Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Hallo zusammen,
habe seit 8 Jahren ein Hypothekendarlehen bei der KSK laufen, welches in 2 Jahren ausläuft. Bin jetzt durch den Tod meiner Frau, mit welcher ich zusammen den Kredit habe, über die Risikolebensversicherung zu etwas Geld gekommen. Leider lehnt die KSK eine vorzeitige Rückzahlung ab, auch wenn ich bereit wäre, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
Die Aussage meines Sachbearbeiters war: "Das macht keine Bank der Welt mit"
Hab in früheren Beiträgen gelesen, dass sie es rechtlich nicht machen müssen, trotzdem würde mich mal interessieren, ob die obige Aussage stimmt, oder ob es jemanden gibt, bei dem seine Bank das zugelassen hat.
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Generell besteht vom Grundsatz her kein Rechtsanspruch darauf dass die Bank ein Darlehen vorzeitig umschulden lässt. (Klar ausser bei Verkauf). Hier jedoch haben Sie zwei Möglichkeiten:
a) Prüfen ob Widerruferklärung falsch ist und dann dagegen vorgehen und dann das Darlehen ablösen
b) Das Geld was Sie jetzt haben auf 2 Jahre anlegen und dann das bestehende Darlehen ablösen oder weitgehend eben.
Jedoch dürften Sie bei Punkt a) sicherlich Erfolg haben.
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Die Rückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung ist in aller Regel unattraktiv. Die Bank wird sich dabei den vollen Zinsverlust der nächsten 2 Jahre von Ihnen ersetzen lassen.
Der Tipp von Bankkaufmann dagegen ist gerade bei Sparkassenformularen erfolgversprechend, da diese sehr oft hinsichtlich der Widerrufsbelehrung fehlerhaft sind.
Ich rate Ihnen sich eine Erstberatung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht für maximal 190€ + MWSt. oder noch günstiger durch die Verbraucherzentrale zu leisten.
Vielleicht wird sich die KSK danach noch wünschen sie wäre auf Ihren Vorschlag eingegangen.
Die Auskunft, dass keine Bank der Welt einer solchen Ablösung zustimmt ist übrigens falsch. Viele weigern sich tatsächlich, aber es gibt durchaus auch Banken, die auf freiwilliger Basis - natürlich gegen VFE - einer Ablösung zustimmen. Warum auch nicht? Sie machen ja keinen Verlust, sondern bekommen ihr Geld nur früher zurück. Den entstandenen Zinsschaden gleicht die VFE vollständig aus.
Einige wenige Banken gestatten in Sondersituationen wie Ihrer sogar die kostenfreie vorzeitige Ablösung ohne VFE. Das wird allerdings auf dem Kulanzweg ohne jeden Rechtsanspruch gehandhabt und auch nicht an die große Glocke gehängt.
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Ja, ich versteh das auch nicht, warum die das nicht wollen, besonders da ich ihnen sogar die Vorfälligkeitsentschädigung angeboten hatte. Die KSK hätte also keinen Zinsverlust und könnten das Geld gleich weiterverplanen. Oder brauchen die grad kein Geld?
Wie empfohlen hab ich jetzt mal nen Anwalt für ne Erstberatung eingeschaltet.
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Wenn die Vorfälligkeit eh den Zinsschaden auffängt und es eh nur noch 2 Jahre sind. Lege das Geld doch einfach für 2 Jahre an oder auf ein Tagesgeldkonto und zahle dann die Restsumme.
Wozu noch Extrakosten für einen Anwalt verursachen?
Nur damit man am Ende "Recht kriegt" und am Ende sogar mehr bezahlt?
Naja mach was du meinst.
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Zitat von poelbauer
Ja, ich versteh das auch nicht, warum die das nicht wollen, besonders da ich ihnen sogar die Vorfälligkeitsentschädigung angeboten hatte. Die KSK hätte also keinen Zinsverlust und könnten das Geld gleich weiterverplanen.
