Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    ...Die Bank wendet ja nicht ein, dass der Widerruf nicht wirksam ist sondern pocht auf die Erfüllung des vertrages (Darlehensrückzahlungsansprüche). Ihr stehen aber nach dem Widerrruf nur die Anspüche aus der Rückabwicklung zu.

    So langsam glaube ich zu verstehen, was du vorhast. Du stellst die laufenden Zahlungen (Zinsen + Tilgung) mit Widerruf ein, bietest gleichzeitig der Bank das an, was ihr im Rahmen der Rückabwicklung zustehen würde (da sie natürlich ablehnt befindet sie sich im Annahmeverzug) und willst nach versuchter Vollstreckung durch die Bank im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage die Rechtmäßigkeit des Widerrufs bestätigen lassen.

    Ist das so richtig? Respekt, dein Gedanke hat schon etwas verwegenes.

    Jetzt müsste sich mal ein Praktiker äußern, ob das so auch funktionieren könnte. Und natürlich wäre auch zu prüfen, ob die Vollstreckungsabwehrklage tatsächlich billiger kommt als die negative Feststellungsklage zum Bestand des Darlehensverhältnisses.

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    So langsam glaube ich zu verstehen, was du vorhast. Du stellst die laufenden Zahlungen (Zinsen + Tilgung) mit Widerruf ein, bietest gleichzeitig der Bank das an, was ihr im Rahmen der Rückabwicklung zustehen würde (da sie natürlich ablehnt befindet sie sich im Annahmeverzug) und willst nach versuchter Vollstreckung durch die Bank im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage die Rechtmäßigkeit des Widerrufs bestätigen lassen.

    Ist das so richtig? Respekt, dein Gedanke hat schon etwas verwegenes.

    Jetzt müsste sich mal ein Praktiker äußern, ob das so auch funktionieren könnte. Und natürlich wäre auch zu prüfen, ob die Vollstreckungsabwehrklage tatsächlich billiger kommt als die negative Feststellungsklage zum Bestand des Darlehensverhältnisses.
    und nie die Schufa vergessen...

  4. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    und nie die Schufa vergessen...
    Die wird auch verklagt...

  5. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Meinst du wirklich die melden so ne heikle Sache der Schufa? Die wissen doch um was es geht und das Sie auch auf die Schnautze fallen können.

  6. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Die wird auch verklagt...
    Vor allem würde mich interesieren was Sie der Schufa melden. ' Er hat 90 % des Darlehens auf einmal zurückgezahlt! Ein ganz schlimmer Finger!

  7. Avatar von MrSpeedy
    MrSpeedy ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Laut Verbraucherzentrale ist meine Widerrufsbelehrung der IngDiba von 04/09 anfechtbar. Kann mir jemand noch mal den Link für das Musterschreiben zur Widerrufung schicken?
    Eine Frage habe ich noch, wenn die Bank einlenkt und der Vertrag widerrufen wird, werden die Zinsen dann zurück gezahlt?

  8. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Steht alles ausführlich bei test.de

  9. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Vor allem würde mich interesieren was Sie der Schufa melden. ' Er hat 90 % des Darlehens auf einmal zurückgezahlt! Ein ganz schlimmer Finger!
    Echt keine Ahnung ob und was die übermitteln würden. Da es sich um ein Massenverfahren handelt, werden da sicher nur allgemein gehaltene Informationen übermittelt: wie z. B. "Leistungsstörung".
    Aber andere Finanzdienstleister werden sich wahrscheinlich ihren Reim darauf machen können.

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von T. Muentzer
    Habe heute Post von der ING DiBa bekommen.

    Vielleicht für den einen oder anderen ganz interessant.


    Widerrufsbelehrung ist natürlich fehlerhaft. Es ist die gleiche wie Post 543 im Thread "Widerrufsbelehrung unwirksam"
    Hattest Du die Fehler der WRB denn konkret genannt und
    darauf hingewiesen, dass die Bank sich hier eben nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen kann, wegen erheblicher Abweichungen vom Muster?

