Änderungsvertrag

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  1. Avatar von Ralf1101
    Ralf1101 ist offline
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    Standard Änderungsvertrag

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe 2008 ein Baudarlehen bei meiner Hausbank für den Erwerb meines Hause abgeschlossen. Dieses Baudarlehen wird durch einen separaten Bausparvertrag mit Abtretung an die Hausbank angespart und abgedeckt. Da ich nun erfahren habe, das die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sein können, habe ich meinen Vertrag bzw. dessen Widerrufsbelehrung von einem Fachkundigen Anwalt überprüfen lassen. Der Anwalt teilte mir nach der Überprüfung mit, das die Widerrufsbelehrung an min. 2 Stellen fehlerhaft sei. Zunächst einmal freute ich mich. Bin dann nach kurzer Zeit auf ein Problem gestoßen. Ich habe 2012 den Bausparvertrag in einen günstigeren Bausparzins ändern lassen. Da die Bausparkasse dies natürlich der Abzutretenden Hausbank mitteilte, bekam ich von der Hausbank einen Änderungsvertrag zugeschickt in dem sich nur der Vertragsbeginn und die Widerrufsbelehrung geändert haben. Da ich nur an dem Bausparvertrag Änderungen vorgenommen habe und nicht an dem Baudarlehensvertrag, stelle ich mir nun die Frage, welche Widerrufsbelehrung gilt nun für den Baudarlehensvertrag oder anders gefragt, kann mir die Hausbank nun bei einem Widerruf einen Strich durch die Rechnung machen?

    Ich hoffe es findet sich hier jemand der mir behilflich sein kann.

    Vielen Dank.
    Gruß,
    Ralf

  2. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Änderungsvertrag

    Zitat Zitat von Ralf1101

    ....bekam ich von der Hausbank einen Änderungsvertrag zugeschickt in dem sich nur der Vertragsbeginn und die Widerrufsbelehrung geändert haben. Da ich nur an dem Bausparvertrag Änderungen vorgenommen habe und nicht an dem Baudarlehensvertrag, stelle ich mir nun die Frage, welche Widerrufsbelehrung gilt nun für den Baudarlehensvertrag oder anders gefragt, kann mir die Hausbank nun bei einem Widerruf einen Strich durch die Rechnung machen?
    Meine Antwort wird dich nicht erfreuen, aber wenn die 2. WRB nicht mehr fehlerhaft ist, dann wird die Bank deinen Widerruf mit Recht zurückweisen.

    Im Prinzip kann der Darlehensgeber bei einer fehlerhaften WRB jederzeit während der Laufzeit des Darlehensverhältnisses durch die Übersendung einer korrekten WRB seinen Fehler heilen. Mit der Folge, dass 14 Tage ab Zugang dieser neuen, korrekten WRB das Widerrufsrecht erlischt. In der Praxis wird davon aber natürlich durch die Banken kaum Gebrauch gemacht, um keine schlafenden Hunde zu wecken.

    In deinem Fall dürfte die Bank aber deinen Änderungswunsch am BSV als willkommenen Anlass genutzt haben, dir still und heimlich auch eine korrekte WRB "unter zu jubeln". Da das ja nun sicher schon mehr als 14 Tage her ist, könnte dein Widerrufsrecht in der Tat inzwischen erloschen sein.

    Dennoch würde ich zur Vorsicht die neue WRB auch prüfen lassen. Könnte ja trotzdem wieder fehlerhaft sein, wenn auch die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch sein dürfte. Hängt auch vom Jahr ab in dem dir die neue WRB zugesandt wurde. Bis Mitte 2010 wurde in vielen Fällen eine von der Rechtsprechung später verworfene WRB verwandt.

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Änderungsvertrag

    Zitat Zitat von Harley
    Hängt auch vom Jahr ab in dem dir die neue WRB zugesandt wurde. Bis Mitte 2010 wurde in vielen Fällen eine von der Rechtsprechung später verworfene WRB verwandt.
    Diese Frage stellt sich nicht mehr. In 2012 wird wohl kaum noch eine Bank eine falsche WB ausgestellt haben.
    Zitat Zitat von Ralf1101
    Ich habe 2012 den Bausparvertrag in einen günstigeren Bausparzins ändern lassen. Da die Bausparkasse dies natürlich der Abzutretenden Hausbank mitteilte, bekam ich von der Hausbank einen Änderungsvertrag zugeschickt in dem sich nur der Vertragsbeginn und die Widerrufsbelehrung geändert haben.

  4. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Änderungsvertrag

    Zitat Zitat von Hanomag
    Diese Frage stellt sich nicht mehr. In 2012 wird wohl kaum noch eine Bank eine falsche WB ausgestellt haben.
    Hast natürlich Recht. Bei meiner Antwort hatte ich nicht mehr parat dass die Änderung in 2012 erfolgte. War etwas sehr früh heute morgen...

  5. Avatar von Calypso
    Calypso ist offline

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    Standard AW: Änderungsvertrag

    Hallo Ralf!

    Bei mir die selbe Konstlelation..
    BSK hatte ebenfalls versucht mir einen neuen Vertrag mit leicht besseren BS Zinsen unterzujubeln.. Folge wäre eine neue WRB gewesen die ich an zum Zeitpunkt der evtl. Unterschrift nie gesehen hätte- da wie bei Dir diese erst nach Meldung von der finanzierenden Bank gekommen wäre..

    Zum Glück hab ich nicht unterschrieben..