Bewertung BU / BAV / LV

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  1. Avatar von av2013
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    Standard Bewertung BU / BAV / LV

    Hallo zusammen,

    zunächst einmal wünsche ich allen ein gutes & erfolgreiches Jahr 2014 :wink:
    Die ersten Tage des Jahres habe ich genutzt um mir einen Überblick über
    meine aktuellen Versicherungen zu verschaffen.

    Gerne würde ich deshalb eure Meinung zu folgenden Produkten / Gesellschaften hören. Meine „Lebensplanung“ würde ich erst mal außen vor lassen, es geht mir lediglich um die Produkte an sich (Rendite vs. Kosten bzw. Schutz). Alter: 25

    BU: Allianz – Berufsunfähigkeitsrente Plus (reine BU)
    Beginn 01.11.2012
    Dauer: 40 Jahre -> Alter dann: 64 Jahre
    Monatliche Leistung im BU Fall: 1.650 Euro / mtl.
    Kosten: 685 Euro / Jahr bzw. 57 Euro / mtl.
    Keine Ausschlüsse, abstrakte Verweisung, etc.

    BAV: HDI – TwoTrust Klassik Direktversicherung
    Tarif: RW13
    Vertragsart: Kollektiv 10
    Beitrag: 2.784 Euro Eigenanteil und 556 Euro Arbeitgeberanteil pro Jahr
    Garantiezins: 1,75%
    Garantierte Rentenhöhe ab dem 01.11.2055: 651 Euro bzw. Kapitalzahlung 194.142 Euro
    Abschlusskosten: 2,5% der Prämiensumme -> 3.507 Euro verteilt auf 5 Jahre
    Jährliche Kosten: 0,061% der Prämiensumme -> 84,82 Euro pro Jahr

    Da das direkt über den Vermittler unserer Firma lief (Rahmenvertrag) wurden hier die besonders günstigen Kosten hervorgehoben. Ich hatte die Auswahl aus drei Anbietern (Alte Leipziger, Standard Life), garantierter Zins, Anlageform und auch die Kosten (im Vgl. zu den zwei anderen) haben mich zur HDI gebracht. Sind die Kosten aber im Vergleich zu Privatverträgen tatsächlich niedriger?

    LV: Clerical Medical – Wealthmaster Classic (nicht von mir abgeschlossen)
    Abschluss: 01.12.2004
    Beitrag p.a.: 1200 Euro
    Beitragszahldauer: 20 Jahre
    Vertragslaufzeit: 50 Jahre
    Ablauf: 01.12.2054
    Todesfallleistung: 14.440 €
    In % der Prämiensumme: 60,2%
    Pool: Euro-Pool Serie 2.004

    Weitere Infos zur LV: siehe Anhang

    Hierzu habe ich nun mehrere Fragen:
    1. Ist die Auszahlung bei Rückgabe (wenn ich sofort kündigen würde) steuerfrei?
    2. Ist die Auszahlung nach Ablauf der Vertragslaufzeit steuerfrei, gleichbleibende Gesetzgebung vorausgesetzt
    3. Was würdet ihr mit dieser LV machen?
    4. Den Zweck einer richtigen (den Todesfall absichernden) LV erfüllt sie aufgrund der geringen Todesfallleistung eher weniger oder?

    Vorab schon einmal vielen Dank für eure Antworten.
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  2. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Bewertung BU / BAV / LV

    Hallo,
    Hierzu habe ich nun mehrere Fragen:
    1. Ist die Auszahlung bei Rückgabe (wenn ich sofort kündigen würde) steuerfrei?
    2. Ist die Auszahlung nach Ablauf der Vertragslaufzeit steuerfrei, gleichbleibende Gesetzgebung vorausgesetzt
    3. Was würdet ihr mit dieser LV machen?
    4. Den Zweck einer richtigen (den Todesfall absichernden) LV erfüllt sie aufgrund der geringen Todesfallleistung eher weniger oder?
    1.Nein.Für Altverträge (Abschluss bis zum 31.12.2004,erste Beitragszahlung bis spätestens 01.04.2005) gelten einige Voraussetzungen,damit die Steuerfreiheit als erfüllt gilt:
    a)Der Vertrag hat,auch bei Rückkauf,mindestens 12 Jahre bestanden;
    b)Es wurden laufend,mindestens jedoch für 5 Jahre Beiträge gezahlt;
    c)Die Todesfallsumme (gilt allerdings nur für Lebensversicherungen) beträgt mindestens 60% der Beitragssumme;
    d)keine steuerschädliche Darlehensabsicherung durch die Police;
    Zumindest a)würde zum jetzigen Zeitpunkt als nicht erfüllt gelten und daher wäre der Ertrag Stand jetzt auch zu versteuern.
    2.Ja.Es sei denn,es werden Änderungen vorgenommen,die eine sog. Novation auslösen.
    3.Andere Meinungen helfen hier wenig.Für die Beibehaltung spricht zunächst einmal die Steuerfreiheit.Das nutzt jedoch wenig,wenn der Ertrag entsprechend gering ausfällt.Wird hier eine Todesfallabsicherung angestrebt,ist die Summe mit Sicherheit nicht ausreichend und sollte durch eine Risiko-LV entsprechend bedarfsgerecht ergänzt werden.
    4.Richtig.

