Die Angebote der Versicherungsgesellschaften sollten sehr gut miteinander verglichen werden, denn die Versicherungsbeiträge weichen bei gleichen Leistungen bis zu 30 % voneinander ab. Vor allem Fahranfänger oder Personen ohne hohe Schadensfreiheitsrabatte können einige hundert Euro jährlich einsparen.

Die Kündigungsfrist für die Kaskoversicherung beträgt 3 Monate zum Jahresende. Bei der Haftpflichtversicherung muss eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende eingehalten werden. Sie sollten aber erst dann kündigen, wenn Sie von der anderen Versicherungsgesellschaft eine Deckungszusage garantiert bekommen haben. Die rechtzeitige Vorlage der Deckungszusage bei der Zulassungsbehörde ist ein Muss. Sonst haben Sie das Risiko, dass Sie zwangsabgemeldet werden und es droht Ihnen ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit.