Widerrufsbelehrung - Wie geht es weiter?

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  1. Avatar von Jessi75
    Jessi75 ist offline
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    Standard Widerrufsbelehrung - Wie geht es weiter?

    Hallo zusammen,

    ich habe mich hier neu angemeldet und hoffe, hier kann mir jemand meine Frage beantworten.

    Ich werde zwei Darlehensverträge aus 2009 zur Prüfung der Widerrufsbelehrung an einen Anwalt geben.

    Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie es weiter geht falls die Belehrungen fehlerhaft sind.

    Was passiert mit den bereits gezahlten Raten? Erhält man diese vollständig zurück bzw. in welcher Höhe werden sie gegen die Restschuld gerechnet?
    Ist es üblich, dass Banken (bei uns die örtliche Sparkasse) die Konditionen den aktuellen Zinsen anpasst? Oder möchte die Bank nach so einer "Nummer" keine Vertragsbeziehungen mehr aufrechterhalten? Wie sieht es mit anderen Banken aus? Scheuen sich Banken vor Neukunden, die über die Widerrufsbelehrung aus einem bestehenden Vertrag entlassen werden mussten?

    Ich habe ein bisschen die Angst, dass wir den Vertrag widerrufen können aber keine andere Bank finden die unser Haus finanziert. Nicht falsch verstehen, wir haben keine anderen Kredite, sind beide unbefristet seit über 10 Jahren beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt, die monatliche Rate lag bisher bei ca. 16% des Nettoeinkommens und der ursprüngliche Kreditbetrag leigt bei ca. 65% des Immobilienwertes. Würden wir alle Raten 1:1 zurück bekommen, läge der neue Finanzierungsbetrag bei ca. 50% des Immobilienwertes.

    Ich hoffe, jemand hier kann mich über die Abwicklung aufklären.

    Danke!

  2. Avatar von immerfernweh
    immerfernweh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung - Wie geht es weiter?

    Hallo Jessi,
    ich bin kein Jurist oder Bankkaufmann, einfach nur ein interessierter Laie. Ich verfolge die Beiträge hier im Forum schon eine ganze Weile, daher fühle ich mich befähigt auf Ihre Fragen zu antworten ;-)
    Die allerbeste Möglichkeit bei Kündigung aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist folgende: Sie suchen ein Gespräch mit der bisherigen Bank. Die Stimmung ist entspannt und die Bank sieht ein, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Sie bietet Ihnen neue, verbesserte Konditionen an. Sie unterschreiben neue Verträge und es kann Weihnachten werden ;-)
    Die zweitbeste Möglichkeit: die Bank sieht ein, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, bietet Ihnen aber keine Anschlussfinanzierung an. In diesem Fall machen Sie sich auf die Socken und suchen eine Bank, die eine Anschlussfinanzierung aufgrund der Ablösung wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung macht. Aber Sie suchen sich eine neue Bank BEVOR Sie bei der alten kündigen! In der Regel (Erfahrungswerte der Forum-Mitglieder) beträgt die Ablöse-Zeit 30 Tage mindestens. Allerdings ist in diesen 30 Tagen die Arbeit der Komplett-Neufinanzierung zu stemmen (Sie haben eine neue Bank gefunden, es ist alles geprüft worden, der Darlehensantrag ist gestellt und unterschrieben worden usw.) Die 30 Tage können verdammt eng werden! Daher alles regeln, BEVOR Sie kündigen. Innerhalb dieser 30 Tage geht es dann Zug um Zug über die Bühne.
    Sie geben der Bank die volle Summe des Ursprungs-Darlehens und die Bank gibt Ihnen alle Raten und Zinsen zurück. Soweit die Theorie. Praktisch KANN es aufgerechnet werden. Sie müssen den Bank Zinsen zahlen, die die Bank erzielen würde, wenn Sie ihr Geld nicht geliehen hätten und die Bank hätte es angelegt.
    Die Bank muss Ihnen den damals üblichen Zins entrichten. Viel Rechnerei und am Ende sieht es meistens so aus, dass einfach die Restsumme neu finanziert wird.
    Es gibt Banken, die finanzieren aus Prinzip keine "renitenten" Kunden, die widerrufen haben und es gibt Banken, die kein Problem damit haben.
    Mein Rat wäre: versuchen Sie im Guten mit Ihrer bisherigen Bank zu reden. Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, die Bank sieht es ein und bietet Ihnen einen neuen Zinssatz, der aber ein wenig schlechter ist, der der beste auf dem Markt: nehmen Sie ihn! Wenn man überschlägt wie teuer es ist die Grundschuld auf eine andere Bank übertragen zu lassen und eine neue Bank erstmal zu finden, die das Prozedere mitmacht: so ist der ein wenig schlechtere Zinssatz der alten Bank gar nicht so schlecht.
    Die blödeste Möglichkeit: Sie sprechen mit Ihrer Bank und sie stellt auf stur nach dem Motto "Unsere Widerrufserklärungen sind grundsätzlich richtig. Wenn Sie es nicht glauben: verklagen Sie uns!" Dann müssten Sie sich überlegen, ob Sie bei einem Rechtsanwalt besser aufgehoben wären. Einfach hier die Beträge durchforsten, es gab einige Empfehlungen zu den Rechtsanwälten bzw. hat die Zeitschrift "Test" in Juli-Heft genau dieses Thema gehabt und es gibt einige Infos, einschließlich der Rechtsanwalts-Namen.

  3. Avatar von Sachsenstolz
    Sachsenstolz ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung - Wie geht es weiter?

    Hallo zusammen,

    eine Gefahr sehe ich beim Versuch, sich gütlich mit der Bank zu einigen. Sie offenbaren der Bank, daß sie die fehlerhafte Klausel kennen. Während sich jetzt die Bank lange Zeit lässt, Ihnen ein Angebot zu machen, verstreicht die 14-tägige Widerrufsfrist (Stichwort: Verwirkung). Und dann haben Sie ganz schlechte Karten, wenn die Sache vor Gericht landet.

    Ich bin auch nur ein juristischer Laie und habe das gleiche Dilemma. Ich bin auch an einer gütlichen Einigung interessiert, aber so wie ich es sehe, ist bei vielen Banken ohne juristischen Beistand nichts zu gewinnen.

    Just my 0,02€.

  4. Avatar von RonMcDon
    RonMcDon ist offline

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    Standard AW: Widerrufsbelehrung - Wie geht es weiter?

    Am Donnerstag 25.09.2014 wird auf SWR 3 Marktcheck (21.00 Uhr) über das Thema Widerrufsjoker berichtet.Da erscheint auch mein Fall der R+V (Reaktionen und Verhalten der Banken (mit/ohne Anwalt), VFE-Berechnung u.s.w.). Einfach mal reinschalten, wen es interessiert. Die Verbraucherzentrale und die Finanzexpertin von Marktcheck gibt da auch Tipps....

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