Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

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  1. Avatar von picotto
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    Standard Widerrufsjoker - Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich habe erst heute davon gelesen, dass bei Verträgen zwischen 2002 und 2008 bzgl. der Widerrufsbelehrung unwirksam sein können.

    Wir haben selber 2008 bei der DSL Bank ein Darlehen abgeschlossen. Nun ist die Widerrufsbelehrung wie folgt bei uns im Vertrag geschrieben:

    Beginn der Widerrufsfrist:
    Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
    - ein Exemplar dieser Belehrung
    - und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat

    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


    Hat jemand bereits mit Einsprüchen Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob wir bei dieser Form der Widerrufsbelehrung eine Chance auf eine Unwirksamkeit haben?

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    sorry - falsches Forum

  3. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    edit: poste ich im anderen thread zur widerrufsbelehrung

  4. Avatar von idasb
    idasb ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo ich weiß es gibt schon ähnliche Belehrungen, aber diese ist aus einem Vertrag welches ich 2009 abgelöst habe mit Vorfälligkeitsentgelt. Ist diese wideruffbar? Könnten die Ansprüche verwirkt sein? es gab einen Aufhebungsvertrag für die Vorfälligkeitsentgelt.

    Anhang wird nachgereicht. Ist die übliche Sparkassen Belehrung!!

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von idasb
    Hallo ich weiß es gibt schon ähnliche Belehrungen, aber diese ist aus einem Vertrag welches ich 2009 abgelöst habe mit Vorfälligkeitsentgelt. Ist diese wideruffbar? Könnten die Ansprüche verwirkt sein? es gab einen Aufhebungsvertrag für die Vorfälligkeitsentgelt.
    Da fehlt was. Unten die Fußnote zu 2.


    Ich gehe davon aus, dass die WRB falsch ("...frühestens...") und damit unwirksam ist. Auch andere Punkte sind falsch, wurden aber hier schon ausreichend dargelegt.

    Verwirkung könnte mit einer Zeitdauer von 6 Jahren nach Ablösung durchaus ein Argument sein. Hierfür wird man aber genau in knapp 4 Wochen Gewissheit haben. Genau der Fall wird doch am BGH eigentlich verhandelt.

    Die Aufhebungsvereinbarung dürfte sich nicht negativ auswirken. Es gilt das ewige Widerrufsrecht.

    23.06. abwarten...

  6. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Sehe ich genauso wie dunici

    Die klassisch falsche WRB der Sparkassen.

    Am 23. Juni wissen es alle....

  7. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von idasb
    Hallo ich weiß es gibt schon ähnliche Belehrungen, aber diese ist aus einem Vertrag welches ich 2009 abgelöst habe mit Vorfälligkeitsentgelt. Ist diese wideruffbar? Könnten die Ansprüche verwirkt sein? es gab einen Aufhebungsvertrag für die Vorfälligkeitsentgelt.
    Hallo,
    Deine WRB entspricht meiner WRB mit der Sparkasse Hannover, auch ein inzwischen abgelöster Vertrag mit VFE. Klar ist die widerrufbar. Siehe meinen Thread unter "Widerrufsbelehrung Erfahrungen" vom 03.04.2015, 17:25 Uhr und dortige Erfahrungen. Sparkasse hat sich bis heute nicht gerührt, denke aber wir die oben stehenden Threads, dass das eine Frage der Zeit ist. RSV habe ich auch hinter mir, demnach Klageweg auch abgesichert.

  8. Avatar von Link
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von horscht
    Endlich geht es in meiner Sache voran: Das LG nun auf Anregung meines RA, nach umfangreichem Schriftwechsel zwischen den Prozessbevollmächtigten, vorgestern einen Termin zur Güteverhandlung, ggf. auch Hauptverhandlung, im März anberaumt.

    Wir sind gespannt!

    Hallo Horscht

    wie ist es dir ergangen im März?

    Bin auch gespannt.

  9. Avatar von Link
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo Gemeinde!

    Ich bin ebenfalls Kunde der DSL-Bank. Der Darlehensvertrag wurde Ende August 2010 angenommen. Fehler in der WRB sind laut Aussage der VZ Hamburg folgende:

    1. weil in der Belehrung erklärt wird, dass der Widerruf beispielsweise auch über Fax erfolgen könne, ohne dass aber die Bank dem Verbraucher ihre Fax-Nummer mitteilt. So kann der Verbraucher aber entgegen dem Deutlichkeitsgebot zur irrigen Annahme verleitet werden, dass eine Widerrufserklärung auch über eine selbst ermittelte Fax-Nummer erfolgen könne, obwohl diese Erklärung über eine von der Bank nicht eigens mitgeteilte Nummer tatsächlich nicht wirksam erfolgen kann.

