Rürup-Rente auszahlen fürs Eigenheim

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  1. Avatar von Der Nordhesse
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    Standard Rürup-Rente auszahlen fürs Eigenheim

    Hallo,

    wir haben vor drei Jahren gebaut, aber bis heute ist z.B. die schon damals geplante Garage am Haus noch immer nicht fertiggestellt.

    Jetzt hat mir ein Bekannter gesagt, dass ich mir die Rürup-Rente für die Finanzierung eines Eigenheimes etc., da dieses ja ebenfalls Altersvorsorge ist, auszahlen lassen kann. Die Rürup-Rente steht ohnehin seit ein paar Jahren beitragsfrei und das Geld würde locker reichen, um die Garage und somit das Haus, denn die Garage wird direkt dort "drangemauert" (Tür etc. schon vorhanden) fertigzustellen.

    Mit einer Lebensversicherung zu Hausfinanzierungszeiten ging dies nämlich auch, obwohl diese offiziell (da gefördert) nicht ausgezahlt werden durfte, ...für Hausbau/Eigenheim gab es da aber eine "Sonderregelung" à la "Hausbau ist auch Altersvorsorge".

    Stimmt das? Gibt es eine Möglichkeit, mir die Rüruprente für die Fertigstellung unserer Immobilie auszahlen zu lassen?

    Fragt man den Anbieter, wird dieser ja sicherlich erstmal standarmäßig antworten "Geht nicht, keine Chance!", was prinzipiell auch stimmen mag, aber letztlich gibt es doch für viele Dinge wieder eine Ausnahme. Anbieter ist die Sparkassenversicherung.

    Würde mich riesig freuen, wenn hier jemand eine Möglichkeit wüsste.

  2. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Rürup-Rente auszahlen fürs Eigenheim

    Hallo,
    nein,ist nicht möglich.Der Bekannte würfelt "Riester" und Rürup" durcheinander.Die Auszahlung einer Basisrente ist nur über die Abfindung einer Kleinstrente zum Rentenbeginn möglich.

  3. Avatar von Der Nordhesse
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    Standard AW: Rürup-Rente auszahlen fürs Eigenheim

    OK, danke, also keine Chance niemals nie, Rürup oder Riester für das Eigentum zu nutzen?

  4. Avatar von Der Nordhesse
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    Standard AW: Rürup-Rente auszahlen fürs Eigenheim

    Falls es bei Riester gehen würde und bei Rürup nicht, ...was aber auch Schwachsinn wäre. Wäre es dann möglich, den eingezahlten aus der Rürup in einen Riestervertrag zu übertragen uind dann aus dem Riestervertrag zu entnehmen?

  5. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Rürup-Rente auszahlen fürs Eigenheim

    Falls es bei Riester gehen würde und bei Rürup nicht, ...was aber auch Schwachsinn wäre.
    Warum das "Schwachsinn" sein soll,bleibt ihr Geheimnis.Rürup fußt auf dem Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung,aus der können sie auch kein Geld für den Bau ihrer Garage entnehmen.

    Wäre es dann möglich, den eingezahlten aus der Rürup in einen Riestervertrag zu übertragen uind dann aus dem Riestervertrag zu entnehmen?
    Nein.

    OK, danke, also keine Chance niemals nie, Rürup oder Riester für das Eigentum zu nutzen?
    Wer sagt,dass es mit einem Riestervertrag nicht funktionieren soll(te)?Bislang war nur von einer Basisrente die Rede.

  6. Avatar von Der Nordhesse
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    Standard AW: Rürup-Rente auszahlen fürs Eigenheim

    OK, ...hatte nur gedacht, das es dann bei Riester wie auch Rürup gleich gehalten würde. Also, da Rürup ja hauptsächlich für Selbstständige ist und Riester eher für Angestellte hätte ich vermutet das entweder bei beiden für die Altersvorsorge durch Hausbau eine bzw. keine Entnahme möglich ist oder aber für keinen von beiden. Aber bei Riester scheint es ja zu unter bestimmten Pukten gehen, zumindest ist da 2014 irgendetwas geändert worden, das man etwas für den Bau vom selbstgenutzetztem Eigenheim entnehmen darf. Von daher schade, das man als Selbstständiger wieder in die "Röhre guckt".


    z.B. dieser Artikel hier:
    "
    Neu ab 2014: Riester-Altverträge zur Eigenheim-Finanzierung nutzbar


    Worum geht´s

    • Riester-Verträge
    • Tilgung von Baudarlehen
    • Neuregelung ab 2014


    Stichworte zu diesem Thema

    • Bauzins
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    Schulden abzuzahlen ist die beste Form der Geldanlage. Das gilt auch für Immobilienkredite. Wie gerufen kommt da für Häuslebauer und Wohnungskäufer eine gesetzliche Neuregelung, die seit Januar 2014 in Kraft ist.

    Haben Sie zugleich einen Riester-Vertrag und einen Immobilienkredit für Ihr Eigenheim? Dann aufgepasst: Seit Anfang 2014 haben Sie die Möglichkeit, viel Geld zu sparen. Ganz einfach, indem Sie das angesparte Vermögen aus Ihrem Riester-Vertrag zur Tilgung Ihres Kredits nutzen. Das erlaubt seit Neuestem der Gesetzgeber.
    Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um Wohn-Riester, sondern um andere Formen von Riester-Verträgen. Also etwa Rentenversicherungen, Bank- oder Fondssparpläne. Das Geld aus diesen Verträgen können Sie zur Tilgung eines Hypothekendarlehens nutzen. Vorausgesetzt, dieses dient der Finanzierung Ihres Eigenheims.
    Eine Beispielrechnung zeigt, warum sich das lohnt
    Angenommen, in Ihrem Riester-Vertrag liegen 20.000 Euro. Die werfen jährlich 2 Prozent Zinsen ab. Auf 400 Euro beläuft sich also Ihre jährliche Zinsgutschrift. Angenommen, Sie nutzen das Geld lieber zur Darlehenstilgung. Das Darlehen hat einen Soll-Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr. Sie sparen damit volle 800 Euro an Zinsen pro Jahr - erzielen also die doppelte Rendite.
    Entnahme noch vor Rentenbeginn möglich
    Früher galt bei klassischen Riester-Verträgen: Sie konnten das Geld erst bei Rentenbeginn entnehmen. Jetzt aber hat der Gesetzgeber die Spielregeln geändert. Sie dürfen das Geld gleich entnehmen, um Ihren Eigenheim-Kredit zu tilgen oder Ihr Eigenheim altersgerecht (barrierefrei) umzubauen. Mindestens 3.000 Euro müssen Sie entnehmen, kleinere Summen sind nicht möglich.
    "

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