Bei diesem Personenkreis ist eine private Haftpflichtversicherung unumgänglich. Da das Kind nicht mehr im Elternhaus wohnt, ist der Bedarf an Personenversicherung in erheblichem Maße gesunken. Wenn die eigenen Ersparnisse ein ordentliches Volumen erreicht haben, kann die Risikolebensversicherung nun auch entfallen. Auch auf die Berufsunfähigkeits-versicherung kann nun verzichtet werden, wenn persönliches Vermögen und Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung vorhanden sind.

Da diese Familien nun mehr Möglichkeiten haben in den Hausrat zu investieren, sollte eine Hausratsversicherung unbedingt abgeschlossen werden. Hier sollte man nun darauf achten die Versicherungssummen besser anzupassen.