    2. Die Bank hat außerdem im Anschluss an die Widerrufsbelehrung unter "Verbindlichkeit dieses Antrages/Bindungsfrist" folgenden Satz eingefügt: "Der Darlehensnehmer bindet sich mit seiner Unterschrift für einen Monat an seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung."

    Im Zusammenhang mit der 14-tägigen Widerrufsfrist aus der Belehrung kann hier der Verbraucher nicht klar erkennen, innerhalb welcher Frist er tatsächlich die Willenserklärung widerrufen könnte. Die Angabe zweier verschiedener Fristen ist nach unserer Auffasung verwirrend.

    Unsere Einschätzung ist allerdings das Ergebnis einer Abwägung unterschiedlicher juristischer Sichtweisen und keinesfalls zweifelsfrei. Nach Abwägung sprechen aber mehr Gründe für die Widerrufbarkeit Ihres Vertrages.

    Aus unserer Sicht haben Sie somit auch heute noch die Möglichkeit, den Widerruf zu erklären uns sich vom Vertrag zu lösen...

    Jetzt ich wieder.

    Die Fax-Nummer steht in dem "Annahmeschreiben" der DSL unten als allgemeine "Fußnote" nicht aber in der Widerrufsbelehrung.

    Ich habe eben im ... folgenden Text"auszug" gelesen. Er stammt aus März 2015: (Bin nicht sicher ob ich die Quelle nennen darf.)

    Einige Geldhäuser knicken ein

    Dieser Tage geht das Ringen von Bauherren und Banken um niedrigere Zinsen in eine neue Runde. Die gute Nachricht für Kunden, die noch in den Kampf ziehen wollen: Einige Geldhäuser knicken mittlerweile im Streit um die Widerrufsklausel ein. Sie werden dem Sturm der Zinsjäger nicht mehr Herr und vergleichen sich im großen Stil. "Es gibt erste Banken, die stöhnen, die Rechtsabteilung komme nicht mehr nach", so Schmidt-Burgk. Sie suchten nach Möglichkeiten, sich zu vergleichen.
    Die Masse an Widerrufen ist gewaltig. 33.000 Anfragen zur Prüfung von Verträgen habe alleine die Verbraucherzentrale Hamburg in den vergangenen zwei Jahren erhalten. 23 Anwälte prüfen für die Verbraucherschützer, ob die enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Bankkunden, die auf ein Institut treffen, das angesichts der schieren Masse an Anfragen, kompromissbereit ist, können sich glücklich schätzen.
    Dem Vernehmen nach gehört zu diesen Anbietern die DSL Bank, einer der größten Baufinanzierer im Land. Kunden werde hier schnell angeboten, nur einen Teil der Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, um ein neues, sehr viel günstigeres Darlehen zu bekommen. Bei dem Hamburger Geldhaus selbst will man eine solch pauschale Vergleichsbereitschaft jedoch nicht bestätigen.


    Dort steht DSL Bank!


    Könnte es tatsächlich sein, dass sie eingeknickt ist? Wer weiß mehr?


    LG
    Christian

  10. Avatar von S. Schweers
    S. Schweers ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Ich kenne nur Vergleiche, die sich wenig lohnen. Aus meiner Sicht (RA) hat sich bei der DSL sehr wenig getan.

  11. Avatar von Trabbi
    Trabbi ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Also das die DSL eingeknickt ist kann ich nicht behaupten.Eher wohl eingeschlafen.Das Schweriner Gericht wartet seid 1 Monat auf Begründung der Bank ...

  12. Avatar von Geldsparer 1
    Geldsparer 1 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Trabbi
    Also das die DSL eingeknickt ist kann ich nicht behaupten.Eher wohl eingeschlafen.Das Schweriner Gericht wartet seid 1 Monat auf Begründung der Bank ...
    Sehe ich auch so.
    Bei mir tut sich auch nix. Aber das BGH-Urteil wird sie vielleicht ein wennig auf die Sprünge helfen.

    Ich habe aus irgendeinenem Grund (Mondkonstellation, Kaffesatzlesen oder ähnliches) die Vorahnung, dassi ich noch vor dem 23.6. Post aus Bonn oder D'dorf bekomme mit einem traurigen DSL-Angebot, wie von S.Schweers beschrieben.

    Dienstag 23.6. dann gilt es! Bin total gespannt.

  13. Avatar von Link
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Laut IG Widerruf werden Deutsche Bank und Commerzbank als nicht besonders kompromissbereit dargestellt.

    Die ING Diba und die DSL Bank werden dagegen als kompromissbereit dargestellt. Allerdings würden beide ganz genau den Einzelfall prüfen.

    Es ist schon erschreckend, was man über dieses Thema innerhalb kürzester Zeit im Internet recherchieren kann.

  14. Avatar von casixx
    casixx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von Link
    Laut IG Widerruf werden Deutsche Bank und Commerzbank als nicht besonders kompromissbereit dargestellt.