    BU: Allianz – Berufsunfähigkeitsrente Plus (reine BU)
    Beginn 01.11.2012
    Dauer: 40 Jahre -> Alter dann: 64 Jahre
    Monatliche Leistung im BU Fall: 1.650 Euro / mtl.
    Kosten: 685 Euro / Jahr bzw. 57 Euro / mtl.
    Keine Ausschlüsse, abstrakte Verweisung, etc.
    Warum nur bis Endalter 64?Hat hier der zu zahlende Preis den Ausschlag gegeben?Ist eine Dynamisierung vor und/oder nach dem Eintreten des Leistungsfalles vereinbart?Warum gerade dieser Tarif (den ich im Übrigen für durchaus solide halte)?

    BAV: HDI – TwoTrust Klassik Direktversicherung
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    Beitrag: 2.784 Euro Eigenanteil und 556 Euro Arbeitgeberanteil pro Jahr
    Garantiezins: 1,75%
    Garantierte Rentenhöhe ab dem 01.11.2055: 651 Euro bzw. Kapitalzahlung 194.142 Euro
    Abschlusskosten: 2,5% der Prämiensumme -> 3.507 Euro verteilt auf 5 Jahre
    Jährliche Kosten: 0,061% der Prämiensumme -> 84,82 Euro pro Jahr

    Da das direkt über den Vermittler unserer Firma lief (Rahmenvertrag) wurden hier die besonders günstigen Kosten hervorgehoben. Ich hatte die Auswahl aus drei Anbietern (Alte Leipziger, Standard Life), garantierter Zins, Anlageform und auch die Kosten (im Vgl. zu den zwei anderen) haben mich zur HDI gebracht. Sind die Kosten aber im Vergleich zu Privatverträgen tatsächlich niedriger?
    Bitte näher erläutern:Wieso hat der garantierte Rechnungszins den Ausschlag gegeben?Was ist an der "Anlageform" (ist hier die Anlage der Überschussanteile gemeint?) der HDI "besser"?Grundsätzlich kann man(n) sagen,dass die Kostenbelastung eines Rahmenvertrages deutlich geringer ist als bei einem Einzeltarif.So auch bei der HDI.

  3. Avatar von Peter Wolnitza
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    Zitat Zitat von av2013
    Hallo zusammen,
    Gerne würde ich deshalb eure Meinung zu folgenden Produkten / Gesellschaften hören. Meine „Lebensplanung“ würde ich erst mal außen vor lassen, es geht mir lediglich um die Produkte an sich (Rendite vs. Kosten bzw. Schutz). Alter: 25

    BU: Allianz – Berufsunfähigkeitsrente Plus (reine BU)
    Beginn 01.11.2012
    Dauer: 40 Jahre -> Alter dann: 64 Jahre
    Monatliche Leistung im BU Fall: 1.650 Euro / mtl.
    Kosten: 685 Euro / Jahr bzw. 57 Euro / mtl.
    Keine Ausschlüsse, abstrakte Verweisung, etc.
    Hallo,
    die Frage ist ein schönes Beispiel dafür, dass das EINE (Bewertung eines Produktes) ohne das ANDERE (Lebensumstände, Planung, Ziele) nicht zweckmässig ist und unter Umständen zu falschen Ergebnissen führen kann.

    Konkreter:
    Für einen Angestellten teile ich @Matthews Meinung gerade noch so...würde hier der Allianz BU ein "gerade noch befriedigend, kann man machen" erteilen.

    Für einen Selbstständigen halte ich das Produkt dagegen infolge diverser unklarer Formulierungen in den Vertragsbedingungen für völlig ungeeignet - würde ich niemals einem selbstständigen Kunden empfehlen.

    Da wir jetzt nicht wissen, ob der Fragesteller selbstständig ist - evtl. plant, einmal selbstständig zu werden - oder nicht ausschliessen kann, einmal selbstständig sein zu müssen (man denke an Stellen-Outsourcing an Selbstständige) - ist eine reine "Produktbewertung" wenig zielführend.

    Es gibt im Prinzip kaum das "Super-Produkt" - es gibt aber jede Menge Produkte, die zu bestimmten Situationen eben gerade gar nicht passen....

    Daher spielen persönliche Gegebenheiten immer eine ganz wichtige Rolle bei der Auswahl des passenden (optimalen)Produktes.

