Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo sebkoch,

    können sie mir bitte noch mal kurz verdeutlichen, ob die Anschlussfinanzierung eine andere Belehrung (siehe Beitrag 7333) hätte haben müssen? Wenn ich sie richtig verstanden habe, hätte nach Fernabsatz belehrt werden müssen, da der Kunde die Anschlussfinanzierung in seinem Haus unterzeichnet hat, somit war eine WRB von Nöten, obwohl es bei der ersten Finanzierung noch keiner WRB bedurfte. Von diesem Fernabsatz ist aber in der WRB der Anschlussfinanzierung nichts zu erkennen. Liege ich das richtig?

  3. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    sry, aber irgendwann ist dann doch die Grenze zur nicht möglichen Beratung des Einzelfalls erreicht (da liegt dann auch eine mögliche Haftung drin)

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Warum Einzelfall?

    Ich denke das betrifft viele Fälle

    Abschluss vor 2002, keine WRB notwendig
    Anschlussfinanzierung 2011, Bank erstellt WRB
    In den Vertrag wurde nicht eingegriffen
    Vertrag wurde beim Kunden unterzeichnet, da Angebot per Post geschickt

    Hier haben sie angemerkt, dass nach Fernabsatz belehrt werden muss, entsprechend ist eine WRB von Nöten. Eine zweite Frage lautet allgemein gehalten, wie unterscheidet sich die Belehrung nach Fernabsatz von der die der Kunde in den Räumlichkeiten der Bank unterzeichnet hat. Oder sehe ich da wieder etwas falsch?

  5. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    den Rückschluss, dass es ein Fernabsatzgeschäft, haben Sie gezogen. Nochmal, das ist ist ein Forum und kann keine Beratung im Einzelfall ersetzen. Das muss doch bitte allen klar sein.

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Dann aber eine Belehrung nach Fernabsatzrecht!!!
    Zitat Zitat von sebkoch
    nein, entscheidend ist, dass das Kapitalnutzungsrecht durch den Anschlussvertrag nicht begründet oder geändert wird. Das kann etwa schon durch die Gewährung oder Änderung von Sondertilgungsrechten erfolgen (so jedenfalls meine Auffassung), aber das ist eben heiß umstritten. Zudem kann eine Belehrungspflicht auch aus anderen Rechtsgründen nötig sein. So wurden Prolongationen häufig im Fernabsatz geschlossen und sind daher belehrungspflichtig.
    Sorry, dann habe ich den Fehler gemacht - auch wenn sie direkt auf meine Fragen eingegangen sind - sie persönlich angesprochen zu haben und spreche alle Forumsteilnehmer an.

    Könnte man mir dann mal die genaue Definition nach Fernabsatz verdeutlichen? Mir ist natürlich bekannt was das ist, aber worauf ist da in Bezug auf den Widerrufsjoker zu achten?

  7. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    ING-DiBa erstmals vom Landgericht Frankfurt am Main wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung verurteilt

    Bankrecht & Kapitalmarktrecht www.anwalt.de

    (1 Bewertung)
    Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main zahlreiche Klagen gegen die ING-DiBa auf Feststellung der Wirksamkeit eines Widerrufs oder Rückzahlung einer bereits geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung abgewiesen hat, wie auch die ING-DiBa entsprechenden Urteilen durch Abschluss von Vergleichen zuvor gekommen ist, ist es uns nunmehr gelungen, ein positives Urteil zu Gunsten von Darlehensnehmern zu erwirken. Die von uns vertretenen Kläger hatten im Dezember 2007 mit der ING-DiBa einen Darlehensvertrag über insgesamt 224.700 € geschlossen und diesen Darlehensvertrag, nachdem sich die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung herausgestellt hat, mit Schreiben vom 16.12.2014 widerrufen.

