Einkommsteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen

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  1. Avatar von Pam
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    Standard Einkommsteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen

    Hallo allerseits,
    ich fülle grade erstmals selbstständig eine solche Einkommensteuererklärung aus da ich seit 2013 keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habe.

    Ich frage mich nun, was in meinem Fall unter inländischen Einkünfte in Zeile 33 einzutragen ist. Bei mir bestehen die einzig aus der Einnahmen der Vermietung einer Eigentumswohnung die seit 2006 besitze.

    Lassen sich die notwendigen Angaben aus der Zins-/Steuerbescheinigung der Verwalterabrechnung entnehmen, oder kann die Zeile leer bleiben da ich Anlage V die nötigen Beträge zu finden sind?

    Freue mich über jeden Hinweis
    Beste Grüsse

  2. Avatar von winfoer
    winfoer ist offline

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    Standard AW: Einkommsteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen

    Die Zinseinkünfte aus der Instandhaltungsrücklage solltest du dort eintragen.

  3. Avatar von Pam
    Pam ist offline
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    Standard AW: Einkommsteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen

    Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

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