Anschlussfinazierung

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  1. Avatar von Dirk78
    Dirk78 ist offline
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    Standard Anschlussfinazierung

    Hallo zusammen.

    Ich bin neu hier in Eurem feinen Forum und hoffe ich schreibe an der richtigen Stelle ?!

    Unser Kreidtbindung läuft 09/2016 und 03/2017 aus, 2017 ist nur noch ein kleiner Teil, daher würde ich gern zu 09/2016 neu finanzieren.

    Restschuld ca. 87k, weitere Verbindlichkeit (privat) dann noch ca 20k. Dies würde ich gern zusammenfassen und somit den privaten Teil dann abhaken

    Macht es Sinn schon heute ein Forwarddarlehen abzuschliessen?

    (Meine Meinung ist eher noch abwarten)

    Vielen Dank schonmal an alle die sich mit meinen Zeilen beschäftigen!!

    Gruß
    Dirk

    PS: Kann mir jemand einen Verlauf der KWF40 Konditionen (oder einen Link senden)?

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Anschlussfinazierung

    @Dirk78
    wieviel ist Immobilie denn Wert? Damit man entsprechend gegen rechnen kann.

  3. Avatar von Dirk78
    Dirk78 ist offline
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    Standard AW: Anschlussfinazierung

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    @Dirk78
    wieviel ist Immobilie denn Wert? Damit man entsprechend gegen rechnen kann.
    Baukosten waren 2006 durch massive Eigenleistungen und intensive Materialpreisverhandlungen 220.000 EUR plus Grundstück.

    Laut Hausanbieter (kenne ich privat) wären es so wie wir es nun mittlerweile haben ein Preis von 300.000 EUR plus Grundstück.

    Und ein Bekannter des Hausanbieters hat mir vor 2,5 Monaten einen Blankoscheck mit den Worten bis 400.000 EUR darfst Du einen Betrag reinschreiben auf den Tisch gelegt, was ich aber dankend abgelehnt habe

    Vielleicht kann mir auch mal jemand die Frage beantworten wie hier die Bewertung erfolgt?

    Gruß + Vielen Dank
    Dirk

    PS: Vielleicht hat auch jemand etwas wegen dem Verlauf der KFW 40 Konditionen?

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Anschlussfinazierung

    Und die EUR 107.000 Gesamtverbindlichkeiten hätten dann die erste Rangstelle im Grundbuch?

  5. Avatar von Dirk78
    Dirk78 ist offline
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    Standard AW: Anschlussfinazierung

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Und die EUR 107.000 Gesamtverbindlichkeiten hätten dann die erste Rangstelle im Grundbuch?
    Ja, müsste dann ggf. umgeschrieben werden...

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Anschlussfinazierung

    Dann ist es egal ob das Haus EUR 300.000 oder EUR 400.000 Verkehrswert hat.
    Hier kann man folgendes tun:
    a) Jetzt Forwarddarlehen fertigen
    b) Jetzt der abzulösenden Bank mitteilen
    c) Wenn die abzulösende Bank - Forwarddarlehen - dann die Umschuldung bestätigt, d a n n ist auch jetzt eine Umschuldung der Kreditverbindlichkeiten möglich - Ratenkredite -.

    Thema Grundschuld:
    Wenn Sie jetzt - in diesen Monaten - die Ratenkredite ablösen möchten, dann ist es sinnvoll jetzt die neue Grundschuld in gesamter Höhe eintragen zu lassen. Dann wäre auch unproblematisch eine Ablösung der Ratenkredite möglich.

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Anschlussfinazierung

    Ggf. - da Darlehen aus 2006 - prüfen lassen, ob es jemals einen Beginn der Widerrufsfrist gegeben hat. Sollte dies nicht der Fall sein das Darlehen jetzt zu den aktuellen Konditionen umschulden.

    Warum der abzulösenden Bank das jetzt schon mitteilen?? Zu dem werden die Grundschulden mit Zahlung im Treuhandweg bei Ablösung abgetreten.

  8. Avatar von Dirk78
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    Standard AW: Anschlussfinazierung

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ggf. - da Darlehen aus 2006 - prüfen lassen, ob es jemals einen Beginn der Widerrufsfrist gegeben hat. Sollte dies nicht der Fall sein das Darlehen jetzt zu den aktuellen Konditionen umschulden.

    Warum der abzulösenden Bank das jetzt schon mitteilen?? Zu dem werden die Grundschulden mit Zahlung im Treuhandweg bei Ablösung abgetreten.
    Es sind 2 KFW Darlehen, gab es die dort? Und wo finde ich die beim Vertrag der örtlichen Voba? Gruß + Danke !! Wenn das geht wäre es der Hammer, wobei die VoBa bislang eine Ablösung des eigenen als auch des einen KFW ohne Entschädigung ablehnt...

  9. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Anschlussfinazierung

    Hallo zusammen,
    bevor Du irgendetwas unternimmst, folge dem Rat von noelmaxim. Lass Deine alten Verträge durch einen Fachanwalt prüfen.
    Sollte die Widerrufsbelehrung unzureichend sein, kannst Du die Verträge ggf. widerrufen. Die Folge: Du zahlst bei einer möglichen Umschuldung keine Vorfälligkeitsentschädigung und sparst eine Menge Geld.
    Wenn Du willst kann ich Dir einen Link senden wo Du Deine Verträge kostenlos überprüfen lassen kannst.
    Gruß
    Bankenschreck

  10. Avatar von Dirk78
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    Standard AW: Anschlussfinazierung

    Zitat Zitat von Bankenschreck
    Wenn Du willst kann ich Dir einen Link senden wo Du Deine Verträge kostenlos überprüfen lassen kannst.
    Gruß
    Bankenschreck
    Wärst Du so nett?

  11. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Anschlussfinazierung

    Hier der LinK:
    Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehen - vertragswertcheck

    Viel Spass beim lesen

    Gruß
    Bankenschreck