Die fondsgebundene Lebensversicherung ist nicht mit der Kapitallebensversicherung zu verwechseln, die Versicherungsschutz bei Tod anbietet. Zusätzlich dazu wird bei der fondsgebundenen Versicherung Ihr Geld im Rahmen eines Investmentsparplans angelegt, bei der Sie einen vermeintlich höheren Gewinn haben sollen. Versicherungsvermittler versuchen Sie für diese Versicherung zu gewinnen und berichten von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Sie geben an, dass diese Versicherung in der Vergangenheit den Versicherten einen Jahresgewinn von über 12 % eingebracht hat. Es wird jedoch nicht erwähnt, dass die Prämienzahlungen nicht als Sonderzahlungen geltend gemacht werden können. Nach einer Vertagslaufzeit von mindestens 12 Jahren findet bei dieser Versicherungspolice nach aktuell geltenden Steuergesetzen eine kapitalsteuerfreie Auszahlung der Versicherungssumme statt.

Doch Achtung: Verglichen mit der Kapitallebensversicherung gibt es einen Unterschied. Bei solch einer Versicherung legen Sie Ihr Geld unter spekulativen Bedingungen an. Es gibt weder eine Zahlungsgarantie noch eine Mindestzinsgarantie bei Nicht-Ableben des Versicherten nach Ablauf der Versicherungszeit. Auch muss erwähnt werden, dass sich der Gewinn aus einer fondsgebundenen Police immer mehr verringert. Auf die Gesellschaften kommen jährlich immens hohe Kosten zu, die bis zu 20 % des Beitragseinkommens ausmacht. Deshalb sollten Sie sich nicht von den angegebenen Gewinnwerten aus der Vergangenheit locken lassen. Denn diese lassen sich nicht in die Zukunft übertragen.