Guten Tag! Ich habe vor einigen Jahren mehrere Bausparverträge bei unterschiedlichen Bausparkassen abgeschlossen. Der BHW schrieb damals in seinen Bedingungen, sollte in der Zeit der Vertrag als Sicherheit angegeben werden, verliere man den Anspruch auf die Rückverzinsung. Damals spielte das für mich keine Rolle. Mittlerweile haben wir ein Haus gekauft, die Verträge dafür als Sicherheit angegeben. Jetzt ist einer zuteilungsreif, die Bank verzichtet auf die Sicherheit, ich kann mit dem Geld nun machen, was ich will. Darf die Bausparkasse dennoch auf die Rückverzinsung verzichten? Meiner Meinung nach ist es ja nun (nach Verzicht der Bank) wieder ein ganz "normaler Bausparvertrag". Ist das eine gültige Klausel? Wo ist der Sinn, außer sich vor der Zinszahlung zu drücken?