Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @anshu

    Da ist die Bank nicht mehr auf dem neuesten Stand und auch auf dem Holzweg - die Rechtsprechung hat sich gewandelt. Auffällig, dass hier kaum auf OLG-Urteile verwiesen wird (Hamburg). Ich würde mich von diesem Brief nicht beeindrucken lassen - viel wichtiger ist die WRB-Formulierung.

  3. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Anshu
    Wieso Vorsicht, so argumentiert meine Bank:
    Anhang 2201


    Seit wann interessiert die Meinung und Rechtsauffassung der Banken???


    Soll ich hier die Schreiben der Banken/Gegenseiten einfügen, die wir bekommen haben?


    Aber Respekt an die Juristen dieser Bank, das Ziel dieses Schreibens wurde erreicht.

    Der Darlehensnehmer wurde verunsichert und nimmt ggf. von einem Widerruf bzw. seinen rechtlich zustehenden Rechten Abstand...

  4. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Frage an Anshu und H.Jones, weil nicht ganz klar:


    habt Ihr bereits den Widerruf erklärt?

  5. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    @Hoppla20,

    meintest Du nur für die SPK München oder allgemein zu dieser von den SPKen verwendete WRB?



    Denn gegen die Sparkasse Nürnberg wurde dieses Urteil gefällt:

    OLG Nürnberg, 11.11.2015, 14 U 2439/14

    Fall liegt am BGH

    Seite der Klägervertreterin:

    https://www.kanzlei-hersbruck.de/2015...ür-unwirksam/


    https://www.kanzlei-sylvenstein.de/wp...nbelehrung.pdf

    https://www.widerruf-darlehen-anwalt....uer-unwirksam/
    Nein ich meine allgemein die Sparkassen.
    Ich habe mich nur so auf die SSKM eingeschossen weil die halt mich betrifft.

  6. Avatar von HenryJones
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke Dir soweit Ducnici!

    Was ich selbst erarbeitet hatte und der Bank schickte, war Folgendes:

    Abweichungen zum Mustertext der Widerrufsbelehrung 2009:
    1) „Einen Tag nachdem“ weicht zum Mustertext ab. Das Nachfolgende müsste laut Mustertext heißen: Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist.
    2) Gestaltungshinweis [7] „Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.“ wurde eingefügt, obwohl es sich nach § 312 b BGB nicht um einen Fernabsatzvertrag über Dienstleistungen handelt.
    Das Nachfolgende ist so zu formulieren: …müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
    3) Abschnitt „Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks...“ bis „Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen…“: Text kommt im Mustertext gar nicht vor.
    4)Abschnitt „Wird mit diesem Darlehensvertrag die Überlassung einer Sache finanziert…“: Dieser Absatz passt nicht zu einer Finanzierung und entfällt bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen, und hätte gem. Mustertext unter dem Punkt „Widerrufsfolgen“ platziert werden müssen.
    5) Abschnitt „Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag“: weicht vom Mustertext ab.

    Nun müssten wir wissen, ob Du damit einen Neubau oder Bestandsbau finanziert hast und ob das Objekt selbstgenutzt ist. Wegen Ausschluss der RSV.
    Ich habe die Wohnung seitdem selbst genutzt.


    Zitat Zitat von ducnici
    Frage an Anshu und H.Jones, weil nicht ganz klar:


    habt Ihr bereits den Widerruf erklärt?
    Nein, ich machte die Bank lediglich auf die Fehler aufmerksam, und bat um eine Überprüfung ihrerseits. Vllt. etwas naiv, aber ich dachte sie würden mir etwas entgegenkommen.
    Sollte ich, bevor ich nun tatsächlich den Widerruf ausspreche, vorher um eine Alternativfinanzierung bemühen?

    Edit:
    Eine Kollegin hat ebenfalls wie ich eine kombinierte Arbeit/Vekehr/Wohnen-RSV, da hat die RSV aber abgelehnt. Kann mir aber auch vorstellen, dass das einfach nur Methode hat und die sich herauswinden wollten.

  7. Avatar von Anshu
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja, Widerruf erklärt, müsste Klagen, aber mir ist das Risiko (eben wegen Präsenzgeschäft) zu groß.