    Nachdem die ING-DiBa den Widerruf zurückgewiesen hat, haben die Kläger bei dem Landgericht Frankfurt am Main Klage auf Feststellung erhoben, dass der zwischen den Parteien abgeschlossene Darlehensvertrag auf Grund ihrer Widerrufserklärung aufgelöst ist und die ING-DiBa hieraus keine Leistungen mehr verlangen kann. Mit Urteil vom 26.10.2015 (2-27 O 173/15) hat das Landgericht nunmehr der Klage in vollem Umfang entsprochen und der ING-DiBa die Kosten auferlegt.

    In dem Urteil stellt das Landgericht Frankfurt am Main zutreffend darauf ab, dass die Widerrufsbelehrung der ING-DiBa bereits im Hinblick auf den Fristbeginn fehlerhaft war, da die Formulierung, wonach die Frist „frühestens mit dem Tag des Einganges des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBa AG“ beginne, nicht dem Deutlichkeitsgebot nach § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. entspricht. Daher kann sich die ING-DiBa auch nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV a.F. berufen, da sie mit ihrer Formulierung von dem bei Vertragsschluss gültigen Muster abgewichen ist.

    Wohl nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 26.08.2008, 17 U 202/14; Beschluss vom 02.09.2015, 23 U 24/15) hat das Gericht im weiteren völlig zutreffend festgestellt, dass – entgegen der seitens des Landgerichts Frankfurt am Main bisher vertretenen Auffassung – die Ausübung des Widerrufsrechts erst 7 Jahre nach Vertragsschluss weder rechtsmissbräuchlich war, da die Motivlage völlig unmaßgeblich ist, wie auch die Hoffnung der Bank, dass die Darlehensnehmer das Widerrufsrecht im Laufe der Zeit auf sich beruhen lassen, nicht schutzwürdig ist.

    Dieses Urteil dürfte vielen Darlehensnehmern, die angesichts der bisherigen Haltung des Landgerichts Frankfurt am Main von der Durchsetzung ihres Widerrufsrechts abgesehen hatten, neue Zuversicht geben, zumal auch das OLG Frankfurt am Main mit seinen jüngsten Entscheidungen (Urteil vom 26.08.2015, 17 U 202/14 und Beschluss vom 02.09.2015, 23 U 24/15) deutliche Worte für die stereotype Argumentation der Banken gefunden hat, die in sämtlichen Verfahren Vertrauensschutz für sich reklamieren, obgleich auch der BGH schon lange entschieden hat, dass Banken ein schutzwürdiges Vertrauen schon deshalb nicht in Anspruch nehmen können, weil sie die Situation selbst herbeigeführt haben, indem sie den Darlehensnehmern keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt haben.

    Darlehensnehmern stehen wir für eine erste unverbindliche Prüfung von Darlehensverträgen auch weiterhin gern zur Verfügung, wie wir selbstverständlich auch für Rechtsschutzversicherte die Deckungsanfrage übernehmen.

    hünlein rechtsanwälte – Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht


    Kann das sein das du längere Zeit im Urlaub warst??