    Zur Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung fällt mir noch ein, dass die Bank die komplette Grundschuld beanspruchen kann, auch wenn die Restschuld bereits deutlich niedriger ist. Sie kann die Grundschuld auch an Dritte abtreten. Also Vorsicht! Im Vertrag sollte es dazu etwas unter dem Punkt "Zweckbestimmung" geben.

  11. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von MrSpeedy
    Laut Verbraucherzentrale ist meine Widerrufsbelehrung der IngDiba von 04/09 anfechtbar. Kann mir jemand noch mal den Link für das Musterschreiben zur Widerrufung schicken?
    https://www.test.de/Musterbriefe-Kre...ten-4719584-0/

    Zitat Zitat von MrSpeedy
    Eine Frage habe ich noch, wenn die Bank einlenkt und der Vertrag widerrufen wird, werden die Zinsen dann zurück gezahlt?
    Du erhälst bei der Rückabwicklung deine Raten (Zins + Tilgung) verzinst und die Bank erhält ihr Kapital verzinst zurück.

    Das ist erfahrungsgemäß aber nicht im Verhandlungswege, sondern nur mittels Prozess zu erreichen.

  12. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    ... und die Bank erhält ihr Kapital verzinst zurück....
    Und zwar innerhalb von 30 Tagen. Wenn die Anschlussfinanzierung dann nicht steht und die geforderte Summe nicht zurückgezahlt werden kann, ist das Haus etc. weg.

    Lest auch mal bei wehrt.de, Stichwort "Rückabwicklung".

  13. Avatar von T. Muentzer
    T. Muentzer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Hattest Du die Fehler der WRB denn konkret genannt und
    darauf hingewiesen, dass die Bank sich hier eben nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen kann, wegen erheblicher Abweichungen vom Muster?
    Ich hatte zum Widerruf das Muster von Finanztest als Grundgerüst verwendet. Dazu den entscheidenden Fehler wörtlich zitiert und erklärt, dass deshalb der Schutz des Musters nicht zum Tragen kommen kann.

    Die Bank hat das amtliche Muster um einen erleuternden Satz ergänzt und damit inhaltlich verändert. Diese Ergänzung ist allerdings so gründlich in die Hose gegangen, dass der Beginn der Widerrufsfrist für den DN nicht mehr eindeutig zu bestimmen ist. (Fristbeginn ist der Tag des Eingangs des unterschriebenen Vertrags bei der Bank, wohlgemerkt bei Postversand.) Hatte sogar das entsprechende BGH-Urteil mit Fundstelle angeführt.

  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Und zwar innerhalb von 30 Tagen. Wenn die Anschlussfinanzierung dann nicht steht und die geforderte Summe nicht zurückgezahlt werden kann, ist das Haus etc. weg.

    Lest auch mal bei wehrt.de, Stichwort "Rückabwicklung".
    Nun mach mal nicht die Pferde scheu. In 30 Tagen bekommt man eine Finanzierung allemal, wenn die Bonität stimmt.

    Und so schnell ist auch kein Haus versteigert. Zwischen Antrag und Versteigerungstermin vergeht, zumindest in NRW, locker 1 Jahr, oft auch länger. Da muss ein Verkehrswertgutachten eingeholt und da müssen Veröffentlichungsfristen eingehalten werden. Und hetzen lassen Gerichte sich auch nicht.

    Sehr gut gefällt mir der Artikel von Roland Klaus von der IG Widerruf dazu. Was der schreibt hat Hand und Fuß.

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Widerrufsjoker: Diese Rolle spielt ihre Bonität beim Widerruf eines Kredits Immer wieder werden wir von Nutzern der IG Widerruf (www.widerruf.info) gefragt, welche Risiken der Widerruf eines Kredits beinhaltet. Damit verbunden ist die Frage, wann der richtige Zeitpunkt ist, sich um eine Anschlussfinanzierung zu kümmern. Denn die große Angst vieler Kreditnehmer ist folgende: Die Bank nimmt den Widerruf an und verlangt ihr Geld zurück. Und dann fehlt auf die Schnelle der Anschlusskredit.

