Widerrufsjoker - Erfahrungen

+ Antworten
21915Antworten
  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    31.07.2013
    Beiträge
    4
    Danke
    4

    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Aber auf Zahlungen der Gegenseite bei einem Vergleichsabschluss werden doch keine Steuern fällig. Habe ich noch nie gehört und auch noch nie gezahlt.

    Zitat aus dem meinem OLG-Beschluss zum Vergleich: "Zur Abgeltung der Klageforderung zahlt die Beklagte an den Kläger einen Betrag in Höhe von 0,000 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit......".

    Da werden niemals Steuern fällig, selbst wenn ich den Beschluss der Steuererklärung beifüge...
    In der Tat entspricht dies auch meinem bescheidenen Verständnis, dass bei einem solchen "Beschluss" nicht ersichtlich wird, dass es um Kapital geht, welches der Kunde zu versteuern hat. Aufgrund meiner übervorsichtigen Natur würde ich es trotzdem (voll) angeben (auch wenn es mich ärgert), um nachher nicht unnötigen Stress zu bekommen. Selbst wenn alle beim "Vergleich" zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, kann sich die Bank doch zu einer Meldung ans FA verpflichtet fühlen und schon hat man ein Problem. Was dann? Dann fängt man mühsam an zu erklären (falls dann aufgrund der dünnen Aktenlage überhaupt noch möglich), weshalb man der Ansicht ist, da sei nichts zu versteuern. Die Bank ist dann aber fein raus - toller Vergleich, oder?

    Übrigens schreibt RAM oben ja von einem OLG-"Beschluss". Ist das etwas anderes als ein gerichtlicher "Vergleich" oder dasselbe? Was ist dann ein "Hinweisbeschluss"?

  3. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.01.2015
    Beiträge
    261
    Danke
    96
    10

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @dunici

    Ja, das ist ja auch so, verstehe das ja auch absolut und nochmal, ich lese hier alles, dies gerne und hilfreich für meine eigene Arbeit.

    Aber das Thema ist nunmal so komplex und der Widerstand - teilweise hausgemachte Widerstand der Gerichte - ist auch völlig normal, es gibt nicht nur die eine Meinung, aber wie wir wissen ja auch nicht nur das eine Urteil.

    Mit dieser Thematik und Problematik beschäftigen sich mehr Verbraucher als du glaubst, viele gehen - aus den unterscheidlichsten Gründen ob nun moralisch, ethsich oder aus der Angst heraus - den Weg des Vergleichs, des Kompromisses, eben auch weil sie die ganze Thematik ins Verhältnis setzen, mal ins Verhältnis was man mal bekommen hatte und auch so haben wollte zu dem was nun nicht mehr sein soll, dies aber sinkenden Zinsen zu verdanken ist, mal aber auch das Chance/Risikoverhältnis, dies dann noch mal zu dem Aufwand/Nutzenverhältnis und noch gibt es keine einheitliche Rechtssprechung, pauschal so oder so nicht, immer steht der einzelne Vertrag zur Diskussion und wie da ganz oben höchstrichterlich entschieden wird wissen wir nicht, bis auf 3-4 Entscheidungen auf den unterschiedlichsten Themenfeldern.

    Es soll an keinem was vorbei gehen und wenn klar ist was zu holen ist, soll auch das meiste geholt werden, aber wie, mit welchen Mitteln, mit welchem Aufwand, mit welchem Risiko und welcher Konsequenz daraus, dass macht dann doch jeder individuell. Mir wird häufig zu wenig auf die Chancen eines Vergleichs, eines Kompromisses eingegangen, häufig gibt es für einige hier nur Schwarz oder weiß, fehlerhaft oder nicht fehlerhaft, so ist es aber nicht, drumherum gibt es viele Farben und neue Farben entstehen. Mit den fehlerhaften WRB und der Thematik daraus ist mittlerweile ein ganzer Vertriebszweig entstanden, ja fast ein neues Finanzprodukt.

