Es gib Versicherungsgesellschaften die selbst einige EU-Länder wie zum Beispiel Portugal, Italien, aber auch Spanien und Frankreich sogar nicht einschließen. Bei diesen Anbietern sollten Sie lieber nicht Kunde werden.

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kann es im Falle eines Autounfalls dazu kommen, dass Ihnen von der Versicherungsgesellschaft bis zu 5.000,- Euro Regressforderungen gestellt werden, wenn man feststellt, dass die maximale Kilometerleistungsvereinbarung pro Jahr (beispielsweise 20.000 km) nicht eingehalten wurde. Dies gilt auch dann, wenn nicht der vertraglich vereinbarte, sondern ein anderer Fahrer in den Unfall verwickelt war.