    Nachdenkliche Grüße aus Hessen

  4. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Bewertung BU / BAV / LV

    Wie wahrscheinlich ist es bei einem hier zitierten "Arbeitgeberanteil" und der Formulierung "unserer Firma",dass es sich nicht um einen Angestellten handelt?Und wenn jetzt jede noch so kleine Eventualität aufgedröselt werden soll,um dann zum Schluss zu kommen,dass es immer zu einer den Lebensumständen geschuldeten Einzelfallbetrachtung kommen muss,macht ein Forum so gut wie keinen Sinn.Dann reicht c&p:
    "Betrifft immer den Einzelfall.Bitte wenden sie sich an einen kompetenten Vermittler".

  5. Avatar von av2013
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    Hallo zusammen,

    zunächst einmal vielen Dank für die Antworten.

    Zunächst zu Matthew Pryor:

    d)keine steuerschädliche Darlehensabsicherung durch die Police;
    Zumindest a)würde zum jetzigen Zeitpunkt als nicht erfüllt gelten und daher wäre der Ertrag Stand jetzt auch zu versteuern.


    -> Generell wäre wahrscheinlich zunächst mal die Frage ob überhaupt ein Ertrag anfällt. Ich gehe davon aus das ich nichts zu versteuern habe, sofern ich weniger zurückerhalte als ich eingezahlt habe, korrekt?

    3.Andere Meinungen helfen hier wenig.Für die Beibehaltung spricht zunächst einmal die Steuerfreiheit.Das nutzt jedoch wenig,wenn der Ertrag entsprechend gering ausfällt.Wird hier eine Todesfallabsicherung angestrebt,ist die Summe mit Sicherheit nicht ausreichend und sollte durch eine Risiko-LV entsprechend bedarfsgerecht ergänzt werden.

    -> Eine Todesfallabsicherung wird hiermit nicht angestrebt, generall würde ich Versicherung von Anlage trennen, weshalb mir dieses Produkt auch nicht wirklich gefällt. Schwerpunkt lag bei Abschluss auf der späteren Steuerfreiheit.

    Neue (Rück-)Frage:
    a) Inwiefern sind meine "Einlagen" bei CMI abgesichert, bzw. was würde passieren wenn der Laden gegen die Wand fährt?
    Gehört ja wohl zur Lloyds Banking Group, wobei ich hier auch keinerlei Einschätzung bzgl. Sicherheit machen kann.

    b) Gibt es evtl. eine Art Einlagensicherung wie in Deutschland auch in Endlang?

    Warum nur bis Endalter 64?Hat hier der zu zahlende Preis den Ausschlag gegeben?Ist eine Dynamisierung vor und/oder nach dem Eintreten des Leistungsfalles vereinbart?Warum gerade dieser Tarif (den ich im Übrigen für durchaus solide halte)?

    Ich gehe davon aus mit 64 ausreichend vorgesorgt zu haben bzw. hoffe über ein entsprechendes Vermögen zu verfügen um dies ausgleichen zu können Sollte natürlich mit 50 schon der BU Fall eintreten wird das wohl auch nicht ganz hinhauen. Aber dann habe ich sicherlich andere Sorgen, bzw. ich bin bereit dieses Risiko in Kauf zu nehmen. Wie stark sich das auf den Preis ausgewirkt hat kann ich nicht mehr sagen. Die Dynamisierung ist aber ein guter Punkt welchen ich auch ansprechen werde, zumal ich auch bei den Beiträgen keine Dynamisierung habe.

    Neue (Rück-)Frage:
    a) Ist eine Dynamsierung denn ratsam oder reicht es wenn ich die Beträge mit ansteigendem Gehalt selbst erhöhe, was ja ohne weitere Prüfung möglich ist, ab einer Steigerung von Summe x pro Jahr.


    Bitte näher erläutern:Wieso hat der garantierte Rechnungszins den Ausschlag gegeben?Was ist an der "Anlageform" (ist hier die Anlage der Überschussanteile gemeint?) der HDI "besser"?Grundsätzlich kann man(n) sagen,dass die Kostenbelastung eines Rahmenvertrages deutlich geringer ist als bei einem Einzeltarif.So auch bei der HDI.

    Aus den mir angeboteten drei Produkten, war dies die höchste sichere Verzinsung. Anlageform im Sinne von, was bei der HDI an Überschüssen erwirtschaft wird, bleibt bei mir. Bei den anderen zur Auswahl stehenden Produkten gab es auch eine Garantiezins, aber alles was per Überschussrendite erwirtschaftet wurde kann bis zum letzten Tag komplett verpuffen. Also war es mir wichtiger auf Nummer sicher zu gehen, zumal die Überschüsse m.M.n. nicht drastisch auseinander liegen werden.

    Das Rahmenverträge per se günstiger sind als Einzelverträge hat der Meister mir ja auch erzählt. Nun wollte ich aber wissen ob das denn tatsächlich so ist. Sprich, wenn jemand mit meinen Zahlen bei der Allianz, HDI oder sonst wo etwas abschließt, deutlich höhere Kosten hat.

    - - -

    Nun zu Peter Wolnitza


    Da wir jetzt nicht wissen, ob der Fragesteller selbstständig ist - evtl. plant, einmal selbstständig zu werden - oder nicht ausschliessen kann, einmal selbstständig sein zu müssen (man denke an Stellen-Outsourcing an Selbstständige) - ist eine reine "Produktbewertung" wenig zielführend.

