Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Geht es hier um das hier schon erwähnte Stuttgarter Urteil?

    https://www.lifepr.de/pressemitteilun...l/boxid/557318

  3. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Geht es hier um das hier schon erwähnte Stuttgarter Urteil?

    https://www.lifepr.de/pressemitteilun...l/boxid/557318
    Auf jeden Fall haben sie hier nicht den BGH Beschluss vom 22.09. berücksichtigt oder es handelt sich trotz des Hinweises des Stuttgarter LG um einen Vergleich?!

  4. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist euch der Termin schon bekannt?
    Verhandlungstermin am 1. Dezember 2015, 9.00 Uhr, in Sachen XI ZR 180/15 (Streit um treuwidrige Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts)
    Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird am 1. Dezember 2015 über die Revision eines Darlehensnehmers zu entscheiden haben, der sich gegen die Auffassung des Berufungsgerichts wendet, er habe, indem er seine auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen habe, gegen Treu und Glauben verstoßen.
    Vorinstanzen:
    LG Hamburg – Urteil vom 4. Juni 2014 – 307 O 139/12
    Hanseatisches OLG Hamburg – Urteil vom 2. April 2015 – 13 U 87/14

    https://www.bundesgerichtshof.de/Shar...tml?nn=6128288

  5. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    wäre eine gute Gelegenheit seitens des BGH auch in Sachen Verwirkung Widerruf endlich eine klare Richtung vorzugeben.
    Mal sehen wer diesmal das Checkbuch zückt.

  6. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat von Harley Ja, ja auch die ING-Diba weiß schon warum sie den Gerichtsort FFM so schätzt. Jede Klage, die nicht den Gerichtsstand nach § 24 ZPO für sich reklamieren kann, wird von den Bankvertretern per Gerichtsstandsrüge inzwischen konsequent ans LG FFM gezogen.



    Zitat Zitat von eugh
    Aber das kann nicht von Erfolg sein, wenn auf (Teil-)Löschung der Grundschuld geklagt wird und die Immobilie nicht im Bereich des LG FFM steht.
    Richtig. Deshalb hatte ich ja auch darauf hingewiesen, dass es nur Klagen betrifft, die nicht den ausschließlichen Gerichtsstand nach § 24 ZPO für sich reklamieren können.

  7. Avatar von Weisswurscht37
    Weisswurscht37 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    stimmt, aber dazu ist momentan streitig, ob das beim sog "Präsenzgeschäft" gilt, was aber im konkreten Fall wohl nicht der Fall war. Zudem führt nach LG Stuttgart allein die Fußnote in dieser Belehrung schon zur Unwirksamkeit

    Guten Morgen,

    ich dachte immer bei der WRB gilt falsch ist falsch, egal wo man den Vertrag unterschrieben oder bekommen hat? Warum wird dann trotzdem immer noch die Unterscheidung nach Präsenzgeschäft ja oder nein gemacht, anscheinend auch von den Gerichten? Wir haben die gleiche Widerrufsbelehrung (Fußnote 1, zusätzlich Infos über finanzierte Geschäfte und Fernabsatz), haben aber alles in der Bank bekommen, unterschrieben und gleich gegengezeichnet zurück bekommen, ist unsere WRB jetzt weniger falsch als bei einem Fernabsatzgeschäft?

  8. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Ist euch der Termin schon bekannt?
    Verhandlungstermin am 1. Dezember 2015, 9.00 Uhr, in Sachen XI ZR 180/15 (Streit um treuwidrige Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts)
    Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird am 1. Dezember 2015 über die Revision eines Darlehensnehmers zu entscheiden haben, der sich gegen die Auffassung des Berufungsgerichts wendet, er habe, indem er seine auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen habe, gegen Treu und Glauben verstoßen.
    Vorinstanzen:
    LG Hamburg – Urteil vom 4. Juni 2014 – 307 O 139/12
    Hanseatisches OLG Hamburg – Urteil vom 2. April 2015 – 13 U 87/14

    https://www.bundesgerichtshof.de/Shar...tml?nn=6128288
    Vielen Dank, kannte ich nicht. Ist die beklagte Bank bekannt?

