Diese Versicherung ist besonders für Selbständige und junge Berufstätige sehr wichtig. Denn gerade dieser Personenkreis hat bei einer Berufsunfähigkeit derartig hohe Einkommensverluste, dass sie sogar Schwierigkeiten haben für den eigenen Lebensunterhalt
zu sorgen. Jeder von uns kann durch Unfall oder durch ein ernsthaftes gesundheitliches Problem in diese Schwierigkeiten geraten. Daher sollte man die Bedeutung dieser Versicherung nicht unterschätzen.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr zwischen der Erwerbsunfähigkeit und der Berufsunfähigkeit unterschieden. Für die Versicherungen ist nun ausschlaggebend, ob im vorliegenden Fall eine Erwerbsminderung gegeben ist oder nicht.

Damit ein Rentenanspruch geltend gemacht werden kann, müssen in den 5 Jahren vor dem Einkommensverlust durch Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit 3 Jahre Pflichtprämien für eine Beschäftiging, die versicherungspflichtig ist, gezahlt worden sein. Außerdem muss die Wartezeit von 5 Jahren abgelaufen sein. Zur Wartezeit werden alle aktiven Beschäftigungen, Wehr- bzw. Zivildienst oder auch Kindererziehungszeiten angerechnet.

Wenn am Tag nur noch zwischen 3 und 6 Stunden gearbeitet werden kann, zahlen die Versicherungen seit 2001 die halbe Rentenhöhe wegen teilweiser Erwerbsminderung. Erst wenn am Tag nicht einmal 3 Stunden gearbeitet werden kann, zahlen die Versicherungen auf der Grundlage der vollen Erwerbsminderung.

Bei der Ermittlung, ob und in welchem Umfang eine Erwerbsminderung vorliegt, erfolgt eine Prüfung nach den generellen Arbeitsmarktbedingungen. Wo der Versicherte vor Eintritt der Erwerbsminderung gearbeitet hat ist nun unerheblich. Hierbei wird geprüft, ob der Antragsteller überhaupt einer Tätigkeit nachgehen kann oder nicht. Für den Fall, dass der Betroffene nachweisen kann, dass er keine Arbeit mehr finden kann, wird er einer solchen Prüfung nicht unterzogen.

Bis zum 65. Lebensjahr wird diese Rente gezahlt, denn danach gibt es die normale Altersrente. Diejenigen, die noch in der Lage sind am Tag 6 Stunden und mehr zu arbeiten, erhalten keine Rente.

Alle, die vor dem 1.1.1961 geboren wurden, haben ein Rentenanrecht nach der Erwerbsminderung, aber auch Rentenanrecht nach der Berufsunfähigkeit nach früherer Rechtslage. Der Unterschied zwischen diesen beiden Renten ist, dass nach altem Recht bei der Berufsunfähigkeit geprüft wird, ob dem Betroffenen eine andere Beschäftigung zugemutet werden kann oder nicht. Die Spielregeln hier sind etwas lockerer als bei der Erwerbsminderungsrente, bei der nach den generellen Arbeitsmarktbedingungen eine Prüfung erfolgt. Da jedoch die Rente nach der früheren Rechtslage derartig gekürzt wurde, dass man davon nicht einmal den Lebensunterhalt bestreiten kann, stellt das alte Recht für den Versicherten kein Vorteil dar.

Die eingezahlten Prämien, sowohl die Höhe als auch die Dauer, sind das Maß bei der Rentenhöhe in Erwerbsminderungsfällen. Allgemein sprechen wir hier von einem Betrag von ca. 35 % des Bruttoeinkommens. Bei dem Durchschnittsbeschäftigten wird leider auch das nicht ausreichen für den Lebensunterhalt zu sorgen.