    Wie Matthew Pryor schon richtig erkannt hat, aktuell bin ich angestellt ;-) Wunsch und Ziel ist aber mittel-, bis langfristig die Selbstständigkeit, aber das steht eher noch in den Sternen.

    Neue (Rück-)Frage:
    a) Wie sieht es aus wenn die Selbstständigkeit in Form eines GmbH Geschäftsführers erfolgt, da es sich ja dann wieder um eine Anstellung handelt?

    b
    ) "gerade noch befriedigend, kann man machen" Könnten Sie hierauf bitte genauer eingehen und die negativen Aspekte der Allianz BU aufzeigen?

    - - -

    Besten Dank nochmal füre eure Antworten!

  6. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Bewertung BU / BAV / LV

    -> Generell wäre wahrscheinlich zunächst mal die Frage ob überhaupt ein Ertrag anfällt. Ich gehe davon aus das ich nichts zu versteuern habe, sofern ich weniger zurückerhalte als ich eingezahlt habe, korrekt?
    Nein,das ist so nicht stimmig.Es muss unterschieden werden zwischen Alt- und Neuverträgen.Hieraus ergeben sich auch unterschiedliche Konsequenzen.Dewin Vertrag fällt unter altes Recht.Planmäßige Zinsen (durch den Rechnungszins) und außerplanmäßige Zinsen (→Überschussbeteiligungen,Bewertungsreserven) müssen versteuert werden.Und zwar unabhängig davon,ob die Differenz zwischen Kapitalzahlung und eingezahlten Beiträgen positiv oder negativ ausfällt.
    Eine Möglichkeit,die Besteuerung zu vermeiden,wäre die Stellung eines Freistellungsauftrage sin ausreichender Höhe.

    -> Eine Todesfallabsicherung wird hiermit nicht angestrebt, generall würde ich Versicherung von Anlage trennen, weshalb mir dieses Produkt auch nicht wirklich gefällt. Schwerpunkt lag bei Abschluss auf der späteren Steuerfreiheit.
    Okay,verständlich.Für die Steuerfreiheit bei Altverträgen ist aber vom Gesetzgeber als Kriterium eine Mindesttodesfallabsicherung in Höhe von 60% der Beitragssumme vorgesehen.Das erklärt auch,warum bei deinem Vertrag die Todesfallsumme in relation 60,2% beträgt...Wie bereits von mir ausgeführt,hilft aber auch die schönste Nullbesteuerung nichts,wenn der Ertrag mager ausfällt.

    b) Gibt es evtl. eine Art Einlagensicherung wie in Deutschland auch in Endlang?
    Ja,die gibt es.Die vergleichbare Einrichtung in England ist die Financial Services Authority.Nach meinen (nicht zwingend aktuellen) Kenntnissatnd sind hierüber Einlagen bis 2000 Pfund komplett,darüber hinaus zu 90% insolvenzgeschützt.

    Neue (Rück-)Frage:*
    a) Ist eine Dynamsierung denn ratsam oder reicht es wenn ich die Beträge mit ansteigendem Gehalt selbst erhöhe, was ja ohne weitere Prüfung möglich ist, ab einer Steigerung von Summe x pro Jahr.
    Durchaus.Auch BU-Renten unterliegen den Gesetzen der Inflation.Es sollte schon eine angemessene Steigerung der Leistungen erfolgen.Zusätzlich sollte auch eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall obligatorisch sein.Laufende Renten werden zwar um anfallende Überschüsse aufgestockt,diese sind jedoch nicht garantiert und können u.U. auch komplett ausfallen.Bei einer garantierten Rentensteigerung erhöht der Versicherer die Rente um einen vorher festgelegten %-Satz.Bei den Nachversicherungsoptionen ist Vorsicht geboten,diese unterliegen meist bestimmten Auflagen bezüglich der Höhe oder des Alters des Versicherten.Da kann aber ein Blick in die Versicherungsbedingungen weiterhelfen,unter welchen Voraussetzungen die NV in Anspruch genommen werden kann.
    Die Allianz bietet 2 Varianten an:
    a)Erhöhung ohne bestimmtes Ereignis
    Diese Option gilt nur,wenn seit Vertragsbeginn maximal 3 Jahre vergangen sind.
    b)Nachversicherung unter Berücksichtigung der in den Bedingungen genannten Ereignisse
    Hierbei ist zu beachten,dass die Erhöhung binnen 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses bei der Allianz beantragt werden muss.
    Für beide Varianten gilt,dass sie ein Höchsteintrittsalter nicht überschritten haben dürfen.Für Variante a beträgt das Endalter 40 Jahre,für Variante b 45 Jahre.Das wäre ein Punkt,den andere Versicherer besser gelöst haben.
    Maximal dürfen die Erhöhungen während der gesamten Vertragslaufzeit 12000€ Jahresrente nicht übersteigen und sind zusammen mit der Ursprungsrente auf maximal 70% des Nettoeinkommens begrenzt.Ein weiterer Punkt,der kritisch betrachtet werden kann.
    Weiterhin gilt es zu beachten,dass Nachversicherungen immer einen Neuvertrag auslösen und damit in aller Regel den dann gültigen Konditionen des Versicherers unterliegen.Das kann sowohl von Vorteil als auch von Nachteil sein.