  9. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Weisswurscht37
    Guten Morgen,

    ich dachte immer bei der WRB gilt falsch ist falsch, egal wo man den Vertrag unterschrieben oder bekommen hat? Warum wird dann trotzdem immer noch die Unterscheidung nach Präsenzgeschäft ja oder nein gemacht, anscheinend auch von den Gerichten? Wir haben die gleiche Widerrufsbelehrung (Fußnote 1, zusätzlich Infos über finanzierte Geschäfte und Fernabsatz), haben aber alles in der Bank bekommen, unterschrieben und gleich gegengezeichnet zurück bekommen, ist unsere WRB jetzt weniger falsch als bei einem Fernabsatzgeschäft?
    Grundsätzlich richtig, denn nach dem BGH spielt die Kausalität keine Rolle, BGH XI ZR 156/08, juris Rdnr. 17; BGH XI ZR 33/08, juris Rdnr. 16, 17; ebenso LG Ulm aaO, OLG Stgt., Urteil vom 29.12.2011, 6 U 79711, juris Rdnr. 39 und LG Gießen, Urteil vom 19.03.2015, Az.: 4 O 395/14 und Urteil vom 24.07.2015, 3 O 175/15 (die letzten sind von mir und betreffen jeweils die bekannte Belehrung der Genossenschaftsbanken). Hinsichtlich des BGH-entschiedenen Teils "der Darlehensantrag" statt "Ihr Darlehensantrag" ist das beim Präsenzgeschäft dennoch umstritten, aA etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2015 - I-17 U 125/14, wonach die konkreten Umstände gerade bei diesem Belehrungsteil relevant sind.

    Davon unabhängig sind aber die weiteren Punkte (Fußnote, finanzierte Geschäfte) und ggfs die überflüssige Belehrung zum Fernabsatz, wenn es gar kein Fernabsatzgeschäft war.

  10. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier ein ganz informativer und aktueller Überblick zum Thema Anwälte, Streitwert und RSV:

    https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-.../12452784.html

  11. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Anwälte sind einfach Schlitzohren und wollen Geld verdienen ;-)

  12. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist wohl die Sparkasse.
    Der Deutsche Anwaltverein dazu:
    BGH 2. Versuch: Streit um treuwidrige Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts
    Nachdem der BGH am 23.06.2015 bereits zur angeblichen Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehen entscheiden wollte, was am überraschenden Einlenken der in zwei Instanzen siegreichen Sparkasse scheiterte – der Termin wurde durch einen Vergleich erledigt – startet der BGH nunmehr am 1. Dezember 2015, 9.00 Uhr in Sachen XI ZR 180/15 einen neuen Versuch, diese in den Instanzen heiß umstrittene Streitfrage zu entscheiden.
    https://www.bankundkapitalmarkt.de/ve...ufsrechts.html

  13. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    das klingt eher nach einem Montranus Fall (innenfinanzierter Fondsbeitritt), da auch Vermittlung über die Sparkasse. Daher dürfte es sich um die Helaba handeln. Die hat bisher schon grundsätzlich jede Entscheidung des BGH verhindert. Dann wird das auch diesmal nix.

    Habe gerade das LG Urteil angeschaut. Ist zwar nicht Montranus, aber ein anderer Hannover Leasing Fonds, also die Helaba oder ggfs eine andere Landesbank.

  14. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Warum einigen die sich denn nicht jetzt schon, oder bringt die Verzögerung bis zum 1. Dezember der Bank irgend etwas?

  15. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    wahrscheinlich laufen die Verhandlungen schon längst, der BGH hat hier aber auch unglaublich aufs Gas gedrückt. Dass am BGH nur 8 Monate nach dem Berufungsurteil schon die Revisionsverhandlung stattfindet, habe ich noch nie erlebt. Da will man unbedingt entscheiden.

  16. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    wahrscheinlich laufen die Verhandlungen schon längst, der BGH hat hier aber auch unglaublich aufs Gas gedrückt. Dass am BGH nur 8 Monate nach dem Berufungsurteil schon die Revisionsverhandlung stattfindet, habe ich noch nie erlebt. Da will man unbedingt entscheiden.
    Wenn deine Einschätzung zum Verhalten der Helaba in der Revision vor dem BGH zutrifft, dann wäre das doch vergebliche Liebesmüh. Können die Richter des XI. Senats so blauäugig sein sich dennoch die Chance auf eine Entscheidung zu erhoffen?