  8. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @HenryJ.

    Neu- oder Bestandsobjekt?

    Da sind natürlich mehr Punkte, die vom Mustertext abweichen. U.a. sehr wichtig ob "Ihr Darlehensantrag" (manchmal auch "mein ...") oder "der Darlehensantrag" dort steht....

  9. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Warst Du schon beim Anwalt?

  10. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Anshu
    Ja, Widerruf erklärt, müsste Klagen, aber mir ist das Risiko (eben wegen Präsenzgeschäft) zu groß.

    Sag ich doch, das Schreiben hat seinen Zweck erfüllt.

    Was Du machen kannst, wäre das Ombudsmannverfahren einzuleiten. Das würde nämlich die Verjährung hemmen. Du hast das Jahr in der WR erklärt wurde + 3 Jahre Zeit, Rechtsmittel einzulegen.
    Bis dahin kann noch viel am BGH passieren.

    Wann wäre Dein Darlehen ordentlich kündbar? Wie lange ist die Zinsbindung?

  11. Avatar von Weisswurscht37
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Henry Jones, wir sind mit der identischen WRB und Präsenzgeschäft in zwei Wochen vor dem LG.
    Und du möchtest nicht wissen was uns die Bank dazu alles geschrieben hat. Nur nicht einschüchtern lassen.
    Vor kurzem hat sie uns aus Kulanz allerdings den Verzicht der halben VFE angeboten...

    Übrigens haben wir unseren Vertrag von drei Anwälten prüfen lassen und alle rieten uns zur Klage.

  12. Avatar von HenryJones
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici,
    Bestandsobjekt, BJ 1993.

    Ram falls du mich meinst, ich war noch nicht beim Anwalt.

  13. Avatar von HenryJones
    HenryJones ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Schön zu wissen weisswurscht bei welcher VB wenn ich fragen darf? Mir Boten sie auch Kulanz zu voller VFE an, ähm die wäre glaube ich höher als ich durch einen niedrigeren Zins zur Restlaufzeit einsparen würde.

  14. Avatar von Anshu
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @duncini
    Widerruf 2015 erklärt, Darlehen+Zinsbindungsfrist läuft bis 2019, ich hoffe auf den BGH...
    Leider Neubau, keine RSV Übernahme...

  15. Avatar von Weisswurscht37
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @HenryJones: Sparda Bank

  16. Avatar von femig
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Eben gerade kam das dritte Vergleichsangebot der BHW. Sie wollen nun doch auf die VFE ganz verzichten (BHW-Anwalt sagte bei der Güteverhandlung im August schon, das die BHW darauf verzichten würde, dann kamen aber danach schriftliche Angebote mit erst 50 % VFE, dann 20 % VFE, welche wir abgelehnt haben).
    Für die knapp 9.400 Euro Zinsen, welche wir seit Widerruf Dezember 2014 gezahlt haben wollen Sie uns 2.500 € geben.
    Verkündungstermin ist nächsten Montag vor dem LG Darmstadt.
    Ich denke, das die BHW nun einen Tag vor dem Termin noch solch ein Angebot macht zeigt ja klar, das Sie damit rechnen zu verlieren.

  17. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von HenryJones
    @ducnici,
    Bestandsobjekt, BJ 1993.

    Ram falls du mich meinst, ich war noch nicht beim Anwalt.
    ok, super. Da wird die RSV nicht um eine Deckungszusage kommen. Ausgeschlossen sind Neubauten und/oder nicht selbstgenutzte Objekte...


    Fahrplan (wie ich es machen würde):

    1. Angebot über Ablösefinanzierung in Höhe der aktuellen Restschuld einholen. Wichtig, keine DV unterschreiben und das Angebot schriftlich als Beweis erhalten. Nicht nur mündliche Aussagen. Die Banken werden eh ohne der Bestätigung der abzulösenden Bank keinen Vertrag erstellen.


    2. Wenn 1. steht, Widerruf erklären. Und zwar selbst, nicht durch einen Anwalt. Sonst werden die außergerichtlichen Kosten des Rechtsanwaltes nicht erstattet! Auch die RSV wird die Zahlung ablehnen, da noch kein Schadensfall (=Ablehnung des erklärten Widerrufes!) eingetreten ist!