    Aus den mir angeboteten drei Produkten, war dies die höchste sichere Verzinsung. Anlageform im Sinne von, was bei der HDI an Überschüssen erwirtschaft wird, bleibt bei mir. Bei den anderen zur Auswahl stehenden Produkten gab es auch eine Garantiezins, aber alles was per Überschussrendite erwirtschaftet wurde kann bis zum letzten Tag komplett verpuffen.
    Das wage ich,um ehrlich zu sein,leise zu bezweifeln.Eine ausführliche Darlegung sprengt hier aber den Rahmen.

    Also war es mir wichtiger auf Nummer sicher zu gehen, zumal die Überschüsse m.M.n. nicht drastisch auseinander liegen werden.
    Dann solltest du dich bei Interesse mit den Überschussdeklarationen der letzten Jahre der genannten Versicherer auseinandersetzen.Soviel sei verrraten: Die HDI gehört hier nicht zu den Eyecatchern...

    Das Rahmenverträge per se günstiger sind als Einzelverträge hat der Meister mir ja auch erzählt. Nun wollte ich aber wissen ob das denn tatsächlich so ist. Sprich, wenn jemand mit meinen Zahlen bei der Allianz, HDI oder sonst wo etwas abschließt, deutlich höhere Kosten hat.
    Ja,das ist so.Sowohl Abschluss- als auch laufende Kosten fallen bei Kollektivverträgen deutlich niedriger aus.

  7. Avatar von av2013
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    Standard AW: Bewertung BU / BAV / LV

    Zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort, echt spitze!

    Zitat:
    -> Generell wäre wahrscheinlich zunächst mal die Frage ob überhaupt ein Ertrag anfällt. Ich gehe davon aus das ich nichts zu versteuern habe, sofern ich weniger zurückerhalte als ich eingezahlt habe, korrekt?
    Nein,das ist so nicht stimmig.Es muss unterschieden werden zwischen Alt- und Neuverträgen.Hieraus ergeben sich auch unterschiedliche Konsequenzen.Dewin Vertrag fällt unter altes Recht.Planmäßige Zinsen (durch den Rechnungszins) und außerplanmäßige Zinsen (→Überschussbeteiligungen,Bewertungsreserven) müssen versteuert werden.Und zwar unabhängig davon,ob die Differenz zwischen Kapitalzahlung und eingezahlten Beiträgen positiv oder negativ ausfällt.
    Eine Möglichkeit,die Besteuerung zu vermeiden,wäre die Stellung eines Freistellungsauftrage sin ausreichender Höhe.

    Zitat:
    -> Eine Todesfallabsicherung wird hiermit nicht angestrebt, generall würde ich Versicherung von Anlage trennen, weshalb mir dieses Produkt auch nicht wirklich gefällt. Schwerpunkt lag bei Abschluss auf der späteren Steuerfreiheit.
    Okay,verständlich.Für die Steuerfreiheit bei Altverträgen ist aber vom Gesetzgeber als Kriterium eine Mindesttodesfallabsicherung in Höhe von 60% der Beitragssumme vorgesehen.Das erklärt auch,warum bei deinem Vertrag die Todesfallsumme in relation 60,2% beträgt...Wie bereits von mir ausgeführt,hilft aber auch die schönste Nullbesteuerung nichts,wenn der Ertrag mager ausfällt.

    Zitat:
    b) Gibt es evtl. eine Art Einlagensicherung wie in Deutschland auch in Endlang?
    Ja,die gibt es.Die vergleichbare Einrichtung in England ist die Financial Services Authority.Nach meinen (nicht zwingend aktuellen) Kenntnissatnd sind hierüber Einlagen bis 2000 Pfund komplett,darüber hinaus zu 90% insolvenzgeschützt.

    Abschließende Frage zur LV: Ich würde die LV kündigen
    a) sofort, sofern die Zinsen unterhalb des Freibetrags liegen (801 Euro)
    b) 2016, wenn sie sowieso steuerfrei ist