  17. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Frage nach Macht/Ohnmacht des BGH bei den Verfahren gegen Banken wäre bestimmt eine interessante Frage an Dr. Ellenberger am kommenden Montag in Heidelberg......

  18. Avatar von Trabbi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So , die DSL hat geantwortet und stimmt dem schriftlichen Verfahren nach § 128 ZPO nicht zu . Termin vor Gericht ist nun Februar 2016 . Ist doch alles Zeitverschleppung. Elendes Bankenpack ...

  19. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Wenn deine Einschätzung zum Verhalten der Helaba in der Revision vor dem BGH zutrifft, dann wäre das doch vergebliche Liebesmüh. Können die Richter des XI. Senats so blauäugig sein sich dennoch die Chance auf eine Entscheidung zu erhoffen?
    Es bleibt dem BGH doch gar nichts anderes übrig, als es zu versuchen. Die Parteien sind nun mal Herr des Verfahrens im Zivilprozess und wenn die Parteien ihn nicht entscheiden lassen, kann er es nicht ändern.

  20. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Trabbi
    So , die DSL hat geantwortet und stimmt dem schriftlichen Verfahren nach § 128 ZPO nicht zu . Termin vor Gericht ist nun Februar 2016 . Ist doch alles Zeitverschleppung. Elendes Bankenpack ...
    Klage auch gegen die DSL, denke die gleiche Prozedur wird mich auch erwarten.

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Hier ein ganz informativer und aktueller Überblick zum Thema Anwälte, Streitwert und RSV:

    https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-.../12452784.html
    Zitat aus dem von RAM verlinkten Artikel:

    Seit Ende 2014 sind zudem einige Gerichte dazu übergegangen, als Streitwert nur noch die Summe anzusetzen, die widerrufende Kunden an Zinsen sparen würden. Das OLG Stuttgart etwa schätzt diese pauschal auf das 3,5-Fache der bisherigen jährlichen Zinslast. Ende April errechneten die Richter auf dieser Basis nur 13.000 Euro Streitwert (6 W 25/15), nachdem die Vorinstanz die Restvaluta (96.072 Euro) angesetzt hatte.
    Ein gravierender Unterschied, vor allem für die Anwälte. Denn bei 13.000 Euro Streitwert dürfen sie nur noch 958,19 Euro für außergerichtliche Beratung und 1137,40 Euro für den Prozess in erster Instanz in Rechnung stellen.

    „Es lohnt sich in solchen Fällen schlicht nicht, den Fall zu übernehmen“, sagt Julius Reiter von der Kanzlei Baum Reiter & Collegen. Neben der Prüfung der Widerrufsklausel und der oft umfangreichen Korrespondenz mit der Bank gelte es schließlich, den Prozess vorzubereiten und wahrzunehmen. „Da kommen schnell Dutzende Arbeitsstunden zusammen.“

    Zitat Zitat von sebkoch
    Anwälte sind einfach Schlitzohren und wollen Geld verdienen ;-)
    Sollen sie doch auch! Wenn ein Kläger sich recht sicher wäre, dass bei ihm ohne RSV nicht plötzlich doch eine große Summe hängenbleibt, könnte es ihm doch wirklich egal sein, wie hoch der Streitwert und damit das Honorar seines RAs ist. Andererseits finde ich es bedauerlich, wenn sich bestimmte Kunden keine Klage leisten können, weil ihnen das nötige "Kleingeld" fehlt. Was hat das noch mit Rechtsverständnis zu tun? Etlichen Immobilienbesitzern mit potentiell hohen Streitgegenständen bleibt eine PKH verwehrt und bei hohen monatlichen Raten zur Abbezahlung ihrer Kredite bleibt u.U. zu wenig Luft, um eine Klage aus eigenen Mitteln voll zu finanzieren, sofern sie scheitert. Es mag ja schon für den einen oder anderen schwierig sein, den Vorschuss (RA, Gericht) zu berappen - selbst wenn der Kläger nachher obsiegt, bekommt er das Geld erst viel später zurück. 5000€ für ein paar Monate (ohne RSV) beim RA und Gericht "zu parken", ist nicht jedermanns Sache. Gibt es eigentlich auch RÄ, die eine Zahlung deren Honorar in Raten anbieten?

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