    Die ING Diba und die DSL Bank werden dagegen als kompromissbereit dargestellt. Allerdings würden beide ganz genau den Einzelfall prüfen.

    Es ist schon erschreckend, was man über dieses Thema innerhalb kürzester Zeit im Internet recherchieren kann.
    DSL macht nichts!! Geben keine Antwort auf Schreiben. Jetzt ist die 2 Nachfrist vom Anwalt raus. Nach dem 23.06 wird dann die Klage eingereicht.

  15. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Dran denken, der Bank mitzuteilen, dass ab Widerruf die Raten nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung getätigt werden. Viel Erfolg!

    PS:Und wenn es Dir nichts ausmacht, stell doch Deine Klagepunkte im u.g. Thread ein. Danke!

  16. Avatar von casixx
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von eugh
    Dran denken, der Bank mitzuteilen, dass ab Widerruf die Raten nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung getätigt werden. Viel Erfolg!

    PS:Und wenn es Dir nichts ausmacht, stell doch Deine Klagepunkte im u.g. Thread ein. Danke!
    Raten nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung habe ich in meinem Widerruf als letzten Satz vor meinen freundlichen Grüßen gesetzt.

  17. Avatar von PSDWiderruf
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Liebe Forumsmitglieder!

    Ich habe eine weitere Frage und würde mich über eure Meinung sehr freuen! Es geht um das Darlehen meiner Schwägerin, welches bei der ING Diba mit Vertrag aus 10/2005 über 125k EUR zu 3,9% abgeschlossen wurde.

    Ende Zinsbindung: 31.10.2015 -> ärgerlicherweise im letzten Jahr über Forward Darlehen zu 3,2% verlängert
    Eigentumswohnung, gebraucht gekauft, selbst bewohnt, derzeit keine Rechtschutzversicherung


    Denkt ihr, hier wäre noch ein Widerruf zu tätigen? Welche Schritte würdet ihr vorschlagen?



    Da das Darlehen bald ausläuft, wäre nur eine vollständige Rückabwicklung lukrativ. Kommt dies überhaupt noch in Betracht, da ja ab 10 / 2015 das Forward greift?


    Kommt sie irgendwie aus dem Forward raus?


    Danke für eure Einschätzung!


    Gute Nacht!
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  18. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Die WRB aus 2005 ist ein Klassiker: "frühestens"
    Der WR ist unproblematisch, X-fach vom BGH als fehlerhaft eingestuft.

    Hast du schon mal das Excel-sheet zum Kreditwiderruf von finanztest ausgefüllt? Da kannst du dir die mögliche Ersparnis eines WR ausrechnen lassen.

    https://www.test.de/Musterarbeitsbla...nen-4719575-0/

    Das Forward-Darlehen wird dagegen wohl schwer zu knacken sein. Die DiBa ist ein gebranntes Kind. Die werden jetzt höllisch aufpassen bei der WRB. Ich habe zwar noch keine DiBa WRB aus 2014 gesehen, aber dass hier noch Fehler drin stecken halte ich für fast unmöglich. Da wird wohl der Mustertext kopiert worden sein und gut is.

    Kannst ja trotzdem mal die neue WRB auch noch einstellen. Dann schauen wir da mal drüber. Aber viel Hoffnung kann ich dir nicht machen.

  19. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    letztes Jahr ein Darlehen per FW über 3,2% abgeschlossen?

    3,2%??? Auch bei der IngDiba?

    Nur als Beispiel... Sparda Bank N verlangt für 12Monate im voraus 0% Aufschlag, für 5Jahre!!! 1%!


    Als erstes würde ich mal grundsätzlich ne RSV abschliessen! ARAG hat keine Wartezeit bei WR.

    Wurde schon gekündigt?

  20. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Zitat Zitat von PSDWiderruf
    Da das Darlehen bald ausläuft, wäre nur eine vollständige Rückabwicklung lukrativ. Kommt dies überhaupt noch in Betracht, da ja ab 10 / 2015 das Forward greift?
    Dazu muss geklärt werden, ob es sich um eine echte oder unechte Abschnittsfinanzierung handelt. Wurde nur der Zins und die Laufzeit geändert oder noch weiteres? Idealerweise stellst Du eine Kopie des Verlängerungsvertrages ein. Die persönlichen Daten sollten zuvor unkenntlich gemacht werden.

  21. Avatar von kreis96
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    Standard AW: Widerrufsbelehrung unwirksam?

    Hallo liebe Forenteilnehmer,

    ich bräuchte eine Einschätzung ob die anliegende WRB aus 2010 fehlerhaft ist. Es handelt sich zwar nicht um eine WRB für ein Darlehen sondern für den Erwerb von Genussrechten, dennoch ist es für mich ( und viele andere von Protkon Betroffene Menschen) wichtig zu klären, ob hier etwas machbar ist bevor ich an meinen RA herantrete.
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