    In der Regel antworte ich auf diese Frage mit einer Gegenfrage: Wie gut ist ihre Bonität? Haben Sie ein ordentliches, regelmäßiges Einkommen? Ist der Wert der finanzierten Immobilie seit Abschluss gestiegen oder zumindest stabil geblieben? Wenn Sie diese Punkte positiv beantworten können, dann müssen Sie keine Angst vor einem Widerruf haben. Sie müssen sich meiner Ansicht nach auch nicht frühzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Das klingt vielleicht leichtsinnig, aber ich will Ihnen meine Sichtweise begründen.

    Unsere Erfahrung mit den Nutzern bei der IG Widerruf zeigt, dass keine Bank den Widerruf eines Kreditvertrags einfach akzeptiert und eine komplette Rückabwicklung (das wäre die Konsequenz eines Widerrufs) vornimmt. Das wäre für die Banken irrsinnig teuer, weil es nicht nur den sofortigen Ausstieg aus dem Kredit bedeutet, sondern auch eine Kompensation für in der Vergangenheit zu viel gezahlte Zinsen. Aber: Nur wenn die Bank von sich eine solche Rückabwicklung akzeptiert und vornimmt, kann Sie die restliche Kreditsumme innerhalb von 30 Tagen einfordern.

    In der Praxis läuft es regelmäßig so, dass die Banken entweder blockieren oder dem Kunden ein Kompromissangebot machen. Dieser Kompromiss kann so aussehen, dass man Ihnen deutlich günstigere Konditionen bei einem Verbleib anbietet – oder den sofortigen Ausstieg aus dem Kredit. Im ersten Fall wird eine Anschlussfinanzierung überflüssig. Sie bleiben bei Ihrer Bank und zahlen ab sofort deutlich niedrigere Zinsen. Rund 80 Prozent aller Vergleiche, die die Partneranwälte der IG Widerruf geschlossen haben, laufen so ab. Der Kunde wechselt die Bank also nicht.

    Bietet Ihnen die Bank hingegen den sofortigen Wechsel an, dann liegt es an Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder nicht. Sie bestimmen also den Zeitplan. Wenn Sie ein solches Angebot auf den Tisch bekommen sollten, DANN ist der richtige Zeitpunkt, sich um eine Anschlussfinanzierung zu kümmern. Und hier kommt Ihre Bonität ins Spiel. Wenn die stimmt, dann müssen Sie sich keine Sorgen machen, einen neuen Kredit zu bekommen.

    Zwar ist es richtig, dass einige Banken keine Umschuldung bieten, wenn der Kunde vorher bei einer anderen Bank widerrufen hat. Dazu gehören nach Aussage unserer Nutzer beispielsweise ING Diba, Deutsche Bank und Commerzbank. Aber es gibt noch ausreichend andere Banken und Versicherungen, die sich überhaupt nicht daran stören, dass Interessenten zuvor den Widerrufsjoker gezogen haben. Unsere Finanzierungsexperten sind Ihnen gerne bei der Suche nach einem neuen Kreditgeber behilflich, wenn Sie uns kontaktieren (www.widerruf.info/umschuldung).

    Das Ganze steht und fällt aber mit Ihrer persönlichen Bonität. Wenn Sie vor kurzem Ihren Job verloren haben, wenn Sie deutlich weniger verdienen als vor einigen Jahren oder wenn Sie eine negative Schufa-Auskunft haben, dann dürfte es mit einer Anschlussfinanzierung schwierig werden. Dann – und nur dann – ist es wirklich sinnvoll, sich vor einem Widerruf nach einer Anschlussfinanzierung umzusehen. Je nachdem, wie stark Ihre Bonität beeinträchtigt ist, sollten Sie dann von einem Widerruf grundsätzlich die Finger lassen.

