Eigentümergrundschuld ?

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  1. Avatar von GruebchenTH
    GruebchenTH ist offline
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    Standard Eigentümergrundschuld ?

    Guten Tag!
    Ich habe die Suchfunktion bereits versucht, leider ohne Ergebnis. Ich würde mich freuen wenn mir jemand zum Thema Eigentümergrundschuld weiterhelfen könnte.
    Unsere Lage: Wir haben nun die Möglichkeit ein Grundstück für 4 Wochen zu reservieren, auf das wir ab mitte nächsten Jahres bauen können. Grundstück und Haus werden getrennt voneinander erworben. Das Haus können wir erst nach der endgültigen Vermessung komplett planen und ich gehe davon aus, dass wir binnen 4 Wochen unmöglich für alle Gewerke Preise einholen können, sodass wir quasi keiner Bank den genauen Gesamtbetrag nennen können. Quasi brauchen wir eine Finanzierung jetzt für das Grundstück und später erneut bzw. zusätzlich für die Hauskosten.
    Wenn ich es richtig recherchiert habe, kann man in so einem Fall die erste Rangstelle im Grundbuch mittels Eigentümergrundschuld "freihalten" um sie später an einen weiteren Kreditgeber abzutreten. Somit könnte man die Finanzierung des Grundstücks über z.B. Bausparvertrag (vorhanden) an zweiter Rangstelle eintragen (soweit ich es verstanden habe geben sich Bausparkassen mit der 2.Stelle evtl. zufrieden) und die erste Rangstelle dann bei der Hausfinanzierung an eine Bank X abgeben. Ist das so möglich? Und wenn ja mit welchem Betrag wird diese belegt?
    Gibt es hier jemanden, der ein "eigenes Bauvorhaben" realisiert hat und vor ähnlichen Problemen stand? Über Kontakt würde ich mich sehr freuen.
    Dankesehr!!

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Eigentümergrundschuld ?

    Eigentümergrundschuld ist hier völlig falscher Ansatz.
    Wichtiger wäre, dass Sie sich einen Bankpartner suchen, bei dem Sie ausser dem Grundstück auch das Haus finanzieren würden.
    Denn dann kann dieser jetzt das Grundstück finanzieren und läßt für die Grundstücksfinanzierung gleich eine höhere Grundschuldeintragung im Grundbuch eintragen welche dann auch für die Sicherheit des Neubaues verwendet werden kann.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Eigentümergrundschuld ?

    Was bringt die erhöhte Eintragung einer Grundschuld? Welchen Vorteil hat das?

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Eigentümergrundschuld ?

    Wie hoch ist die Bausparsumme des BSV und wie hoch das Guthaben?

    Gibt es weiteres Eigenkapital?

    Bausparkassen gehen bis 80 % des Beleihungswertes in den Nachrang. Der Ansatz jetzt daran zu denken dass in 1 oder 1/2 Jahren die erste Rangstelle besetzt sein könnte durch die Grundstückfinanzierung ist der richtige, aber wenn sie jetzt eine verlässliche Bank über einen Finanzierungsmakler auswählen, auswählen lassen, dann kann ihnen bei der Hauptfinanzierung auch nicht viel passieren, denn diese Bank wäre eine renomierte Bank, die seit Jahren das Top Niveau in den Konditionen bietet, was auch die nächsten Jahre nicht anders werden dürfte.

  5. Avatar von GruebchenTH
    GruebchenTH ist offline
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    Standard AW: Eigentümergrundschuld ?

    Hallo!
    Vielen Dank schon einmal für die Antworten. Wenn wir den genauen Immobilienwert jetzt aber noch nicht ermitteln können, weil wir noch Zeit für die Angebote brauchen, wie wird dann die (so wie Sie beschrieben haben) höhere Grundschuld ermittelt? Oder wird das dann geschätzt? Wäre in diesem Fall dann die Grunderwerbssteuer für den Gesamtpreis (Grundstück und späteres Haus) fällig? Bei getrenntem Erwerb ist die Steuer ja zunächst nur für das Grundstück fällig, soweit ich das verstanden habe. Dankesehr für die Hilfe!