    Der WR kann ohne Begründung sein. Da Du eine RSV hast, die im Schadensfall einspringen muss, muss also der Schadensfall herbei geführt werden. Das wäre die Ablehnung des Widerrufes. Um eine Ablehnung zu bekommen, wäre so wenig Begründung wie möglich im Schreiben darzulegen.
    Im Prinzip genügt ein schlichtes "Hiermit widerrufe ich den Darlehensvertrag Nr. ..... vom tt.mm.jjjj." Vielleicht noch eine Frist von zwei Wochen setzen, bis dahin die Bank das Anerkenntnis des wirksamen Widerrufes schriftlich erklären muss. Wenn das nicht fristgerecht geschieht, Nachfrist.

    Schreiben am besten per Fax oder Einwurfeinschreiben. Fax genügt meistens, bei uns bisher immer Antwort erhalten.

    Hinweis: auf keinen Fall schriftlich oder mündlich vor Zeugen erklären, man möchte widerrufen, weil man aufgrund des niedrigen Zinsniveaus aus dem Vertrag möchte und umschulden möchte....

    Nochmal: Der Grund des Widerrufes muss nicht angegeben werden!


    Klärend (für später, vor Gericht) könnte der Zusatz im WR-Schreiben sein, dass man erst jetzt von seinem noch bestehenden Widerrufsrecht aufgrund der Falschbelehrung durch die Bank erfahren habe und daher den Vertrag widerrufe.


    3. Nach Ablehnung des WR zum Anwalt. Am besten zu einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Dieser muss nicht unbedingt ortsansässig sein, erleichtert aber einiges. Einige von uns einschliesslich meine Person haben einige Anwälte kennen gelernt und können Empfehlungen aussprechen (per pm) oder abraten. Hanomag hat so einen komischen Anwalt in Stuttgart gehabt.

    4. Anwalt schreibt die RSV zur Deckung an. RSV gibt Deckung für außergerichtliche Einigung. Kann sein, dass die RSV nur zu einem bestimmten Betrag Deckung erteilt. Das nicht akzeptieren. Schweigen ist Zustimmung! Sollte aber der Anwalt machen.

    Dann: Anwalt schreibt dann die Bank an. Hierzu müsstest Du schon Zahlen vorlegen, was Du möchtest.
    Bei Rückabwicklung steht Dir einiges zu. D.h., nicht nur, dass der Bank keine VFE zusteht (überhaupt keine, 0,0, nada, nichts!), es steht ihr nur eine marktübliche Verzinsung zu (u.U. periodisch), maximal Vertragszins und Dir dann eine Verzinsung Deiner Raten. Die Bank muss ihre Nutzungen, die sie aus den vom DN erhaltenen Raten durch Reinvestition gezogen hat, dem DN auskehren. Ohne Vertrag hätte sie das Geld ja nicht erwirtschaften können.
    Da steckt ne Menge Geld drin. VoBa haben i.d.R. gute Zinserträge und hohe Zinsspannen.


    5. Scheitern die außergerichtlichen Verhandlungen, und hier würde ich schon nach dem ersten ablehnenden Schreiben der Bank an den Anwalt handeln, die RSV zur Deckung der 1.Instanz anschreiben. Hast Du diese, kannst Dich beruhigt zurück lehnen. Ggf. machte die RSV noch Zicken bzgl. Streitwerthöhe und Antragsgestaltung, dafür gibts hier auch einige Infos. Da muss man hartnäckig sein. Wichtig wäre, das im Vorfeld mit dem Anwalt durchzusprechen und auch schriftlich festzuhalten, was passiert, wenn eine Unterdeckung entstehen würde.