  15. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Und zwar innerhalb von 30 Tagen. Wenn die Anschlussfinanzierung dann nicht steht und die geforderte Summe nicht zurückgezahlt werden kann, ist das Haus etc. weg.

    Lest auch mal bei wehrt.de, Stichwort "Rückabwicklung".
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn eine seriöse Bank deine Bonität prüft und du dann ein Darlehen bekommst würden die restlichen 90 % der anderen Banken dir auch ein Darlehen geben. Also es schadet nicht die Bonität mal durch einen Berater prüfen zu lassen.

    Es soll ja Fälle geben, da wurde auf den Euro genau kalkuliert. Wenn dann auch noch die Imobillie an Wert verloren hat wird es eng. Zur Zeit bei uns in München ein sehr heise Sache da geht kein Einfamilienhaus unter 1 Mil weck. Da kann man sich schon leicht übernehmen.

    Den Beitrag finde ich auch sehr gut es bringt die Sache auf den Punkt.

  16. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, ich wollte keine Pferde scheu machen, aber den o.g. Weg würde ich trotz meiner ausgezeichneten Bonität nicht gehen, da er doch einige Unwägbarkeiten beinhaltet:
    Zitat Zitat von Hoppla20
    Ich denke da verstehst du mich nicht richtig. Hier geht es immer noch um die Frage ob Widerruf berechtig oder nicht ‚Nettodarlehen wird ja von mir bedient’. Unberechtigte Ansprüche können nicht vollstreckt werden Titel hin oder her. Das hat ein Gericht zu entscheiden.

    Daher auch meine Beispiel mit dem OLG München Urteil vom 21. Oktober 2013 · Az. 19 U 1208/13.

    Hier wurde das Darlehen auch von der Bank gekündigt da wohl die Raten nicht bedient wurden.
    Zitat Zitat von Hoppla20
    Die Bank wendet ja nicht ein, dass der Widerruf nicht wirksam ist sondern pocht auf die Erfüllung des vertrages (Darlehensrückzahlungsansprüche). Ihr stehen aber nach dem Widerrruf nur die Anspüche aus der Rückabwicklung zu.
    Aber vielleicht sind meine Bedenken tatsächlich wenig begründet. Derselbe (korrigiert mich bitte, falls ich irre) Ansatz wurde weiter oben auch schon beschrieben:
    Zitat Zitat von king-kong
    Nachfolgend ein Fazit meiner rechtlichen Auseinandersetzung mit der Commerzbank, die mittlerweile durch gerichtlichen Vergleich beendet werden konnte:

    Darlehensvertrag widerrufen und auf Basis von 5%-Prozentpunkten über EZB für die von mir geleisteten Zahlungen ausgerechnet, was die Commerzbank noch zu bekommen hat. Diesen Betrag innerhalb von 30 Tage gezahlt und gewartet, bis die Commerzbank die Ihrer Meinung nach restliche Summe (fast 35.000,00 Euro) eingefordert hat.
    Dann Feststellungsklage erhoben, dass die Commerzbank nichts mehr zu bekommen hat und die Grundschuld freigeben soll, Streitwert dadurch "nur" 35.000,00 Euro.
    Gerichtlichen Vergleich geschlossen, dass die Commerzbank noch 7.000,00 Euro erhält (der Richter hatte bedauerlicherweise in der Verhandlung erklärt, sich keinesfalls den 5%-Punkten über EZB anschließen zu wollen, Argument: warum soll die Bank Ihnen Geld für 4,2% Zinsen geben (Darlehenszins) wenn sie doch 5%-Punkte über EZB erwirtschaften kann?
    Tja, keine Ahnung, hat sie aber, und von den Überziehungskunden nimmt sie schließlich mindestens 12%.
    Egal, da das OLG Jena (was die Berufungsinstanz wäre) sich bisher auch nicht durch überzeugende Urteile in dieser Sache hervor getan hat und ich auch nicht 4 Jahre bis zum BGH warten wollte mit ungewissem Ausgang, habe ich dann einen Vergleich auf der Basis geschlossen 4% für die Bank und 4% für mich. Das ergab dann noch eine Zahlung von 7.000,00 Euro, Ersparnis dadurch immer noch 28.000,00 Euro und nun finanziere ich für 1% anstatt für 4,2%. Schöner Nebeneffekt: die Bank zahlt 80% der Verfahrenskosten.
    Geführt wurde das Verfahren von Rechtsanwalt Henning aus Erfurt. Die getroffene Gebührenvereinbarung war deutlich unter den hier im Forum oft gelesenen Beträgen von 2.000,00 - 5.000,00 Euro.
    Ich bin jedenfalls sehr zufrieden!

