1605 = LSK 2017, 121286). Deshalb erscheint gegenwärtig im Regelfall eine (außergerichtliche) Anspruchserhebung gegenüber der INGDIBA bei dieser Konstellation wenig aussichtsreich. Das OLG Frankfurt hatte entschieden, dass bei unbefristeten Darlehensverträgen der Hinweis im Vertrag auf die unbestimmte Laufzeit ausreiche, um den Anforderungen an die Erteilung der Pflichtangabe der Laufzeit zu entsprechen. Aus eigenen Erfahrungen meiner Kanzlei sowie Rückmeldungen aus dem Kollegenkreis sind dementsprechend ausschließlich "Ablehnungsbescheide" der INGDIBA bekannt geworden. Dies dürfte sich nicht ändern, solange keine gegenteilige Entscheidung eines anderen Senates des OLG Frankfurt ergeht oder der BGH in einem Revisionsverfahren zugunsten der Darlehensnehmer urteilt. Angesichts des aktuellen Meinungsstandes in der Kommentarliteratur zu dieser Frage ist dies aber eher unwahrscheinlich.

  21. Avatar von Recht_so
    Recht_so ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici

    Erfolgen in der Zeit von Widerruf bis zur tats. Rückführung noch weitere Zahlungen, werden diese zu 100% als Tilgung an- und verrechnet. Die zu verzinsende Restschuld reduziert sich dadurch, der DN hat dadurch weniger Wertersatz zu zahlen.

    Zum Stichtag Y ergibt sich dann die Summe der noch zu zahlenenden Restschuld aus:

    Restschuld X minus Zahlungen nach Widerruf plus Wertersatz ab Widerruf


    Als Leitplanke kann man auch das Urteil des OLG N vom Mai diesen Jahres heranziehen. Da wurde genau so gerechnet.
    https://www.gesetze-bayern.de/Content...115038?hl=true
    Die allermeisten Obergerichte sehen als maßgeblich für die Verrechnung von Zahlungen nach Widerruf allerdings anders als das OLG Nürnberg nicht § 366, sondern § 367 BGB an. Dazu exemplarisch das Kammergericht im Urt. v. 20.02.2017 - 8 U 31/16:

    Entgegen der Berufungsbegründung ist nicht zu beanstanden, dass die Beklagte die Zahlungen des Klägers nach dem Widerruf gemäß § 367 Abs. 1 BGB vorrangig auf die Vertragszinsen verrechnet. Dem steht nicht entgegen, dass die Zinsen als Nutzungswertersatz geschuldet sind. Gerade die Abhängigkeit der Zins- von der Kapitalforderung führt zur Anwendbarkeit des § 367 BGB, beispielsweise auch wenn die Zinsen auf Ersatz entgangenen Gewinns nach § 252 BGB gerichtet sind (BGH, Urteil vom 2.4.1991 - VI ZR 241/90 - NJW 1991, 2295, zitiert nach juris Tz. 8).

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