Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier ein interessanter Link zu den offiziellen Zahlen der Deutschen Bank

    https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Bank

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Widerruf jetzt
    Hast du noch ein Aktenzeichen zu dem Verfahren vor dem olg Bamberg?

    Wj

    Ja... 8 U 54/15

    Beklagte war die Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau

  4. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    und hier zu finden einige Zahlen der Postbank, wozu auch die DSL-Bank gehört.

    https://www.postbank.de/postbank/wu_...kinzahlen.html

    https://www.postbank.de/postbank/ir_..._berichte.html

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ..und hier die Zahlen zur DKB...zu finden unter den Jahresabschlüssen...kann man leicht ausdrucken, Bilanz und G+V, drei Seiten/Jahr...


    https://www.dkb.de/ueber_uns/zahlen_fakten/archiv.html

  6. Avatar von casixx
    casixx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Betreff: DSL BANK
    LG Bonn 24.07.2015 3 O 277/14 nicht rechtskräftig Dr. Lehnen & Sinnig
    LG Bonn 25.02.2015 3 O 73/13 rechtskräftig Gansel*
    LG Lübeck 14.05.2014 3 O 288/13 Darlehensvertrag vom 25.05.2007, Vergleich vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, Az. 5 U 210/14 Loh, Luig & Matzkat

  7. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    BGH Urteil vom 14.05.2002
    AZ: XI ZR 148/01

    verstehe ich das Urteil richtig, wonach hier bei einem Immobiliarkredit vom BGH Nutzungsersatz von 5% über Basiszins zugesprochen worden ist ?

  8. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier noch ein Gedanke zu den Nutzungen der Banken:

    Nutzungen umfassen nicht nur Gebrauchsvorteile (§ 100 BGB), sondern auch Früchte (§ 99BGB).
    BürgerlichesGesetzbuch (BGB)
    § 99 Früchte
    (1) Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird.
    (2) Früchte eines Rechts sind die Erträge, welche das Recht seiner Bestimmung gemäß gewährt, insbesondere bei einem Recht auf Gewinnung von Bodenbestandteilen die gewonnenen Bestandteile.
    (3) Früchte sind auch die Erträge, welche eine Sache oder ein Recht vermöge eines Rechtsverhältnisses gewährt.
    BürgerlichesGesetzbuch (BGB)
    § 100 Nutzungen
    Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.

    Demzufolge sollte es statthaft und rechtens sein, die Eigenkapitalrendite der Banken als Beleg für den gezogenen Nutzen durch die Banken - aufgrund der Zinszahlungen der Darlehensnehmer- anzunehmen.
    Damit dürfte es dann für die Banken unmöglich sein, die Annahme/Vermutung des BGH (5% überBasiszinssatz) durchdringend zu widerlegen, zumal die Eigenkapitalrenditen der vorstehend aufgeführten Banken überwiegend => 5 % p.a. betragen haben.

    Erbitte Eure Meinung hierzu.

  9. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von baufreund2012
    Hier noch ein Gedanke zu den Nutzungen der Banken:

    Nutzungen umfassen nicht nur Gebrauchsvorteile (§ 100 BGB), sondern auch Früchte (§ 99BGB).
    BürgerlichesGesetzbuch (BGB)
    § 99 Früchte
    (1) Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird.
    (2) Früchte eines Rechts sind die Erträge, welche das Recht seiner Bestimmung gemäß gewährt, insbesondere bei einem Recht auf Gewinnung von Bodenbestandteilen die gewonnenen Bestandteile.
    (3) Früchte sind auch die Erträge, welche eine Sache oder ein Recht vermöge eines Rechtsverhältnisses gewährt.
    BürgerlichesGesetzbuch (BGB)
    § 100 Nutzungen
    Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.

    Demzufolge sollte es statthaft und rechtens sein, die Eigenkapitalrendite der Banken als Beleg für den gezogenen Nutzen durch die Banken - aufgrund der Zinszahlungen der Darlehensnehmer- anzunehmen.
    Damit dürfte es dann für die Banken unmöglich sein, die Annahme/Vermutung des BGH (5% überBasiszinssatz) durchdringend zu widerlegen, zumal die Eigenkapitalrenditen der vorstehend aufgeführten Banken überwiegend => 5 % p.a. betragen haben.

    Erbitte Eure Meinung hierzu.
    Die Eigenkapitalrendite als Vortrag vor Gericht zu bringen, halte ich auf jeden Fall für nicht schädlich. Wie soll die Bank das widerlegen? Diese Zahlen hat sie selbst veröffentlicht. Ob dies aber Früchte trägt ist etwas anderes. Ich glaube es hängt einfach vom Richter ab.