Wirtschaftlich gesehen ist das auch nicht verständlich. Fragt man nach, gibt es häufig die Auskunft: Wir machen das grundsätzlich nicht aus "geschäftspolitischen" Erwägungen.
Ob "geschäftspolitisch" übersetzt bedeutet: Wir haben keine Lust uns zusätzliche Arbeit zu machen? Wer weiß?
Zitat von poelbauer
Oder brauchen die grad kein Geld?
Welche Bank braucht z.Z. schon Geld?
Wer wirklich mal Geld benötigen sollte, der bekommt es bei der EZB zum Quasi-Nulltarif.
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Zitat von Suxxess
Wenn die Vorfälligkeit eh den Zinsschaden auffängt und es eh nur noch 2 Jahre sind. Lege das Geld doch einfach für 2 Jahre an oder auf ein Tagesgeldkonto und zahle dann die Restsumme.
Wozu noch Extrakosten für einen Anwalt verursachen?
Nur damit man am Ende "Recht kriegt" und am Ende sogar mehr bezahlt?
Naja mach was du meinst.
Jetzt haben sich die Spielregeln geändert. Wenn der Widerrufs-Joker ins Spiel kommt, dann ist von Vorfälligkeitsentschädigung keine Rede mehr. Da kann man auch schon mal 200€ riskieren.
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Die WRB eines SPK-Darlehens aus 2007 ist mit 99,99%iger Sicherheit falsch, und damit die Belehrung unwirksam!
Bitte doch einfach mal in unserem Thread "WRB unwirksam" einstellen...anonymisiert...mit genauem Abschlussdatum...
Wenn das Geld zur Ablösung bereitsteht, kann man ohne Risiko den Widerruf erklären.
Vorgang würden wir hier besprechen.
Vorteil:
- keine VFE,
- ab der möglichen Ablehnung des Widerrufes wird es für die Bank schwierig bis zur tatsächlichen Rückabwicklung, einen Darlehenszins zu verlangen (das Geld hättest ja wohl vorliegen)
- Verzinsung der von Dir gezahlten Raten, also von Zins&Tilgung mit 5% über Basiszins BGB
- Verzinsung des Darlehens mit einem marktüblichen Zinssatz
Besteht denn eine RSV? Neu- oder Altbau, selbstgenutzt?
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Wenn die verstorbene Ehefrau Mitdarlehensnehmerin war, gebieten es ihre persönlichen Interessen ausseroderntlich zu kündigen. Geregelt ist dies im BGB § 490.
Vorfälligkeit unter Vorbehalt dann zahlen und ggf. den Widerruf aussprechen.
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Zitat von noelmaxim
Wenn die verstorbene Ehefrau Mitdarlehensnehmerin war, gebieten es ihre persönlichen Interessen ausseroderntlich zu kündigen. Geregelt ist dies im BGB § 490.
Vorfälligkeit unter Vorbehalt dann zahlen und ggf. den Widerruf aussprechen.
Aus dem § 490 BGB ergibt sich das nicht ohne weiteres.
Das außerordentlichen Kündigungsrecht ist gegeben: ... wenn die berechtigten Interessen (nicht persönlichen Interessen) des Darlehensnehmers es gebieten.
Haben Sie ein Urteil zur Hand, das Ihre Ansicht stützt?
Ich würde allerdings den Satz "Maßgeblich ist, wie viel Eigenkapitalrendite vor Steuern Sie in der Zeit ab Beginn der Zahlung meiner Raten an Sie erwirtschaftet haben."
weglassen. Der spielt keine Rolle.
Wichtig wäre, dass die RSV nur die ABLEHNUNG des erklärten Widerrufes als schadensfallauslösendes Ereignis ansieht.
Um die herbei zu führen, könntest Du auch sehr einfach formuliert widerrufen. Ohne Angabe von Gründen. Die muss man nicht vorgeben...
Also die Erklärung in eckiger Klammer ebenfalls weglassen.
