Umschuldung/ Kündigung des Darlehens nach 10 Jahren?

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  1. Avatar von bine1221
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    Standard Umschuldung/ Kündigung des Darlehens nach 10 Jahren?

    Hallo, ich hoffe, dass mir jemand meine Frage beantworten kann ...
    Folgendes, vor etwa 10 Jahren (2002) wurde für eine Baufinanzierung eines Ladenlokas ein Kredit in Höhe von 145.000 mit einem Zinssatz von 5,55% aufgenommen. Der Darlehensvertrag wurde im März 2002 geschlossen. Die ersten 100.000€ wurden innerhalb des ersten Jahres, also 2002, in Anspruch genommen, die restlichen 45.000 eher 'kleckerweise', die letzten 7000€ erst 3 Jahre später, also 2005. Ab wann kann nun das Darlehen gekündigt (oder umgeschuldet?) werden, 2002 oder doch erst 2005? Wann kann einen neue Zinsfestschreibung erfolgen?
    Ich danke im voraus

  2. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Umschuldung/ Kündigung des Darlehens nach 10 Jahren?

    Wenn es sich hier um einen Darlehensvertrag handelt spätestens nach 10 Jahren - also im Jahr 2012.

  3. Avatar von Udo40
    Udo40 ist offline

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    Standard AW: Umschuldung/ Kündigung des Darlehens nach 10 Jahren?

    Es kommt natürlich auch auf die Zinsbindungsfrist an. Läuft diese länger als 10 Jahre, hat man nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

  4. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Umschuldung/ Kündigung des Darlehens nach 10 Jahren?

    Zitat Zitat von Udo40
    Es kommt natürlich auch auf die Zinsbindungsfrist an. Läuft diese länger als 10 Jahre, hat man nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.
    na, dann sind wir doch auch im Jahr 2012.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Umschuldung/ Kündigung des Darlehens nach 10 Jahren?

    Hallo bine1221,


    Bei Zinsfestschreibung 10 Jahre spielt die Vollauszahlung bzw. die letzte Auszahlung keine Rolle, denn dann endet das Darlehen nach exakt 10 Jahren, sprich nach dem genannten Zinsfestschreibungsende gemäß Darlehensvertrag.

    Bei Zinsfestschreibungen über 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer halbjährigen Kündigungsfrist!

    Beispiel 15 Jahre Zinsfestschreibung:

    Darlehensunterzeichnung 1.1.2002
    Zinsfestschreibungszeit bis 31.1.2017
    Letzte Auszahlung 1.1.2005
    Kündigung am 31.1.2015 mit einem halben Jahr Kündigungfrist, also Kündigung zum 31.7.2015, frühester Ablösetermin somit der 31.7.2015

    Sollte die Zinsfestschreibung eher ablaufen, weil z.B. 12 Jahre gewählt ( also bis 31.1.2014 ) zählt natürlich wieder Ablauf Zinsfestschreibungsende!

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