  10. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von baufreund2012
    BGH Urteil vom 14.05.2002
    AZ: XI ZR 148/01

    verstehe ich das Urteil richtig, wonach hier bei einem Immobiliarkredit vom BGH Nutzungsersatz von 5% über Basiszins zugesprochen worden ist ?
    Ja, das verstehst du schon richtig. Allerdings eignet sich die Sache m.E. nicht als Präzidenzfall, weil vermutlich die beklagte Sparkasse der Zinsforderung der Kläger nicht entgegen getreten ist. Das ist auch nachvollziehbar, weil der Fokus dieses Verfahrens ganz klar bei der Frage lag, ob die Sparkasse überhaupt einen Rückzahlungsanspruch bezüglich des Nominalkapitals hat.

    Wenn der Beklagte einer Forderung des Klägers aber nicht entgegen tritt, dann urteilt das Gericht eben antragsgemäß.

    Letztlich hat die Sparkasse ja auch ihr gesamtes Darlehenskapital von 180.000 € eingebüßt, weil die Darlehensverträge von Anfang an nichtig waren und sie damit keine Forderung gegen die DN erworben hatte. Da hat man sich wohl bewusst nicht mit Petitessen wie der Höhe des Zinssatz für den NWE für unberechtigte Zahlungen der DN von 35.000 € auf einen Nebenkriegsschauplatz begeben wollen.

  11. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Ja, das verstehst du schon richtig. Allerdings eignet sich die Sache m.E. nicht als Präzidenzfall, weil vermutlich die beklagte Sparkasse der Zinsforderung der Kläger nicht entgegen getreten ist. Das ist auch nachvollziehbar, weil der Fokus dieses Verfahrens ganz klar bei der Frage lag, ob die Sparkasse überhaupt einen Rückzahlungsanspruch bezüglich des Nominalkapitals hat.

    Wenn der Beklagte einer Forderung des Klägers aber nicht entgegen tritt, dann urteilt das Gericht eben antragsgemäß.

    Letztlich hat die Sparkasse ja auch ihr gesamtes Darlehenskapital von 180.000 € eingebüßt, weil die Darlehensverträge von Anfang an nichtig waren und sie damit keine Forderung gegen die DN erworben hatte. Da hat man sich wohl bewusst nicht mit Petitessen wie der Höhe des Zinssatz für den NWE für unberechtigte Zahlungen der DN von 35.000 € auf einen Nebenkriegsschauplatz begeben wollen.

    Wie auch immer, aber hier hat dann doch der BGH in einem Verfahren über einen Immobilienkredit entschieden, das hier auch die Vermutung von 5% über Basiszinssatz anzuwenden ist. Bisher fehlte, nach meinem Kenntnisstand jedenfalls, hier im Forum eine solche Entscheidung bei einem Immobiliarkredit ?!?!

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sehr interessant - danke Euch allen! Und was machen wir jetzt mit dem BGH Urteil vom 14.05.2002 (Az. XI ZR 148/01)? Ich frage bei Gelegenheit mal meinen RA, ob uns das weiterhilft. Wie Harley ja schon schrieb, mag es da eine Hürde geben. Frage Ihr bitte auch? Danke.


    Seltsam, die Hauptseite von dejure.org ist seit gestern "offline", aber direkte Sprünge (z.B. über Ergebnisse von Suchmaschinen) funktionieren...

  13. Avatar von zampano
    zampano ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin neu hier und konnte heute Nacht aus diesem Thread eine Menge nützlicher Informationen ziehen, Danke erstmal dafür. Nun habe ich als Laie folgenden Fall, der vielleicht irgendwo auf den Seiten schon diskutiert wurden (dann bitte ich um Entschuldigung und entsprechenden Hinweis), aber die ich noch nicht gefunden habe:

    X hat zusammen mit seiner Frau seit 2007 drei Darlehen bei der Bank mit dem Löwen (L). Die WRB aller Verträge enthält die "frühestens" Formulierung und ansonsten statt der Anrede "Sie" die "Ich/Wir" Formulierung. Die Interpretation von X dieser Formulierung war "ein Darlehensnehmer = Ich, mehrer Darlehensnehmer = Wir ". X hat sich offensichtlich getäuscht, und hier sehe ich den Ansatz für einen Widerruf, da nicht nur eine grammatikaliche Änderung, sondern auch eine inhaltliche Veränderung vorgenommen wurde, die sich zumindestens bei mehreren Verbrauchern zum Nachteil dieser auswirkt. Gehärtet wird das m. E., da auch in der Schufa Erklärung und der Kreditannahmeerklärung die Ich/Wir Formulierung verwendet wird.

    Nun meine Fragen:
    Wie ist Eure unverbindliche Meinung dazu, kann X heute noch wirksam widerrufen?

    Kennt jemand von Euch irgendwelche Urteile zur Verwendung der Ich/Wir Formulierung und mehreren Verbrauchern? Ich habe nur vom LG Bielefeld das Urteil vom 21. Juli 2014 · Az. 6 O 459/13 gefunden, in dem eine Ich Formulierung auch bei mehren DN genehmigt wurde, aber angemerkt wurde dass ein WIR eine unzulässige Klammerung darstellen könnte?