  17. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Super genau das was ich machen will. Streitwert reduziert und eine komplette Rückabwicklung. Über die Zinsen kann man sich Streiten aber als Beispiel sehr gut geeignet!! Danke

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist in der Tat interessant.
    Zitat Zitat von king-kong
    ... Darlehensvertrag widerrufen und auf Basis von 5%-Prozentpunkten über EZB für die von mir geleisteten Zahlungen ausgerechnet, was die Commerzbank noch zu bekommen hat. Diesen Betrag innerhalb von 30 Tage gezahlt und gewartet, bis die Commerzbank die Ihrer Meinung nach restliche Summe (fast 35.000,00 Euro) eingefordert hat.
    Dann Feststellungsklage erhoben, dass die Commerzbank nichts mehr zu bekommen hat und die Grundschuld freigeben soll, Streitwert dadurch "nur" 35.000,00 Euro.
    Gerichtlichen Vergleich geschlossen, dass die Commerzbank noch 7.000,00 Euro erhält ...
    Aber ich verstehe es noch nicht ganz: Wer hat an wen zu welchem Zinssatz zurückerstatten müssen?
    Zitat Zitat von king-kong
    ... (der Richter hatte bedauerlicherweise in der Verhandlung erklärt, sich keinesfalls den 5%-Punkten über EZB anschließen zu wollen, Argument: warum soll die Bank Ihnen Geld für 4,2% Zinsen geben (Darlehenszins) wenn sie doch 5%-Punkte über EZB erwirtschaften kann? ...
    Das ist in der Tat verwunderlich.

    Da es ein (wenn auch gerichtlicher) Vergleich war, gibt es wohl keinen öffentlichen Text dazu, oder?

  19. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es geht um die Verzinsung deiner Dahrlehensraten (Tilgung-Darlehnszins) was du jeden Monat bezahlts.

    Es gitb da wohl unterschiedliche Ansetze wie diese zu Berechnen sind. Hier ist das LG wohl nicht von den 5 % über den Leitzins ausgegangen sonder von weniger.

  20. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gerichtlichen Vergleich geschlossen, dass die Commerzbank noch 7.000,00 Euro erhält (der Richter hatte bedauerlicherweise in der Verhandlung erklärt, sich keinesfalls den 5%-Punkten über EZB anschließen zu wollen, Argument: warum soll die Bank Ihnen Geld für 4,2% Zinsen geben (Darlehenszins) wenn sie doch 5%-Punkte über EZB erwirtschaften kann?
    Tja, keine Ahnung, hat sie aber, und von den Überziehungskunden nimmt sie schließlich mindestens 12%.

    Der Richter ist echt Lustig. Ich hätte den Richter gefragt ob er was von
    Risikomanagement gehört hat. Wir Häuslebauer stellen so mit das Beste Risiko für die Bank dar.

  21. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich kenne es bis dato nur in dieser Form

    Nach der Kündigung eines Immobiliendarlehens ist der Schadensersatz auf 2,5 % - Punkte über dem Basiszinssatz beschränkt. Daneben kann keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Dies erklärte der BGH in der mündlichen Verhandlung des Verfahrens XI ZR 512/11 am 15.01.2013. Die betroffenen Bank verhinderte daraufhin ein schriftliches BGH-Urteil durch Anerkennung der Rückforderungsansprüche des gekündigten Darlehensnehmers.

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