    Nee, mein befreundeter Steuerberater beteiligt sich aus den unterschiedlichsten Gründen an den Diskussionen nicht, muss man ja auch verstehen.
    Also bei meiner Korrespondenz mit der Bank war jedes zweite Wort von mir "Vergleich". Die Reaktion war immer "Wir haben alles richtig gemacht!" wieso sollen wir uns vergleichen.
    In der Verhandlung dann auf einmal ein Angebot.. ich soll nur noch 40 % der VFE bez. mit Kostenquote 60:40.. klingt auf den ersten Blick nicht schlecht wenn da nicht die Prozesskosten genau die 60 % übersteigen würden. Mein erster Gedanke... wollen die mich Ver....??

    Ein Vergleich kommt für mich nur noch außergerichtlich in Frage und ansonsten zurücklehnen und darauf achten, dass der Streitwert über 20.000 € ist. Zum Thema Vergleich bekommen Sie von mir nur noch eine Antwort.. " Ja gerne wenn Sie die gesamte Kosten tragen!" Das Schwarz weiß Denken haben die Banken doch geradezu erfunden.

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mein Anwalt lässt die Vergleiche immer vom Gericht in Form eines Beschlusses festschreiben: § 278, Abs. 6, Satz 2, ZPO

  5. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gibt es dafür einen bestimmten Grund, RAM? Erhöht es die Prozesskosten?

    Was ist eigentlich mit dejure.org los? Der Server antwortet nicht...

  6. Avatar von mirkomeissner
    mirkomeissner ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    20.05.2015
    Beiträge
    20
    Danke
    1

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Nein, jederzeit kann ich das Darlehen nicht abrufen. Aber in meinen Veträgen bei der DSL Bank steht ja ein Datum drin. Genau nach 10 Jahren halt. Und ab diesem Datum greift mein neues Darlehen der DIBA. Das sit aus meiner Sicht doch aus so. Sonst wird es ja generell schwer, wenn man seine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank hat, oder?
    Irgend wie stehe ich so ein bisschen auf "dem Schlauch" sorry. Also wenn du dein jetziges Darlehen jetzt widerrufst und bekommst ein Angebot von deiner Bank kannst du es ja nicht annehmen, da du schon bei der DiBa einen Vertrag hast. Der WR muss also zeitgleich wie dein FWD über die Bühne gehen. Deshalb ist ja hier im Forum auch schon immer darauf hingewiesen worden zwar sich um ein Anschlussdarlehen zu bemühen da du im Falle das die Bank den WR akzeptierst innerhalb der Frist von 30 Tagen rückabwickeln kannst. Aber niemals schon ein Darlehen fest zu machen, es sei denn du hast ein FWD wo flexibel abgerufen werden kann, was es meines Wissens bei der DiBa nicht gibt. Denn ansonsten besteht die Gefahr das du 2 Darlehen bedienen musst.[/QUOTE]

    Mein Plan war ursprünglich, daß ich die jeztigen Darlehen ca. 30 Tage vor Ablauf widerrufe. Falls die DSL Bank dann ihr Geld haben möchte, werde ich das von dem neuen Darlehen und meinem Eigenkapital bedienen. Die DSL Bank wird aber den Widerruf nicht akzeptieren , wenn ich die ganzen Posts hier so lese und die Erfahrung habe ich ja nun auch schon gemacht. Dann muss ich eben Klage einreichen . In Bielefeld gibt es wohl einen Anwalt, der in dieser Angelegenheit ganz fit ist. Den werde ich Anfang 2016 mal kontaktieren.

  7. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Prozesskosten werden bei einem Vergleich immer erhöht: Auch kriegen die RAe auf beiden Seiten bei einem Vrgleich mehr Geld. Soll wohl die Vergleichsbereitschaft unter Robenträgern erhöhen.

  8. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    dejure.org geht wieder......

  9. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.195
    Danke
    1021

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Liebe Gertrud,

    sie haben da was missverstanden, nach wie vor bin ich der Meinung dass es legitim und IO ist seine Interessen durchzusetzen, auch bis zum bitteren Ende zu kämpfen wenn man das will, aber ich habe auch kundgetan, dass dies bisweilen bis ins kleinste Detail geschieht, meine Meinung kundgetan, dass vieles verkompliziert wird, man sich dann eben am Ende nicht wundern darf/sollte, wenn der Nutzen sich verringert hat. Und natürlich lasse ich auch die Verträge meiner Kunden prüfen, aber die weitere Vorgehensweise bestimmen dann individuell die Fachanwälte meines Vertrauens und die segnen nicht alles ab, was hier so herausgefunden, gemutmaßt und spekuliert wird.