    Zitat:
    Neue (Rück-)Frage:*
    a) Ist eine Dynamsierung denn ratsam oder reicht es wenn ich die Beträge mit ansteigendem Gehalt selbst erhöhe, was ja ohne weitere Prüfung möglich ist, ab einer Steigerung von Summe x pro Jahr.
    Durchaus.Auch BU-Renten unterliegen den Gesetzen der Inflation.Es sollte schon eine angemessene Steigerung der Leistungen erfolgen.Zusätzlich sollte auch eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall obligatorisch sein.Laufende Renten werden zwar um anfallende Überschüsse aufgestockt,diese sind jedoch nicht garantiert und können u.U. auch komplett ausfallen.Bei einer garantierten Rentensteigerung erhöht der Versicherer die Rente um einen vorher festgelegten %-Satz.Bei den Nachversicherungsoptionen ist Vorsicht geboten,diese unterliegen meist bestimmten Auflagen bezüglich der Höhe oder des Alters des Versicherten.Da kann aber ein Blick in die Versicherungsbedingungen weiterhelfen,unter welchen Voraussetzungen die NV in Anspruch genommen werden kann.
    Die Allianz bietet 2 Varianten an:
    a)Erhöhung ohne bestimmtes Ereignis
    Diese Option gilt nur,wenn seit Vertragsbeginn maximal 3 Jahre vergangen sind.
    b)Nachversicherung unter Berücksichtigung der in den Bedingungen genannten Ereignisse
    Hierbei ist zu beachten,dass die Erhöhung binnen 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses bei der Allianz beantragt werden muss.
    Für beide Varianten gilt,dass sie ein Höchsteintrittsalter nicht überschritten haben dürfen.Für Variante a beträgt das Endalter 40 Jahre,für Variante b 45 Jahre.Das wäre ein Punkt,den andere Versicherer besser gelöst haben.
    Maximal dürfen die Erhöhungen während der gesamten Vertragslaufzeit 12000€ Jahresrente nicht übersteigen und sind zusammen mit der Ursprungsrente auf maximal 70% des Nettoeinkommens begrenzt.Ein weiterer Punkt,der kritisch betrachtet werden kann.
    Weiterhin gilt es zu beachten,dass Nachversicherungen immer einen Neuvertrag auslösen und damit in aller Regel den dann gültigen Konditionen des Versicherers unterliegen.Das kann sowohl von Vorteil als auch von Nachteil sein.

    Hier werde ich nochmal mit meinem Versicherungsberater drüber schauen, eine Dynamisierung dürfte schon Sinn machen.

    Zitat:
    Aus den mir angeboteten drei Produkten, war dies die höchste sichere Verzinsung. Anlageform im Sinne von, was bei der HDI an Überschüssen erwirtschaft wird, bleibt bei mir. Bei den anderen zur Auswahl stehenden Produkten gab es auch eine Garantiezins, aber alles was per Überschussrendite erwirtschaftet wurde kann bis zum letzten Tag komplett verpuffen.
    Das wage ich,um ehrlich zu sein,leise zu bezweifeln.Eine ausführliche Darlegung sprengt hier aber den Rahmen.

    Gibts auch eine kurze Darlegung? ;-)

    Zitat:
    Also war es mir wichtiger auf Nummer sicher zu gehen, zumal die Überschüsse m.M.n. nicht drastisch auseinander liegen werden.
    Dann solltest du dich bei Interesse mit den Überschussdeklarationen der letzten Jahre der genannten Versicherer auseinandersetzen.Soviel sei verrraten: Die HDI gehört hier nicht zu den Eyecatchern...

    Zitat:
    Das Rahmenverträge per se günstiger sind als Einzelverträge hat der Meister mir ja auch erzählt. Nun wollte ich aber wissen ob das denn tatsächlich so ist. Sprich, wenn jemand mit meinen Zahlen bei der Allianz, HDI oder sonst wo etwas abschließt, deutlich höhere Kosten hat.
    Ja,das ist so.Sowohl Abschluss- als auch laufende Kosten fallen bei Kollektivverträgen deutlich niedriger aus.

  8. Avatar von Peter Wolnitza
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    Standard AW: Bewertung BU / BAV / LV

    Zitat Zitat von av2013
    Nun zu Peter Wolnitza

    Da wir jetzt nicht wissen, ob der Fragesteller selbstständig ist - evtl. plant, einmal selbstständig zu werden - oder nicht ausschliessen kann, einmal selbstständig sein zu müssen (man denke an Stellen-Outsourcing an Selbstständige) - ist eine reine "Produktbewertung" wenig zielführend.

    Wie Matthew Pryor schon richtig erkannt hat, aktuell bin ich angestellt ;-) Wunsch und Ziel ist aber mittel-, bis langfristig die Selbstständigkeit, aber das steht eher noch in den Sternen.

    Neue (Rück-)Frage:
    a) Wie sieht es aus wenn die Selbstständigkeit in Form eines GmbH Geschäftsführers erfolgt, da es sich ja dann wieder um eine Anstellung handelt?

    b
    ) "gerade noch befriedigend, kann man machen" Könnten Sie hierauf bitte genauer eingehen und die negativen Aspekte der Allianz BU aufzeigen?

