Frage zum Absetzen eines Smartphones (Geringwertige Wirtschaftsgüter)

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  1. Avatar von ErAzOr
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    Standard Frage zum Absetzen eines Smartphones (Geringwertige Wirtschaftsgüter)

    Hi,
    im vergangenem Jahr habe ich mir ein neues Smartphone zugelegt (447,5€). Somit fällt es unter Geringwertige Wirtschaftsgüter.

    Kurz zu meiner Situation: Ich bin in einer IT-Abteilung eines Krankenhauses tätig und empfange mit dem Smartphone neben privaten Emails auch geschäftliche Emails. Beispielsweise Emails von Mitarbeitern, Störungsmeldungen von unseren Monitoring, sowie Statusmeldungen. Zum teil nutze ich es zu Recherchezwecken im Internet. In seltensten Fällen (das ist wirklich die Ausnahme) werden darüber auch geschäftliche Telefonate geführt. Selbstverständlich wird es auch für private Zwecke genutzt.

    Eine Trennung zwischen geschäftlicher bzw. privater Nutzung ist ja in der Realität kaum machbar. Nun weiß ich, dass man beispielsweise bei einem Computer ein Verhältnis zw. privater und geschäftlicher Nutzung von jeweils 50% angeben kann und das vom Finanzamt (ohne Nachweis) akzeptiert wird. Ist es denn im Falle des Smartphones genau so? Können hier problemlos 50:50 angegeben werden? Oder sind hier Nachweises erforderlich?

    Vielen Dank.

  2. Avatar von gruberclaudia
    gruberclaudia ist offline

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    Standard AW: Frage zum Absetzen eines Smartphones (Geringwertige Wirtschaftsgüter)

    Ist hier keine Pauschalierung möglich, wie du schon sagst, ist eine Trennung nicht möglich?

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