Falsche Widerrufsbelehrung - hier insbes. KfW

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  1. Avatar von hertz5
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    Standard Falsche Widerrufsbelehrung - hier insbes. KfW

    Hallo miteinander,

    ich habe das Forum nun schon ein wenig mitgelesen und ermutigt durch die vielen Berichte möchte ich gerne um euren Ratschlag fragen.

    Wir haben in 2011 bei der ING DiBA ein Annuitätendarlehen aufgenommen. Dieses ist gesplittet in ca. 2/3 DiBa und 1/3 KfW. Soweit sogut. Durch die mediale Berichterstattung habe ich interessehalber meine beiden Verträge prüfen lassen. Das Ergebnis der Verbraucherzentrale war, dass beide Verträge Mängel enthalten. Kurioserweise sind beide Verträge am selben Tag abgeschlossen worden, enthalten jedoch zwei vollkommen verschiedene Widerrufsbelehrungen. Nach Aussage der Verbraucherzentrale ist dabei insbesondere das KfW-Darlehen stark fehlerhaft, das DiBa-Darlehen bis auf Formatierungsfehler weitestgehend okay.

    Auf Nachfragen bei der Verbraucherzentrale riet man mir die DiBa hierüber zu informieren und ein generelles Statement abzuwarten. Nun denke ich, dass dies ggf. mit einem RA das Beste wäre, da ich von Anfang an keinen Fehler machen möchte. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich noch nicht.

    Prinzipiell glaube ich, dass die Erfolgssaussichten wohl beim KfW-Darlehen größer sind. Nur hier habe ich mehrere Meinungen drüber gehört, z. B. das diese angeblich keine Widerufsbelehrungen bräuchten.

    Mein Ansinnen ist es eigentlich meine monatliche Belastung etwas zu minimieren.

    Welche Strategie/ Ratschläge würdet ihr mir geben?

    Lustigerweise steht in meinen Verträgen auch eine völlig falsche Adresse drin, also Straßennummer und Ort des Darlehensobjekts falsch.

    Ich freue mich über eure Meinung/ Empfehlungen/ Ratschläge insbes. für die KfW-Problematik.

    Besten Dank.

  2. Avatar von immerfernweh
    immerfernweh ist offline

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    Standard AW: Falsche Widerrufsbelehrung - hier insbes. KfW

    Hallo Hertz5,
    die grundsätzliche Frage wäre: wie hoch sind die Sollzinssätze auf den Darlehen? Andersherum: wie viel würdest du denn sparen, wenn du die Verträge neu abschließen würdest? Wenn man aus den im Forum gemachten Erfahrungen Schlüsse zieht, dann sieht es meistens so aus, dass die Vorfälligkeitsentschädigung meist herabgesetzt wird, aber dennoch bezahlt werden muss. Die neuen Sollzinssätze bewegen sich in der Regel auch so um die 2%, sofern man eine Bank findet, die aufgrund des Widerrufsjokers ein neues Darlehen anbietet.
    Wenn die "gewonnene" Summe relativ hoch wäre, könnte es sich rechnen Zeit und Geld(Rechtsanwalt) zu investieren. Wenn es ungefähr null zu null ausgeht, würde ich darüber nachdenken, ob die Aufregung, und es WIRD eine Aufregung geben!, sich tatsächlich lohnt. Im Internet sind einige Tilgunsrechner zu finden, vielleicht spielst du damit ein wenig (den momentanen Zinssatz gegen den evtl. neuen Sollzinsatz aufrechnen)? Dann müsstest du klarer sehen. ;-)

  3. Avatar von hertz5
    hertz5 ist offline
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    Standard AW: Falsche Widerrufsbelehrung - hier insbes. KfW

    Hallo immerfernweh,

    vielen Dank für deine Antwort. Ja das ist glaube ich das Problem bei den beiden Darlehen. Die gesamte Darlehenssumme beträgt knappe 100.000 Euro, davon 3,55% DiBa und 4,15% KfW als Sollzinssatz. Würde ich heute das Darlehen neu abschließen (ohne KfW) hätte ich unter den abgeschlossenen Konditionen eine monatliche Belastung von 520 Euro statt bisher 600 Euro. Bei einer Neufinanzierung der jetzigen Restsumme eine Belastung von 445 Euro. So genommen lohnt es sich schon für uns, insoweit beide Verträge angegriffen werden würden. Wenn man nur den KfW-Anteil angreift erscheint mir der Aufwand größer als der Nutzen.

    Die Frage ist, ob ich es generell ohne Anwalt versuchen sollte oder nicht? Aus den Erfahrungen des Forums scheint es so zu sein, dass die Kreditinstitute einen selbst versuchen wegzudrücken, daher bleibt mir ja scheinbar nur das Mittel eines Fachanwalts oder? Offen wäre auch noch die Frage bzgl. des KfW.

  4. Avatar von immerfernweh
    immerfernweh ist offline

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    Standard AW: Falsche Widerrufsbelehrung - hier insbes. KfW

    Hallo Hertz5,
    dein Eindruck aus dem Forum stimmt, ohne Anwalt scheint es immer schwieriger zu sein vom Gesetzgeber gegebenes Recht zu kommen. Wir selbst sind im Moment auch noch mitten drin, allerdings sind die Summen, um die es bei uns geht, um einiges höher(insg. ca. 310.000,00 Euro). Bisherige Resultate: zuerst im Alleingang versucht, die Bank von ihrem Irrtum zu überzeugen, wobei bei unseren Widerrufsbelehrung gravierende Fehler sind(überhaupt KEINE WB und eine von mehreren Gerichten abgemahnte WB). Hat nicht viel gebracht, die Banken stellen sich stur("Unsere WB ist ok!") und "Wir prüfen noch". Jetzt ist ein Anwalt am Machen, die Fristen laufen noch. Was dabei herauskommt, kann der Anwalt noch nicht sagen. Der Grundtenor: Recht HÄTTEN wir, ob wir das Recht auch BEKOMMEN, ist noch nicht sicher. Vor Gericht und auf hoher See...

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