Ausserordentliche Kündigung meines Immobilien-Darlehens möglich?

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  1. Avatar von piotr
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    Standard Ausserordentliche Kündigung meines Immobilien-Darlehens möglich?

    Ich habe bei der Diba seit 7 Jahren ein Immobilien-Darlehen. In 3 jahren läuft die 10 Jahresfrist ab. Ich würde jedoch gerne jetzt alles komplett zurück zahlen. Eine ausserordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn man das Haus verkauft. Ich möchte aber weiterhin in diesem Hause wohnen.

    Meine Frage:
    Wie kann ich aus dem Vertrag herauskommen und meine restlichen Schulden sofort abzahlen? Hat jemand einen Tipp.

    Vielen Dank
    Piotr

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Ausserordentliche Kündigung meines Immobilien-Darlehens möglich?

    Sie können das ING-DIBA Darlehen vorzeitig zurückzahlen wenn Sie Ihr Haus verkaufen.
    Dann gibt es aber noch eine andere Möglichkeit mit einer fremden Bank das bestehende Darlehen um zuschulden

  3. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Ausserordentliche Kündigung meines Immobilien-Darlehens möglich?

    Haben Sie es sich zum Hobby gemacht, jeden Uraltthread neu auszugraben, für den sich kein Mensch interessiert?

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Ausserordentliche Kündigung meines Immobilien-Darlehens möglich?

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  5. Avatar von rheingeist
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    Standard AW: Ausserordentliche Kündigung meines Immobilien-Darlehens möglich?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Sie können das ING-DIBA Darlehen vorzeitig zurückzahlen wenn Sie Ihr Haus verkaufen.
    Dann gibt es aber noch eine andere Möglichkeit mit einer fremden Bank das bestehende Darlehen um zuschulden
    Wenn man dann umschuldet fallen doch die Vorfälligkeitsentschädigung an. Kommt man da nicht dran vorbei.?
    Würd mich jetzt mal interessieren.

  6. Avatar von Hypothekenpumpe
    Hypothekenpumpe ist offline

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    Standard AW: Ausserordentliche Kündigung meines Immobilien-Darlehens möglich?

    Wenn vertraglich nichts anderes geregelt ist, dann wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Nur bei Darlehen mit einer Laufzeit von über 10 Jahren, darf nach Ablauf dieser Frist gekündigt werden.
    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist durch das Sittengesetz beschränkt, in den meisten Fällen verlangen aber Banken 20 bis 30 Prozent der Restschuld als Entschädigung. Dies macht eine Umschuldung in den meisten Fällen unrentabel.
    Anders sieht es aus, wenn die Zinsen steigen (aber die Kurve zeigt ja seit Jahren nach unten). Ist das aktuelle Zinsniveau nämlich höher als bei Vertragsabschluss, darf die Bank keine Entschädigung verlangen, da ihr ja kein Schaden entsteht. Sie kann ja dann das frei gewordene Geld wieder für höhere Zinsen am Markt anlegen.
    Hier gibt es noch ein paar Infos, wie man das Sonderkündigungsrecht bei der Anschlussfinanzierung nutzen kann. Und was beim derzeitigen Zinsniveau noch zu beachten ist.
    Wenn eine Kündigung überhaupt nicht vertraglich geregelt ist, dann muss der Kreditnehmer ein berechtigtes Interesse für die Vertragsauflösung vorweisen. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn das Haus verkauft wird/wurde.
    Auch sehr empfehlenswert ist der Beitrag in der Juni Ausgabe von Finanztest für alle, die mehr über dieses Thema in Erfahrung bringen möchten...

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