Fälligkeit des Darlehens, abweichendes Datum zur ersten Tilgung

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  1. Avatar von elly
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    Standard Fälligkeit des Darlehens, abweichendes Datum zur ersten Tilgung

    Hallo zusammen,

    hat jemand möglicherweise Erfahrung mit der Fälligkeit der Darlehen?
    Wir haben einen Darlehensvertrag erhalten, im dem drin steht, dass die Fälligkeit der ersten Tilgungs-/Annuitätsrate der 30.03.3016 ist.

    Wir haben der Bank jedoch mitgeteilt, dass wir erst zum 01.08. beabsichtigen, den Kredit abzurufen. Trotzdem wurde den Zeitpunkt der ersten Tilgungs-/Annuitätsrate nicht angepasst. Wir haben zwar auch 5 Monate Bereitstellungsfreie Zeit zugesichert bekommen (Wortlaut im Vertrag: Bereitstellungszinsen p.M. % 0,25 ab dem 01.09.2016), aber ich bin trotzdem verunsichert, dass der Zins- und Tilgungsplan schon ab dem 30.03. läuft und auch die erste Rate gem. Darlehensvertrag zum 30.03. fällig ist.

    Ist es normal, dass die Bank trotz der Info, dass der Kredit erst zum 01.08. abgerufen wird, ein anderes Datum für die erste Rate (30.03) in den Vertrag reinschreibt? Und welche Konsequenzen kann es haben, wenn wir den Vertrag in dieser Art und Weise unterschreiben?

    Viele Grüße
    Elly

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Fälligkeit des Darlehens, abweichendes Datum zur ersten Tilgung

    Das hat überhaupt keinen Einfluss, es ist ein representativer Tilgungsplan.

    Die Zinszahlungen werden entsprechend der Inanspruchnahme taggenau monatlich nachschüssig gezahlt/fällig gestellt, die Tilgung beginnt erst einen Monat nach Vollauszahlung des Darlehens. Dies ist dann wichtig, wenn es mehrere Auszahlungen gibt.

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Fälligkeit des Darlehens, abweichendes Datum zur ersten Tilgung

    Das im Tilgungsplan ist ein repräsentatives Beispiel. Die Tilgung fängt ja auch erst ab Vollauszahlung eines Darlehens an und nicht "mittendrin". Deswegen gibt es solche Beispiele wie in Ihrem Tilgungsplan.

  4. Avatar von elly
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    Standard AW: Fälligkeit des Darlehens, abweichendes Datum zur ersten Tilgung

    Danke noelmaxim und Bankkauman!

    Ich hatte halt Bedenken, dass die Bank schon zum 30.03. Annuitätenraten erwartet, weil das so schwarz auf weiß in dem Darlehensvertrag drin steht. Aber dank Eurer Erläuterungen ist es deutlich.
    Keine Annuitätenraten vor Darlehensauszahlung, nehme ich an :-)

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Fälligkeit des Darlehens, abweichendes Datum zur ersten Tilgung

    So ist es.

    Ohne Auszahlung seitens der Bank können lediglich Bereitstellungszinsen nach der vereinbarten freien Zeit anfallen.

    Der Zins ist übrigens Top, wenn er für 10 Jahre fest ist ;-))

  6. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Fälligkeit des Darlehens, abweichendes Datum zur ersten Tilgung

    Zitat Zitat von elly
    Wir haben einen Darlehensvertrag erhalten, im dem drin steht, dass die Fälligkeit der ersten Tilgungs-/Annuitätsrate der 30.03.3016 ist.
    Na das ist doch mal eine Zahl - fast Tausend Jahre Zeit bis dahin

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