Falls dann die Ablehnung käme mit dem Hinweis wieso, warum weshalb, kannst Du nachschiessen oder dann gleich zum Anwalt gehen und ihn beauftragen...
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Sehr gut, somit ist der Lauf der Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt worden und das Darlehen kann jederzeit widerrufen werden.
Ich finde es sowieso eine Frechheit der Bank in Angesicht des traurigen Ereignisses noch nicht mal gegen Vorfälligkeitsentschädigung das Geld zurück zu nehmen. Es wäre mir eine Genugtuung mit dem Widerruf zu antworten.
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Ok, klingt gut! Kann mir jemand kurz erklären, warum das so ist, wo der Fehler der KSK liegt?
Und wie geh ich jetzt weiter vor, erst mal zur KSK und reden, oder gleich schriftlich? Oder gleich nen Anwalt besorgen?
Ich finde es sowieso eine Frechheit der Bank in Angesicht des traurigen Ereignisses noch nicht mal gegen Vorfälligkeitsentschädigung das Geld zurück zu nehmen. Es wäre mir eine Genugtuung mit dem Widerruf zu antworten.
Ja, so ging mir s auch, ich hab mit so was echt nicht gerechnet. Gut, dass das WE dazwischen war und ich mich etwas abreagieren konnte
Kurz gesagt, die WRB ist fehlerhaft. Der BGH hat schon in 12-2009 abgeurteilt, dass der Verbraucher bei "frühestens" nicht erkennen kann, wann die Frist beginnt. Klar, wenn "frühestens" wann ist dann "spätestens"?
Nun, wenn die WRB fehlerhaft erteilt wurde, begann die Frist zum Widerruf nie zu laufen und man kann weiterhin widerrufen.
Somit kommt man ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag heraus und der Vertrag wird rückabgewickelt, so als wenn er nie zustande gekommen wäre.
Kurz gesagt, steht der Bank dann auch nicht der Vertragszins zu sondern nur ein marktüblicher Zinssatz (Bundesbankstatistik) und die von Dir geleisteten Raten muss die Bank verzinst zurück zahlen. Verzinst deswegen, weil sie ja mit Deinen Raten wieder Geld verdient hat (Nutzungen gezogen) und diese sind zu erstatten.
Der Einfachheit/Faulheit halber nehmen Gerichte meist 5% über Basiszins BGB an.
Du kommst also nicht nur aus Deinem Vertrag ohne VFE heraus sondern bekommst auch noch Deine Raten verzinst sowie musst nur einen marktüblichen Zins, soweit er niedriger als der Vertragszins liegt, zahlen.
Da kommt was bei rum.
Strittig ist noch ob die marktüblichen Zinsen nicht auch noch periodisch (=variabel) anzusetzen sind. Wenn jemand das für sich fordert, würde man dann noch zusätzlich vom sinkenden Darlehenszins profitieren.
Bisher nimmt man meistens den marktüblichen Zins zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an. Wenn Du also damals z.B. 4,5% bei der KSK abgeschlossen hast, könnte der marktübliche Zinssatz z.B. bei 4,3% liegen. Die Gerichte nehmen dann als Laufzeit immer den Zeitraum von Vertragsschlusss bis Widerruf an.
Meines Erachtens ist das aber aus verschiedenen Gründen falsch. Der Zinssatz müsste variabel anzusetzen sein. Aber das würde noch zu weit führen.
Nicht zu vergessen wären noch so oder so der Abzug von 0,5% Gewinnmarge der Bank vom Zinssatz, egal ob Vertragszins, marktüblicher Zinssatz fix oder variabel, denn auf diese hat sie wegen der Rückabwicklung kein Recht, denn es soll jeder so gestellt werden, als wenn der Vertrag nie zustande gekommen wäre. Somit hätte die Bank auch nie einen Gewinn gemacht.