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Eigentümergrundschuld ?

    Die höhere Grundschuld wird mit Ihren Vorgaben geschätzt hinsichtlich Grundstücks- und Neubaufinanzierung. Dann müssen Sie nur einmal zum Notar.

  7. Avatar von GruebchenTH
    GruebchenTH ist offline
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    Standard AW: Eigentümergrundschuld ?

    Danke Bankkaufmann!
    Aber würde dann auch eben für diesen geschätzen "Wert" die Grunderwerbssteuer anfallen? Oder nur für den aktuell tatsächlichen Grundstückspreis? Ich spekuliere noch darauf, dass wir an dieser Stelle durch den getrennten Erwerb quasi sparen könnten. Wie sehen Sie das? Danke!

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Eigentümergrundschuld ?

    Wenn das Grundstück separat erworben wird und es keinen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Baufirma gibt, dann wird die Grunderwerbssteuer definitiv auch nur auf das Grundstück zu zahlen sein.

  9. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Eigentümergrundschuld ?

    Grundschuld hat nichts mit der Grunderwerbsteuer zu tun. Wenn Sie ein Grundstück für EUR 100.000 kaufen und planen ein Haus mit Hauskosten von EUR 300.000 haben Sie EUR 400.000 Gesamtkosten.
    Sie zahlen nur Grunderwerbsteuer auf die EUR 100.000. Je nachdem wie Sie die EUR 400.000 bankseitig finanzieren möchten ist es eine Überlegung von Anfang an eine höhere Grundschuld eintragen zu lassen.
    Aber nochmal, Grunderwerbsteuer nur mit tatsächlichem Grundstückspreis.

  10. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Eigentümergrundschuld ?

    Aber warum denn eine höhere Grundschuld eintragen lassen??? Um dann später einen rangletzten Teil an eine andere Bank abzutreten, weil die grundstückfinanzierende Bank nicht die hausfinanzierende Bank wird/ist???

    2 mal 50.000 Grundschuld zu bestellen ist genauso teuer wie 1 mal 100.000 Euro!

  11. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

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    Standard AW: Eigentümergrundschuld ?

    Die Grunderwerbsteuer hat mit der Grundschuld nichts zu tun!
    Es wird erst das Grundstück gekauft und auf die Summe ist Grunderwerbsteuer zu zahlen. (Erschließungskosten werden zum Teil abgezogen!)
    Wenn es im Kaufvertrag extra drinsteht! Es ist auch wichtig ob es zu dem Baugebiet einen Bodenrichtwert gibt!
    Weil es kommt auf die Bank drauf an wie die den Wert vom Grundstück dann einschätzen. (hat mit der Beleihung etwas zu tun!)

    Ich würde mal folgendes überlegen: (nur als Gedanke)
    Gesamtkosten Grundstück, Haus, Baunebenkosten, Außenanlage, Rücklage für Küche usw.
    alles mal durchrechnen. (wir hatten ursprünglich viel zu wenig eingeplant!)

    Eigenkapital (Barmittel)
    Eingenleistung
    Fremdmittel
    + Reserve für Küche z.B. 10.000-15.000€
    + Reserve für Mehrkosten 10.000€

    Und dann eine Planung erstellen und eine Kostenschätzung von einem Architekt.
    Bei der Kostenschätzung etwas Puffer mit einplanen!

    Zur Bank gehen und sagen brauche Betrag X jetzt und Betrag X in 1/2 Jahr - Bauzeitende sprich 1 Jahr Bauzeit z.B.

    Vielleicht ist das auch eine Option sich jetzt recht günstige Zinsen zu sichern!
    Wenn man jetzt zur Bank 1 (Rang 1) geht und später zur Bank 2 (Rang 2)
    wird man sehr schlechte Konditionen bekommen.

    Wenn man jetzt nur das Grundstück finanziert wird man später
    mit der selben Bank Haus finanzieren müssen.

    Ich bin kein Bankkaufmann sondern Bauherr. ;-)
    Eine Empfehlung kann ich für User "Bankkaufmann" aussprechen.

    Wir hatten ursprünglich uns für Einzelgewerksvergabe entschieden!
    Sind dann aber aus verschiedenen Gründen davon abgekommen!

    Um nicht unnötig Geld wegzuwerfen sollte man sich vorher im klaren sein
    ob Einzelgewerksvergabe oder Generalunternehmer! Wir haben durch ein späteres
    Umdenken Geld verbrannt. :-(

    Vielleicht ist es auch eine Option sich ein Angebot zu holen vom
    Generalunternehmer und auf der Basis sich das Darlehen dann zu sichern. (mit einem Verhandlungsspielraum 10.000, 20.000, 30.000€ nicht abrufen zu müssen).
    Darlehenssumme sollte groß genug sein um ohne Nachfinanzierung auszukommen.

    Bauen ist Luxus!


    Gruß

    Martin

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Eigentümergrundschuld ?

    @Bankkaufmann

    Martin79HN hat sie ja wärmstens empfohlen. Ich aber möchte ihnen mitteilen, dass sie mit dem unsinnigen Vorschlag einen höhere Grundschuld eintragen zu lassen alles und alle hier unnötig verwirren!!

    Auch der Theradersteller hat die Grundschuld nicht mit der Grunderwerbsteuer in Zusammenhang gebracht, vielmehr fragt er, wie er eine erhöhte Grundschuld ermitteln soll - wie sie ja unsinnigerweise empfehlen - wenn er die Gesamtkosten und somit den späteren Finanzierungsbedarf jetzt noch gar nicht kennt. Sie verwiren leider mit der Grundschulddiskussion ohne das diese einen Nutzen, ganz zu Schweigen von einem Sinn hat. Das auch noch ungeachtet der Tatsache, dass die später erfoderliche Grundschuldhöhe noch gar nicht bekannt sein kann. Naja und wenn diese dann für Bank X eingetragen ist und an Y abgetreten werden muss, verusacht dass dann noch weitere Kosten. Oje, und wenn ich die Höhe nicht kenne, diese zu gering war - selbst wenn ich mit der gleichen Bank die das Grundstück finanziert hat finanziere - renn ich wieder zum Notar, um eine weitere Grundschuld einzutragen, erspare also noch nicht mal einen Gang zum Notar, da ich auch dann 2 mal gehen muss. Kosten - hatte ich ja schon beschrieben - sind immer die gleichen und immer in Anhängigkeit zu der einzutragenden Grundschuld.

    Also, ohne dass der TE hier etwas in Zusammenhang gebracht hat, was sie dann entwirren wollen, was sie vorher mit einem unsinnigen Vorschlag entfacht haben - hat der TE es richtig erkannt, GS für das Grundstück eintragen lassen, dann später die GS für die erforderlichen Finanzierungsmittel aus den Hausbaukosten.
    Wird das Grundstück aus Bausparmitteln gekauft kann das den Vorteil haben, dass die Bausparkasse bei einem 80er Auslauf im Rang rückt, also eine Vorlast akzeptiert, allerdings muss und sollte das im Vorfeld genau berechnet werden und vor allem mit der Bausparkasse geklärt sein, ja vielleicht sogar vertraglich geregelt werden.

    Wie ich aber schon beschrieben habe ist der bessere Weg sich an einen unabhängigen Finanzierungsmakler zu wenden, der schon für die Grundstückfinanzierung eine Bank auswählt, die auch in 1-2 Jahren noch im oberen Segment der günstigsten Konditionen ihr Geschäftsfeld hat, dies bei besten Bedingungen, erwiesenermaßen mit Referenzen die die Bank seit mehrern Jahren nachgeweisen hat!!!

  13. Avatar von GruebchenTH
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    Standard AW: Eigentümergrundschuld ?

    Hallo!
    Danke an alle, die geantwortet haben. Ich denke ich konnte mir die jeweils relevanten Informationen filtern. Es freut mich, dass hier so ein reger Austausch stattfindet. Danke dafür. Bei uns wird sich die Situation nun potentiell anders weiterentwickeln. Da meine weiteren Fragen nicht mehr in dieses Thema passen, werde ich demnächst ein neues eröffnen, sofern ich nicht anderweitig schlau werde. Beste Grüße!