  8. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Lissi
    Das ist ja gerade mein Problem....
    ich möchte jetzt wirklich kein Anwälte-Bashing betreiben und jeder Anwalt soll auch für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten.
    ich habe zunächst meinen Vertrag von der VZ prüfen lassen und da hieß es ja dann, dass die WRB nicht dem Muster entspricht und fehlerhaft sei. Dann habe ich einen Anwalt (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Liste der VZ kontaktiert, der eine Vorprüfung vorgenommen hat und zum gleichen Ergebnis kam. Also habe ich ihn mit dem Mandat beauftragt. Ich habe - nicht nur hier - alle möglichen Foren verfolgt und alle möglichen Urteile und Beschlüsse der Gerichte quer durch die Republik gelesen und verglichen. Nach zwei Schreiben und der Weigerung der Deu Bank in irgendeine Kommunikation einzusteigen, heißt es nun kann man nix machen und zur Klage kann ich auch nicht raten weil riskanter geworden ohne weitere Begründung und nun ist er auf Tauchstation....
    Wenn RA Koch nun schon nach kurzem Studium der WRB zum Schluß kommt, dass es schwierig wird, ist das das Gegenteil von dem, was mir ursprünglich suggeriert wurde (... Ja, eine Garantie gibt es nie, das weiß ich auch, aber mir wurde alles vorher als relativ unproblematisch dargestellt).
    Es sind mir hier bei diesem Thema halt zuviele Glücksritter unterwegs und die richtig großen nehmen zum Teil gar keine neuen Fälle an.
    Warum in die Ferne schweifen wenn das Gute liegt so nahe? Frag doch einfach per PN bei sebkoch an. So viel ich weiß gibt es bei ihm die Ersteinschätzung kostenlos.
    Und seinen Sachverstand hat er zum Thema WRB hier schon mehr als hinreichend dargelegt.

  9. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier die Urteilsbegründung der Klageabweisung des LG München zu der WRB 2004-2008 der SSK-München. Ist so ziemlich identisch mit meinem Urteil.
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  10. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    hoppla das war das falsche Urteil ohne die Fußnote. Dieses Urteil hat die Fußnote drin.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  11. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Soweit der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 28.6.2011, XI ZR 349/1) möglicherweise insoweit anderer Ansicht ist, folgt dem das erkennenden Gericht aufgrund der obigen Erwägungen nicht.
    Was haltet Ihr von diesem tollen Satz?

  12. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    hoppla das war das falsche Urteil ohne die Fußnote. Dieses Urteil hat die Fußnote drin.
    in den Widerrufsfolgen ist mir dieser Satz -leicht abgewandelt, aber inhaltlich identisch- aufgefallen der bereits vom LG Köln als fehlerhaft eingestuft wurde:

    Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Darlehensnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.“Das geht so nicht, entschied kürzlich das Landgericht Köln (Urteil vom 26.05.2015 Az. 21 O 361/14). Denn auch die Bank muss Ihren Verpflichtungen innerhalb von 30 Tagen nachkommen. Darauf hat sie den Verbraucher hinzuweisen, anderenfalls könnte der Eindruck entstehen, dass die Bank erst später ihren Pflichten nachzukommen habe.

  13. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Berufung einlegen, fertig...

  14. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von okerke
    in den Widerrufsfolgen ist mir dieser Satz -leicht abgewandelt, aber inhaltlich identisch- aufgefallen der bereits vom LG Köln als fehlerhaft eingestuft wurde:

    Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Darlehensnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.“Das geht so nicht, entschied kürzlich das Landgericht Köln (Urteil vom 26.05.2015 Az. 21 O 361/14). Denn auch die Bank muss Ihren Verpflichtungen innerhalb von 30 Tagen nachkommen. Darauf hat sie den Verbraucher hinzuweisen, anderenfalls könnte der Eindruck entstehen, dass die Bank erst später ihren Pflichten nachzukommen habe.
    So hatte ich es auch verstanden, aber was, wenn der gültige Mustertext gar nichts dazu enthielt?

  15. Avatar von Lissi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Warum in die Ferne schweifen wenn das Gute liegt so nahe? Frag doch einfach per PN bei sebkoch an. So viel ich weiß gibt es bei ihm die Ersteinschätzung kostenlos.
    Und seinen Sachverstand hat er zum Thema WRB hier schon mehr als hinreichend dargelegt.
    Hat er dankenswerter Weise doch schon und meine Befürchtungen leider bestätigt.

  16. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ eugh So hatte ich es auch verstanden, aber was, wenn der gültige Mustertext gar nichts dazu enthielt?

    wenn die Bank diese Belehrung mit aufnimmt muss sie auch vollständig belehren, also auch über die Pflichten des DG. Ob dies in der Musterbelehrung genannt wurde spielt dann keine Rolle mehr.