    Ich habe ja lediglich feststellen wollen, dass einige Diskussionen verwirren, einige Beiträge die Verbraucher irritieren, sich einiges nicht bei deren Anwälte bestätigen lässt und natürlich soll das hier auch weiter so laufen, kein Problem, ich lese und frage ja auch mal was. Hilfreich ist das nicht immer und manchesmal findet man sich einfach nicht wieder.

    Verstehe die Problematik bei der Steuergeschichte nicht. Wo soll denn der Steuerberater Probleme bekommen? Zählt da nicht das Zuflussprinzip? In dem Jahr wo abgerechnet wurde wird das ggf. erklärt. Muss doch davon ausgehen dass der Steuerberater dass dann entsprechend erklären wird und wenn ich im Vorfeld - da für mich entscheidend da klagend - eine genaue Aussage dazu haben muss, dann muss mir doch klar sein, dass bei so einem Rad was ich da drehen will einen Profi im Vorfeld individuell befrage, da verlasse ich mich doch nicht auf Aussagen die hier getätigt werden, selbst wenn diese auf ein Fallbeispiel von einem Steuerberater hier publiziert werden. Da will ich doch schon individuell meinen Fall betrachtet und durchleuchtet sehen und das kann doch das Forum hier gar nicht leisten. Mir klar, soll es ja auch gar nicht! Soll ja diskutiert werden, sich ausgetauscht werden und das hört ja nicht auf, nur weil ich schreibe, puhhh, das geht zu tief, da wird zu viel spekuliert, mit zu viel gefährlichem Halbwissen gefuchtelt.

    Letztenendes gehören die Profis an die Seite, individuell auf die Ausgangslage bezogen und spezialisiert auf das Themengebiet.

  10. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    "a) Der Prozessvergleich hat eine rechtliche Doppelnatur. Er ist zum einen Prozesshandlung, durch die der Rechtsstreit beendet wird und deren Wirksamkeit sich nach verfahrensrechtlichen Grundsätzen bestimmt. Dazu ist er ein privates Rechtsgeschäft, für das die Vorschriften des materiellen Rechts gelten und mit dem die Parteien Ansprüche und Verbindlichkeiten regeln (BGH, Urteil vom 30. September 2005 - V ZR 275/04, BGHZ 164, 190, 193 f. mwN; vgl. auch BGH, Urteile vom 18. Juni 1999 - V ZR 40/98, BGHZ 142, 84, 88; vom 3. Dezember 1980 - VIII ZR 274/79, BGHZ 79, 71, 74; vom 15. April 1964 - Ib ZR 201/62, BGHZ 41, 310, 311; vom 29. September 1958 - VII ZR 198/57, BGHZ 28, 171, 172; vom 10. März 1955 - II ZR 201/53, BGHZ 16, 388, 390; OLG Hamm, NJW-RR 2012, 882). Prozesshandlung und privates Rechtsgeschäft stehen nicht getrennt nebeneinander. Vielmehr sind die prozessualen Wirkungen und die materiellrechtlichen Vereinbarungen voneinander abhängig (BGH, Urteile vom 30. September 2005 - V ZR 275/04, aaO, 194; vom 3. Dezember 1980 - VIII ZR 274/79, aaO). Der Prozessvergleich ist nur wirksam, wenn sowohl die materiellrechtlichen Voraussetzungen für einen Vergleich als auch die prozessualen Anforderungen erfüllt sind, die an eine wirksame Prozesshandlung zu stellen sind. Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, liegt ein wirksamer Prozessvergleich nicht vor; die prozessbeendigende Wirkung tritt nicht ein (BGH, Urteil vom 30. September 2005 - V ZR 275/04, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 1955 - II ZR 201/53, aaO). Das gilt auch für den Prozessvergleich im Sinne des § 278 Abs. 6 ZPO (vgl. BT-Drucks. 14/4722, S. 82; BAGE 120, 251 Rn. 15; OLG Hamm, NJW-RR 2012, 882; Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 278 Rn. 79; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl., § 794 Rn. 2 f.)."