    Ich danke schon mal herzlichst und mache mich jetzt mal an die Lektüre der nächsten 100 Seiten dieses Threads

    Z

  14. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Seh ich auch so. Das Urteil kann man als Begründung anführen. Was zu den Umstünden geführt hat, warum der Vertrag rückabgewickelt wurde bzw. der XI. Senat des BGH die 5% über Basiszins vermutet, dürfte eigentlich egal sein.


    Zum § 99 BGB, Absatz 3: "Früchte sind auch die Erträge, welche eine Sache oder ein Recht vermöge eines Rechtsverhältnisses gewährt."

    Gewinn = Ertrag minus Aufwand

    Eigentlich müsste der Ertrag ins Verhältnis zum EK gesetzt werden, nicht der Gewinn.

    Überlege gerade, ob man auch da ansetzen könnte, das die Bank nach Refinanzierung und Rückführung der Tilgung ja eine vermutete Gewinnmarge in Höhe von 0,5-0,75% hat und man diese Gewinnmarge dann z.B.
    mit diesem Satz Zinsertrag/EK*100 multipliziert.

    Man könnte errechnen, wie hoch war nominal der Anteil der Gewinnmarge am Zinsanteil der Raten. Wäre relativ einfach. Ich teile meine monatliche Zinsrate durch den vertraglichen Nominalzins und multipliziere z.B. mit 0,75. Also z.B. 26,76Euro / 5,19 x 0,75

    Dann habe ich den Anteil der Gewinnmarge nominal. Das was die Bank effektiv an meiner Zinszahlung verdient.

    Dann nehme ich diesen Betrag und multipliziere ihn mit dem Quotienten aus Zinsertrag/EK, teile durch 100 und durch 12 (der Einfachheithalber)

    Nächstes Monat das gleiche wieder mit dem Unterschied, dass ich zuerst eine Summe aus den beiden nominalen Gewinnmargenbeträgen bilde.. uswusf.


    Hab das mal für die DKB für uns durchgerechnet. 2007 - 2014.

    Ergibt 5879Euro statt 3533Euro (mit EK-Rendite gerechnet) oder 3552Euro (mit 7,9% Dispozins gerechnet)






    2007
    2008
    2009
    2010
    2011
    2012
    2013
    2014
    2015











    Zinsertrag

    1.795,905
    2.086,312
    2.209,970
    2.266,569
    2.351,467
    2.412,744
    2.334,768
    2.246,036
    1.116,700











    Eigenkapital

    1.961,335
    1.785,163
    1.785,163
    1.855,912
    2.215,912
    2.335,912
    2.335,912
    2.335,912
    2.844,400











    Zinsertrag/EK
    91,57
    116,87
    123,80
    122,13
    106,12
    103,29
    99,95
    96,15
    39,26















    Die Frage, die ich mir gerade aber stelle, ob ich den Zinsertrag ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital anstatt nur EK setzen muss?

  15. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo und herzlich willkommen im Forum!

    Ich empfehle Dir, Deine Frage mit der kompletten WRB und dem Monat/Jahr des Vertrags in den Thread "Widerruf unwirksam?" (Link siehe meine Signatur) einzustellen - entweder als geschwärzten Scan oder abgetippt.

    Ansonsten darf ich jetzt schon sagen, dass "frühestens" ziemlich stinkt. Da ist das "Wir/Sie" Nebensache. Aber es kommt zunächst darauf an, ob der Verwender dieser WRB sich an den damals gültigen Mustertext gehalten hat. Falls dort auch "frühestens" stand und der Mustertext 1:1 übernommen wurde, würde der Verwender (die Bank) Schutz genießen und ein WR wäre wohl nicht mehr möglich.

  16. Avatar von zampano
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo eugh,

    danke erstmal, die WRB unterschiedet sich genau in der durchgehenden Ich/Wir Formulierung vom Mustertext a.F.. Nehmen wir mal an, dass X schon in zweiter Instanz beim OLG FfM geklagt hat und die Urteilsverkündung schon angesetzt ist, und das weiterhin Die Bank vorher noch ein Vergleichsangebot vorgelegen will, dass ihm aufgrund des aktuell niedrigen Zinzsatz ca.10K€ bringt. Würde X gewinnen, wären eher das 6fache drin. Nun fragt sich X, wie er seine Gewinnchancen vor dem OLG einschätzen soll, ob er eine Zulassungsklage vor dem BGH gewinnen kann, und ob er mit der o.g. Argumentation beim BGH gewinnen könnte, und warum sein Anwalt noch nicht so argumentiert hat...

    Danke und Gruß
    Z

  17. Avatar von ducnici
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    Wie lief es vorher am LG?

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    X hat verloren.
    Z

  19. Avatar von RAM
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    Welcher Senat beim OLG?

  20. Avatar von zampano
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nehemn wir mal an, dass das der 23. Senat ist.

  21. Avatar von RAM
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    Und Vertrag bei den Basketballern - das sieht eigentlich dann alles gut aus.

    Der 23. hat inzwischen sein Herz für Verbraucher erkannt.......

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