Spätaussiedler Rente?

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  1. Avatar von Calypso
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    Standard Spätaussiedler Rente?

    Hallo!

    ich benötige mal eine Info von den Experten..
    2 Spätaussiedler seit 1994 in Deutschland.
    Sie $4 Er $7
    Sie bekommt eine % Rentenanerkennung für eine Halbtagesstelle in der Schulverwaltung in Kasachstan. Zusammen mit dem Halbtagesjob in einen KKH in Deutschland ab 1995 kommt Sie auf eine Rente von knapp 400€.

    Er bekommt keinerlei Rentenanerkennung und durch dass Er nun seit 1994 die deutsche Staatsangehörigkeit hat auch keinen Rente aus Kasachstan.
    Er arbeitet vollzeit seit 1994 in D und hat ab nächstes Jahr einen vermutlichen Rentenanspruch von unter 400€.

    Beide besitzen eine kleine ETW die sie noch abbezahlen (ca.75qm)

    Frage wäre ob die Kinder Unterhaltspflichtig wären falls Unterstützung beantragt wird.
    Falls ja bis wann? Renteneintritt oder erreichen des 65 Lebensjahres?
    Wie berechnet sich die Grundsicherung und wird hier die ETW negativ ausgelegt?

    Vielen Dank!

  2. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Spätaussiedler Rente?

    Die ETW wird zunächst einmal nicht negativ ausgelegt

    Aber: Als Kosten der Unterkunft gelten in der Regel lediglich die Zinszahlungen. Die Tilgungsleistung bleibt unberücksichtigt. Hinzu kommen natürlich alle Zahlungen die auch bei einem Mietverhältnis anfallen würden (laufende Betriebskosten/hier dann Hausgelder)

    Die Grusi berechnet sich im Prinzip nach den Regeln die auch für das SGB 2 (Hartz4) gelten.

    hier wäre ein Rechner um die Ansprüche einmal grob zu prüfen

    Grundsicherung Rechner Grundsicherungsrente Grundsicherungsrechner

    Für die Miete müsste dann die Zinszahlung angesetzt werden um ein Ergebnis zu erhalten
    Aber : Die Zinsleistung ist in der Regel fallend und die Behörden rechnen tatsächlich diese Zahlung monatsweise runter .

    Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen - nahezu abbezahlt kann man auch die Tilgungsleistung bis zur Höhe der angemessenen Kosten einer Meitwohnung als KDU anerkannt bekommen.

    Wie hoch die angemessenen Kosten im betreffenden Ort sind kann man sich mit Tante G leicht raussuchen. Alle Städte und Gemeinden haben entsprechenden Listen.

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Spätaussiedler Rente?

    Zitat Zitat von verschaukelt
    Die Grusi berechnet sich im Prinzip nach den Regeln die auch für das SGB 2 (Hartz4) gelten.
    Vorab sollte man mal einen Wohngeldantrag stellen. Bei entsprechender Belastung für die Wohnung können selbst Eigenheimer Wohngeld bekommen.

  4. Avatar von Calypso
    Calypso ist offline
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    Standard AW: Spätaussiedler Rente?

    Super Danke Euch beiden.. !!

    Wie sich das mit der Unterhaltsplicht. bzw ab was die Grusi eintritt wißt ihr auch?!

  5. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Spätaussiedler Rente?

    "....Der Unterhaltsanspruch von Eltern rangiert nach den Unterhaltsansprüchen von Kindern, auch von unverheirateten volljährigen Kindern, von Ehegatten und geschiedenen Ehegatten und ist damit rechtlich vergleichsweise schwach ausgestaltet. Außerdem hat der Gesetzgeber 2003 mit der Einführung der Grundsicherung im Alter (§ 41 ff Sozialgesetzbuch XII) verdeutlicht, dass die Verpflichtung erwachsener Kinder, für ihre Eltern Unterhalt zu zahlen, in Grenzen gehalten werden soll. Denn über 65jährige Bedürftige erhalten die Grundsicherung ohne finanziellen Rückgriff auf ihre Kinder, sofern vermutet werden kann, dass deren jährliches Gesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt."
    Unterhaltspflichten gegenüber Eltern

    Also Grusi im Alter ab 65 Jahren. Davor gibt es entweder wenn ausreichend das erwähnte Wohngeld(Lastenzuschuss) oder aber die Möglichkeit zusätzlich ALG 2 zu beantragen, wenn das Wohngeldamt wegen zu geringem Einkommen ablehnt.

    Bei einem Einkommen welches knapp über der Bedürftigkeit liegt kann man übrigens z.B. auch die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen(Der Betrag ist exakt mit dem monatlichen Beitrag beziffert)

    Also einfach mal alles nacheinander probieren wenn es jetzt schon knapp ist. Bei Wohngeld liegt der charmante Vorteil darin, das bis zur Angemessenheit auch die Tilgungsleistung als Belastung anerkannt wird...

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