Für alle, die eine Nettopolice abgeschlossen haben und aus der Vergütungsvereinbarung nicht rauskommen.

Zitat aus den Pressemitteilungen ds BGHs (kann noch keine Links posten):

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die vereinbarte Unkündbarkeit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer bei Abschluss eines Vertrages über eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung unzulässig ist.


Mehr dazu findet ihr auf der Presseseite des BGH