    Quelle: BGH · Urteil vom 14. Juli 2015 · Az. VI ZR 326/14

  11. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist gerade online

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.195
    Danke
    1021

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @mirkomeissner

    mit der Auswahl ihres Forwarddarlehens haben sie sich so mit den schlechtesten Partner am Markt ausgewählt den man sich vorstellen kann.
    Darlehen kann vorzeitig nicht abgerufen werden, Bank zahlt bei Ablösung eines widerrufenen Kredites oder der Kenntnis darüber nicht aus, Forwardkonditionen bzw. die Aufschläge zu schlecht und Einstände nur auf mittlerem Niveau.

    Zu dem muss ihnen klar sein, dass der Vorgang Widerruf keinen Einfluss mehr auf die Ablösung hat, denn es wird vorher abgelöst sein. Entsprechend stellt sich nur noch eine Diskssion für sie, ob sie widerrufen und rückabwickeln wollen, einen anderen Vorteil können sie - da Auslauf zeitnah - gar nicht mehr erhaschen.

    Ich wäre an ihrer Stelle vorsichtigt, erfährt die DiBa von dem Widerruf kann es für sie ganz gefährlich werden. Aber richtig gefährlich und wenn sie hier mit ihrem Namen posten dann - so es denn ihr Name ist - wäre ich noch vorsichtiger.

    Aus meiner Sicht stellt sich für sie in Bezug auf den Widerrufsjoker nur noch die Frage, was passiert mit einem Darlehen, was schon abgelöst und abgewickelt wurde.

  12. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @RAM:
    Vielen Dank! Also Dein RA lässt Vergleiche immer vom Gericht in Form eines Beschlusses festschreiben, weil sonst die prozessbeendigende Wirkung nicht eintritt. Korrekt? (da habe ich wieder viel gelernt )

  13. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Genau.

    Aber ich glaube, dass das die Mehrheit der RAe so machen - oder?

  14. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    11.03.2015
    Beiträge
    559
    Danke
    415

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Die Prozesskosten werden bei einem Vergleich immer erhöht: Auch kriegen die RAe auf beiden Seiten bei einem Vrgleich mehr Geld. Soll wohl die Vergleichsbereitschaft unter Robenträgern erhöhen.
    Den Vergleich gibt es doch aber nicht ohne deine Zustimmung oder?. Ich habe jedenfalls meinem Anwalt mitgeteilt das ich keinen Vergleich zustimmen werde, es sei den das alle Forderungen einer RAW erfüllt werden.

  15. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Genau.

    Aber ich glaube, dass das die Mehrheit der RAe so machen - oder?
    Ich hoffe es - werde aber nochmal nachhaken.


    Zitat Zitat von andi1104
    Den Vergleich gibt es doch aber nicht ohne deine Zustimmung oder?. Ich habe jedenfalls meinem Anwalt mitgeteilt das ich keinen Vergleich zustimmen werde, es sei den das alle Forderungen einer RAW erfüllt werden.
    Man kann auch dem Anwalt auf den Weg zum Termin geben, dass er nur widerrufliche Vergleiche eingeht, d.h. Du hast dann noch ca. 2 Wochen Zeit, Dir alles zu überlegen. Klar ist aber, dass im Falle Deiner Ablehnung wohl erst wieder ein neuer Termin geplant werden muss - während die Verhandlung womöglich gleich weiterginge, wenn der RA/Kläger den Vergleich sofort in der Verhandlung ablehnt - oder ist auch dann erst einmal Schluss, so dass auf einen neuen Termin gewartet werden müsste? Fällt die Terminsgebühr dann nochmal an?

  16. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also ich kenne das so: unmittelbar nachdem das OLG den Termin zur Verhandlung festgesetzt hat, macht die Bankenseite den Vergleichsvorschlag. Beide Seiten verhandeln, sind sie sich einig,teilen sie das dem OLG mit. Das OLG hebt den Verhandlungstermin auf und schreibt den Vergleich in einem Beschluss (s.o.) fest.
    Nach 7 Tagen gibt es Geld....

  17. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der Musterrechner von test.de wurde korrigiert und aktualisiert - siehe auch Beitrag #557 im "RAW" Thread.