    6. Klage einreichen und abwarten. Meist wird ein erstinstanzliches Urteil von keiner Seite akzeptiert und Berufung am OLG eingelegt. Dort wird dann um Vergleiche gerungen. Nicht vergessen: Anwälte verdienen an einem Vergleich mehr als bei einer Urteilsverkündung. Also nicht sofort auf jeden Vergleichsvorschlag seitens des eigenen Anwaltes einsteigen.
    Mit dieser WRB hast du gute Chancen. Eigentlich kommt diese WRB einem Jackpot gleich.
    Bei Deinem Streitwert könnte es sogar absolut unproblematisch sein, die Beschwer für ein Verfahren am BGH zu bekommen. Das wissen die Banken. Ein höchstrichterliches Urteil wäre aber seitens der Banken unter allen Umständen zu verhindern.
    RA Hünlein berichtete am Montag mir, dass die Forderungen mittlerweile zu einem 6-stelligen Bereich abgekauft werden. Die Banken kaufen also die Forderung gegen sich selbst dem Kläger ab um ein urteil zu verhindern!

    Klar, ein höchstrichterliches Urteil hätte weitreichende wenn nicht sogar verheerende Folgen für die Bankenwelt. Das käme einem Tsunami gleich. Denn dann hätte der Kläger kein bis wenig Risiko.

    Auch klar, bis Du soweit wärest, kann am BGH noch viel passieren und der Klageweg sich u.U. auch schnell mal verkürzen. Nächster Termin ist jetzt der 23.Februar. Kann sein, dass da der XI.Zivilsenat in einem Beisatz mal was grundsätzliches (nochmals) zur Gesetzlichkeitsfiktion, Verwirkung und Rechtsmissbrauch sagt.

  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Anshu
    @duncini
    Widerruf 2015 erklärt, Darlehen+Zinsbindungsfrist läuft bis 2019, ich hoffe auf den BGH...
    Leider Neubau, keine RSV Übernahme...
    Abschluss wann?


    => Ombudsmannverfahren, da verjährungshemmend!

  19. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von femig
    Eben gerade kam das dritte Vergleichsangebot der BHW. Sie wollen nun doch auf die VFE ganz verzichten (BHW-Anwalt sagte bei der Güteverhandlung im August schon, das die BHW darauf verzichten würde, dann kamen aber danach schriftliche Angebote mit erst 50 % VFE, dann 20 % VFE, welche wir abgelehnt haben).
    Für die knapp 9.400 Euro Zinsen, welche wir seit Widerruf Dezember 2014 gezahlt haben wollen Sie uns 2.500 € geben.
    Verkündungstermin ist nächsten Montag vor dem LG Darmstadt.
    Ich denke, das die BHW nun einen Tag vor dem Termin noch solch ein Angebot macht zeigt ja klar, das Sie damit rechnen zu verlieren.
    Der Bank steht keine VFE zu. Man könnte sich also wenn, nur über die Höhe der RAW unterhalten.

    Ich würde das Urteil abwarten.

  20. Avatar von HotteFred
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    In erster Linie kommt es auf deine WRB an, welche Fehler sie beinhaltet. Ohne Anwalt wirst du kaum ein Angebot bekommen und deinen WR solltest du in jedem Fall selbst aussprechen. Du kannst dir natürlich das unter Anleitung eines Anwalt machen um Fehler zu vermeiden.

    Danke,
    ich bin verunsichert und muss noch mal nachftragen.

    Meine WRBs werden derzeit geprüft.
    Nun hängt das Datum März 2016 im Raum mit Änderungen der Gesetzgebung.
    Sollten meine WRBs fehlerhaft sein, reicht es bis zum März zu wiedersprechen und wie lange habe ich dann noch Zeit um evtl. zu klagen etc.?

    Grüße

  21. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von HotteFred
    Danke,
    ich bin verunsichert und muss noch mal nachftragen.

    Meine WRBs werden derzeit geprüft.
    Nun hängt das Datum März 2016 im Raum mit Änderungen der Gesetzgebung.
    Sollten meine WRBs fehlerhaft sein, reicht es bis zum März zu wiedersprechen und wie lange habe ich dann noch Zeit um evtl. zu klagen etc.?

    Grüße

    Von wann ist Dein Vertrag?

    März 2016 soll das Gesetz verabschiedet werden. Für Verträge bis irgendwann 2010 soll es nur eine dreimonatige Übergangsfrist geben. Datum wird so um den 21.06.2016 liegen. Bis dahin sollte dann der WR noch möglich sein. Für danach liegende DV wäre dann ein Jahr und 14 Tage Zeit.

    Aber: das Gesetz ist so noch nicht durch!

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