Wenn Sie einen solchen Vertrag abschließen versichern Sie automatisch Ihre Familie mit. Es können aber nur Ansprüche für Schäden aus dem privaten Bereich geltend gemacht werden. Volljährige Kinder werden nur dann eingeschlossen, wenn sie noch nicht verheiratet sind und noch zur Schule gehen oder eine Berufsausbildung machen. Und wenn durch die Versicherungsgesellschaft gesondert bestätigt wird, können Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft auch eingeschlossen werden.

Die Haftpflichtversicherung springt auch dann ein, wenn zum Beispiel Ihr Haustier ein Eigentum eines Dritten beschädigt. Aber wenn Sie einen Hund als Haustier haben, so müssen Sie leider eine zusätliche Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen, denn er wird durch diesen Vertrag nicht automatisch eingeschlossen.