    - - -

    Besten Dank nochmal füre eure Antworten!
    Hier die "Sonntag-Abend-Kurz-Version"

    a) der GmbH Geschäftsführer ist im arbeitsrechtlichen Sinne ein "Zwitter" - Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichzeitig.
    Wie er sozialversicherungsrechtlich beurteilt wird, hängt vom Gesellschaftsvertrag, dem Geschäftsführervertrag, den Beteiligungsverhälnissen und der gelebten Praxis ab. In den meisten Fällen ist davon auszugehen, dass der GF als Selbstständiger einzustufen ist.

    b) beziehe mich dabei auf die "AVB für die selbstständige BU Police E356" gültig von 06/2011 bis 12/2012 - hier sollten Sie sich die Paragrafen
    § 3 Abs 1+2 / § 5 Abs 2 c+g und § 16 Abs 3
    einmal genauer anschauen. Ohne da jetzt eine übermässige Gewichtung vorzunehmen, stellen Sie sich einfach mal die Frage, wie der Versicherer, das, was da zum Teil geschrieben steht, im Ernstfall gegen Sie verwenden kann - bzw. welche Möglichkeiten sich daraus ergeben, eine Leistung zu verzögern.

    Schönen Sonntag Abend noch!

  9. Avatar von mueller5544
    mueller5544 ist offline

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    Standard AW: Bewertung BU / BAV / LV - LV Rückabwickeln?

    Hallo zusammen,

    nachdem zum Thema Lebensversicherung noch nicht viel gesagt wurde, hier eine Anregung:

    Du solltest in Deine Überlegung auch die Möglichkeit einbeziehen, den Lebensversicherungsvertrag rückabzuwickeln, also nicht zu kündigen. Bei LV-Verträgen aus der Zeit zwischen 1995 und 2007 ist es sehr häufig zu formalen Fehlern gekommen, so dass man noch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann - selbst wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde.

    Bei der Rückabwicklung bekommst Du sämtliche bezahlten Beiträge sowie eine Verzinsung Deiner Zahlungen. Das dürfte angesichts der Wertentwicklung der letzten Jahre deutlich mehr sein als der Rückkaufswert! Es gab hier kürzlich eine EuGH-Entscheidung, durch die sich die Position der Betroffenen deutlich verbessert hat.

    Konkretere Infos dazu findest du z.B., wenn Du nach folgendem Artikel suchst (ich kann hier keine Links posten...):

    "Rückabwicklung von Lebensversicherungen nach dem EuGH Urteil – Der Rückkaufswert ist nicht genug!"

  10. Avatar von av2013
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    Standard AW: Bewertung BU / BAV / LV

    Vielen Dank für die weitere Info, auf die LV wollte ich nun noch einmal abschließend eingehen.

    Bei der vorgeschlagenen Rückabwicklung kommt es sicherlich zu zusätzlichen Anwaltskosten auf welchen im ich Zweifel sitzen bleibe und im Vergleich zum Rückkauf evtl. drauflege.

    Wie könnte man dem Versicherer nachweisen das er seine Pflicht zur Widerrufsbelehrung nicht wahrgenommen hat?

    -> Ich habe mal einen Blick in die Akten geworfen, konnte aber keine Hinweis zum Widerrufsrecht finden

    Hier stellt sich mir eine neue Frage: Sind solche Dinge evtl. durch meine vor 1,5 Jahren abgeschlossene Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

  11. Avatar von Matthew Pryor
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    Bei der vorgeschlagenen Rückabwicklung kommt es sicherlich zu zusätzlichen Anwaltskosten auf welchen im ich Zweifel sitzen bleibe und im Vergleich zum Rückkauf evtl. drauflege.
    Wie könnte man dem Versicherer nachweisen das er seine Pflicht zur Widerrufsbelehrung nicht wahrgenommen hat?
    -> Ich habe mal einen Blick in die Akten geworfen, konnte aber keine Hinweis zum Widerrufsrecht finden
    Hier stellt sich mir eine neue Frage: Sind solche Dinge evtl. durch meine vor 1,5 Jahren abgeschlossene Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
    Zunächst einmal solltest du nicht jeden Schmarrn,der hier im Forum kolportiert wird,für bare Münze nehmen.Das Urteil des EuGH ist zunächst einmal Fakt,letzten Endes wird eine endgültige Entscheidung aber immer noch vom BGH vorgenommen.Dessen Entschluss gilt es abzuwarten.
    Den Nachweis,dass die Unterlagen unvollständig waren,musst im Übrigen nicht du führen,sondern im Umkehrschluss der Versicherer,dass er alle relevanten Unterlagen versandt hat.
    Du darfst dir allerdings überlegen,wie glaubwürdig eine Aussage vor Gericht erscheint,dass man(n) die Unterlagen nicht vollständig erhalten habe...
    Hier stellt sich mir eine neue Frage: Sind solche Dinge evtl. durch meine vor 1,5 Jahren abgeschlossene Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
    Wenn du schon mit fehlenden Unterlagen argumentieren möchtest,wirst du hierfür kaum eine Deckungszusage erhalten.Schließlich hat das "Vergehen",dass eine Eintrittspflicht des RS-Versicherers auslöst,vor Vertragsabschluss der RS-Versicherung stattgefunden.Aber fragen kostet bekanntlich nichts.