Und...ab Ablehnung des Widerrufes steht der Bank eigentlich kein Darlehenszins mehr zu (bis zur Rückabwicklung) denn sie hat dann den Widerruf&Rückabwicklung abgelehnt. Weshalb soll sie dann noch mit Zinsen belohnt werden?
Ich will Dich da nicht weiter verwirren. Du musst nur noch wissen, dass am 23.06. der BGH über das Thema Verwirkung wohl verbraucherfreundlich urteilen wird (wie bisher auch schon der Versicherungssenat des BGH).
Verwirkung ist das einzige, was Banken noch ins Feld führen um überhaupt eine Klage abwehren zu können. Dies fiele dann noch weg. Wir warten da alle ganz hippelig drauf!
Nun zum Ablauf für Dich:
WENN Du das Geld zur kompletten Ablösung parat hast, kannst Du nun den Brief von test.de auf Dich anpassen und dann per Fax oder Einschreiben der KSK schicken. Nicht mündlich vorsprechen. Fakten sprechen lassen. Die Widerrufserklärung ist für denen dann deutlich genug!
Und dann abwarten.
FALLS Du nicht alles aus eigenen Mitteln tilgen kannst, müsstest Du noch für den Rest Dir eine Anschlussfinanzierung besorgen...
Wichtig wäre für Dich zu wissen... wenn die Bank Deinen Widerruf akzeptiert, muss! sie rückabwickeln! Sie wird aber versuchen Dir ein fadenscheiniges Angebot zu machen. Vielleicht das was Du wolltest...Entlassung aus dem Vertrag ohne VFE.
Wenn Du aber ohne Ablehnung des Widerrufes dann einen Anwalt einschaltest, weil Du selbst als Laie die Lage nicht überblickst bzw. unsicher bist, dann gehen die Kosten des Anwaltes zu Deinen Lasten! Die Kosten sind aufgrund der Streitwerthöhe oft nicht unerheblich.
Daher wäre es wichtig, UNBEDINGT eine Ablehnung des Widerrufes herbei zu führen. Das ist der Schadensfall für die RSV und dann zahlt die alles bis auf Deinen Eigenbehalt.
;-)
Wenn Du Fragen hast, frage. Gerne auch ggf. per PM.
Noch was. Eine anwaltliche Erstberatung kostet 190Euro +USt maximal.
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Hab jetzt doch noch ein wenig in dem Musterbrief von test.de rumgelesen und folgende Zeile gefunden:
Achtung: Verwenden Sie das Musterschreiben auf keinen Fall ohne Rechtsberatung, wenn die Grundschuld (auch) zur Sicherung anderer Kreditverträge dient,.....
Ich hab noch 2 weitere Kredite bei der KSK laufen: Einen für ne PV Anlage, 2009 abgeschlossen. Mit anderere WRB, ohne das "frühestens" Läuft aber über die KFW.
Und nen 2ten für die Dämmung, 2010 abgeschlossen, der hat auch die WRB ohne das "frühestens". So wie ich es verstehe, sind alle3 Kredite über die gleiche Grundschuld abgesichert.
Wie verhält sich das mit der obigen (roten) Aussage?
AW: Vorzeitige Ablösung Hypothekendarlehens - hat das bei jemanden geklappt?
Schau mal nach, was in den DV bezüglich der Sicherung drin steht.
Und beim KFW Darlehen, was bezüglich der ordentlichen Kündigung angegeben ist. KFW Darlehen sind manchmal auch sofort kündbar.
Wir haben in unserer Familie erst vor kurzem ein KFW-Darlehen für eine PV Anlage umgeschuldet.
Und dann kommt es noch darauf an, welche Sicherungszweckerklärung Du unterschrieben hast. Eine "weitgefasste" oder "enggefasste"? Weit bedeutet, dass Du mit der Grundschuld für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit der Bank haftest, bei der "engen" eben nur für dieses eine angebenden Darlehen z.B.
Die WRB vom PV-KFW Darlehen, hat die auch noch eine Fussnote (nicht zu 2. Frist prüfen)?