RASebastianKoch schrieb am 20.02.2015 um 09:32 Uhr:
aktuelles Urteil des LG Wiesbaden
LG Wiesbaden, Urteil vom 18.12.2014, Az. 9 O 95/14 (nrkr)
Hierin setzt sich das LG Wiesbaden sehr ausführlich und (wie ich finde)  auch gut begründet mit der Frage auseinander, ob der Rückforderung einer  Vorfälligkeit der "Widerruf nach Beendigung des Darlehensvertrags"  entgegen steht.
Dies wird von Banken umfangreich (neben Rechtsmissbrauch) eingewandt.
Dazu das LG Wiesbaden (auszugsweise)
"Vorliegend  steht auch die vorzeitige Darlehensrückzahlung aus den beiden  Darlehensverträgen dem später erklärten Widerruf der Darlehensverträge  nicht entgegen, unabhängig davon, ob es sich um eine Kündigung der  beiden Darlehensverträge durch den Kläger oder um eine einvernehmliche  Aufhebungsvereinbarung handelte,....."