  12. Avatar von mueller5544
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    Mit der Rechtsschutzversicherung ist das zeitlich eher kein Problem. Der Rechtsschutzfall tritt erst ein, wenn die Versicherung die Rückabwicklung ablehnt. Bevor man hier also irgend etwas macht, sollte man das Thema RSV geklärt haben - wer genug Zeit hat, kann vielleicht sogar noch eine abschließen...

    Hier übrigens noch ein Link zum Thema:
    lebensversicherung-rückabwicklung.de

  13. Avatar von Matthew Pryor
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    Mit der Rechtsschutzversicherung ist das zeitlich eher kein Problem. Der Rechtsschutzfall tritt erst ein, wenn die Versicherung die Rückabwicklung ablehnt. Bevor man hier also irgend etwas macht, sollte man das Thema RSV geklärt haben - wer genug Zeit hat, kann vielleicht sogar noch eine abschließen...
    Mit der gleichen,äußerst dürftigen Argumentation könnte ich auch rechtsschutzversicherungsgedeckt meinen BU-Vertragspartner verklagen,der mir aufgrund einer von mir zu verantwortenden vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die Leistung verweigert,auch wenn ich zum Zeitpunkt der VVA noch gar nicht rechtsschutzversichert gewesen sein sollte.

  14. Avatar von mueller5544
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    Der Unterschied zwischen Deinem BU-Fall und der Rückabwicklung LV ist:
    Die Rechtsverletzung (=Versicherungsfall) liegt im LV-Fall darin, dass die LV die Rückabwicklung nach Ausübung des Widerrufsrechts verweigert. Ob ein Widerrufsrecht besteht, ist eine Rechtsfrage, die lediglich mittelbar geklärt werden muss.

    Wenn vorvertraglich falsche Angaben gemacht werden, dann liegt der maßgebliche Verstoß aber darin.

    Ich gebe aber zu, man kann darüber trefflich streiten. Vielleicht käme man sogar in Deinem BU-Fall durch, denn bisher gab es in den ARB die sog. Jahresklausel, aber das führt hier zu weit...

    Entscheidender Vorteil bei den LV-Fällen ist aber, dass schon gerichtlich entschieden ist, dass die Ablehung der Rechtsschutzfall ist, braucht man also nicht mehr viel zu argumentieren.

  15. Avatar von Matthew Pryor
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    Wenn vorvertraglich falsche Angaben gemacht werden, dann liegt der maßgebliche Verstoß aber darin.
    Und in diesem Fall,falls überhaupt ein Verstoß vorliegen sollte (momentan versuchen wohl eher arbeitslose Anwälte auf Kundenfang zu gehen),soll dann auf einmal die Folgeereignistheorie greifen?Im Vertragsrecht?
    Vielleicht käme man sogar in Deinem BU-Fall durch, denn bisher gab es in den ARB die sog. Jahresklausel, aber das führt hier zu weit...
    Nein,bitte,erklären sie es.Dafür ist ein Forum ja schließlich (auch) da.

  16. Avatar von mueller5544
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    Lieber Methew,
    ganz so arbeitslos sind die Anwälte auch wieder nicht... Aber zum Thema Rechtsschutzdeckung kann ich Dir den Leitsatz einer BGH-Entscheidung posten, der geht so:

    „Macht der VN einer Rechtsschutzversicherung geltend, er könne dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages infolge unzureichender Vertragsinformationen noch Jahre später widersprechen und daraus Ansprüche gegen seinen Lebensversicherer herleiten, liegt dessen maßgeblicher Verstoß i.S. von § 4 (1) Satz 1 Buchst. c) ARB 2004 in der Weigerung, das Widerspruchsrecht anzuerkennen, und nicht in der behaupteten mangelnden Information bei Vertragsschluss.“

    Viel Eindeutiger geht nicht. Deshalb ist eine Diskussion darüber nicht mehr nötig.

    Bis zum EuGH-urteil vom Dezember 2013 hat die RSV auch noch abgelehnt mit dem Hinweis auf nicht gegebene Erfolgsaussichten. Aber das wird jetzt wohl auch nicht mehr so einfach funktionieren.

    Ich sehe daher nicht, wie aktuell die Deckungsverweigerung in diesen Fällen noch zu halten ist.

    Wenn eine ernsthafte Diskussion über die Frage geführt werden soll, ob und unter welchen Umständen es sinnvoll ist, eine Lebensversicherung rückabzuwickeln, dann wäre ich allerdings dankbar über Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind. Ich habe dazu schon mit vielen Fachleuten gesprochen, aber es gibt so viele Faktoren, die eine Rolle spielen können, dass keiner eine wirklich klare Ansage machen kann. Vielleicht gäbe das ja Stoff für ein eigenes Thema? Ich hab aber keine Lust das zu starten, sonst heißt es nur wieder, die arbeitslosen Anwälte hätten sonst nichts zu tun...

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