  17. Avatar von LGSaar
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    hoppla das war das falsche Urteil ohne die Fußnote. Dieses Urteil hat die Fußnote drin.
    Dieses Urteil ist voller Widersprüche.

    "Die Widerrufsbelehrung entsprach nicht den Anforderungen nach § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung vom 02.12.2004, da sie den Hinweis enthielt, dass die Frist für den Widerruf "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginnt. Die Verwendung des Wortes "frühestens" ermöglicht dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen; er vermag ihr lediglich zu entnehmen, dass die Widerrufsfrist "jetzt oder später" beginnt, der Beginn des Fristablaufs also gegebenenfalls noch von weiteren Voraussetzungen abhängen soll. Der Verbraucher wird jedoch im Unklaren gelassen, welche etwaigen weiteren Umstände dies sind (BGH vom 01.03.2012 – III ZR 83/11). "

    weiter unten heißt es:

    "Hinter den Regelungen zur Widerrufsbelehrung steht die Intention, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über seine Rechte und Pflichten belehrt werden soll, damit er sich frei entscheiden kann, ob er sein Widerrufsrecht ausüben möchte. Die ordnungsgemäße Belehrung des Klägers über sein Widerrufsrecht erfolgte durch die in seinem Fall anwendbaren ersten beiden Abschnitte der Belehrung "

    Eben nicht, weil genau dieser Abschnitt falsch ist.

    "Hinzu kommt, dass der Abschnitt „Finanzierte Geschäfte" schon kein notwendiger Teil der Widerrufsbelehrung ist, so dass er auch ersatzlos gestrichen werden könnte, ohne die Wirksamkeit der Belehrung zu gefährden (LG Hamburg, Au. 316 O 155/14). "

    Man könnte in die WBR auch andere belanglose Sachen reinschreiben, das wäre auch egal.


    "Soweit der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 28.6.2011, XI ZR 349/1) möglicherweise insoweit anderer Ansicht ist, folgt dem das erkennenden Gericht aufgrund der obigen Erwägungen nicht. "

    Und der BGH kann sich richtig warm anziehen.

  18. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Warum Einzelfall?

    Ich denke das betrifft viele Fälle

    Abschluss vor 2002, keine WRB notwendig
    Anschlussfinanzierung 2011, Bank erstellt WRB
    In den Vertrag wurde nicht eingegriffen
    Vertrag wurde beim Kunden unterzeichnet, da Angebot per Post geschickt

    Hier haben sie angemerkt, dass nach Fernabsatz belehrt werden muss, entsprechend ist eine WRB von Nöten. Eine zweite Frage lautet allgemein gehalten, wie unterscheidet sich die Belehrung nach Fernabsatz von der die der Kunde in den Räumlichkeiten der Bank unterzeichnet hat. Oder sehe ich da wieder etwas falsch?
    Widerruf jetzt hat die gleich Ansicht vertreten. Er hat mit dem Thema sogar einen eigenen Thread aufgemacht.

    Erstaunlicherweise interessierte es niemand, es müssten doch Tausende betroffen sein?

  19. Avatar von schober53
    schober53 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Was haltet Ihr von diesem tollen Satz?

    Frech!!

    Übersetzt: Wenn meine Vorgesetzten mir Vorschriften machen, halte ich mich nicht daran, denn ich weiß es besser!!

  20. Avatar von kreis96
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Hanomag;

    welcher Widerruf ? IG Widerruf ? bitte konkrete Angabe und auch konkrete Angabe wie der Thread heißt.
    Zitat Zitat von Hanomag
    Widerruf jetzt hat die gleich Ansicht vertreten. Er hat mit dem Thema sogar einen eigenen Thread aufgemacht.

    Erstaunlicherweise interessierte es niemand, es müssten doch Tausende betroffen sein?

  21. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Umlaufrendite & Zinsen sind wieder gesunken....

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