  18. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich kenn es als Zuhörer so...

    Verhandlung... am Anfang Güteverhandlung... Standpunkte werden ausgetauscht, ggf. sagt der Richter eine Richtung wo es lang geht...
    wenn sich verglichen wird, dann wird, falls notwendig, dies widerruflich gemacht (weil z.B. die RSV oder der Bankenvorstand das OK geben muss)
    Beschluss darüber und falls der Vergleich nicht zustande kommt weil er widerrufen wird, wird ein Verkündungstermin für einen Beschluss, meist dann Urteil, festgesetzt...

  19. Avatar von eugh
    eugh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    18.01.2015
    Beiträge
    3.533
    Danke
    1422

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gerne komme ich nochmal auf folgenden Satz am Ende des Urteils des LG Potsdam vom 11.11.2015 (Az. 8 O 305/14) zurück:
    Auch ist entgegen der Ansicht der Beklagten von dem der Klägerpartei zustehenden Nutzungswertersatzanspruch weder die Kapitalertragssteuer noch der Solidaritätszuschlag abzuziehen, weil es hier nicht auf zu zahlenden Nutzungswertersatz auf Kreditbearbeitungsgebühren geht, die nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums möglicherweise Kapitalerträge im Sinne von §343 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 b, 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG sind, sondern um Nutzungswertersatz für zu Unrecht gezahlte Darlehensraten.
    Der Punkt ist also: Muss man (kann man) juristisch einwandfrei darlegen, dass es sich beim Nutzungswertersatz, welchen die Bank an den Kunden herauskehren muss, um Nutzungswertersatz für zu Unrecht gezahlte Darlehensraten handelt, und dabei nicht um Kapitalerträge im Sinne von §343 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 b, 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG?

  20. Avatar von RAM
    RAM ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    21.07.2014
    Beiträge
    2.041
    Danke
    1001

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Dann müssen wir noch unterscheiden: Vergleiche vor dem LG (wie ducnici das beschreibt) oder vor dem OLG, wie ich es erlebt habe. In 1. Instanz gibt (besser gab) es ja oft in WRB-Verfahren die Klageabweisung - meist ohne Vergleichsverhandlung. Dann soll es OLGs geben, die bereits in einem Hinweisbeschluss einen Vergleich formulieren und an die Parteien schicken. Knallhart und ohne Vergleichswillen scheint mir derzeit vor allem die DKB.- Die ziehen den Schwanz erst ein wenn nichts mehr geht. Bin mal gesoannt, wie lange noch.....

  21. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    12.06.2014
    Beiträge
    3.511
    Danke
    2925

    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Dann müssen wir noch unterscheiden: Vergleiche vor dem LG (wie ducnici das beschreibt) oder vor dem OLG, wie ich es erlebt habe. In 1. Instanz gibt (besser gab) es ja oft in WRB-Verfahren die Klageabweisung - meist ohne Vergleichsverhandlung. Dann soll es OLGs geben, die bereits in einem Hinweisbeschluss einen Vergleich formulieren und an die Parteien schicken. Knallhart und ohne Vergleichswillen scheint mir derzeit vor allem die DKB.- Die ziehen den Schwanz erst ein wenn nichts mehr geht. Bin mal gesoannt, wie lange noch.....
    Eine Güteverhandlung vor der eigentlichen Verhandlung ist doch vorgeschrieben. Auch beim OLG Nürnberg war das so, dass am Anfang der Verhandlung um einen Vergleich geringt wurde...

Ähnliche Themen

  1. Diesel-Widerrufsjoker

    Von S. Schweers im Forum Abgas-Skandal "Dieselgate"
    Antworten: 139
    Letzter Beitrag: 25.09.2021, 14:38
  2. Widerrufsjoker

    Von Bimaar im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 19.02.2017, 08:14
  3. Widerrufsjoker - Klageschrift

    Von eugh im Forum Widerrufsjoker von Immobilien-Darlehensverträgen
    Antworten: 93
    Letzter Beitrag: 09.01.2017, 09:50
  4. Widerrufsjoker bei RIESTER

    Von rupa im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.12.2015, 07:58
  5. Widerrufsjoker Rückabwicklung

    Von immerfernweh im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 07.11.2014, 10:42