Im Februr 2016 Widerruf erklart im Mai 2016 Immobilie verkauft. Erfahrungen gesucht

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  1. Avatar von Stromer
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    Standard Im Februr 2016 Widerruf erklart im Mai 2016 Immobilie verkauft. Erfahrungen gesucht

    Hallo,
    hat jemand Erfahrungen wie es abläuft wenn der Widerruf durch einen Anwalt erklärt wurde und dann seine Immobilie verkauft?
    Wird die Bank Restvaluta plus Vorfälligkeit vom Kaufpreis anfordern oder ist vorher mit einem Vergleich zu rechnen?
    Wann ist es sinnvoll anzunehmen oder doch besser zu klagen. Klagerisiko und Kosten sind schon klar aber wäre ein Verzicht der Bank auf Vorfälligkeit bereits ausreichend?
    Danke und Gruß Stromer

  2. Avatar von lelo44
    lelo44 ist offline

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    Standard AW: Im Februr 2016 Widerruf erklart im Mai 2016 Immobilie verkauft. Erfahrungen gesuc

    Kann man pauschal so nicht sagen. Möglich ist alles. Hängt sehr von der Bank und davon ab, wie eindeutig fehlerhaft die Widerrufsbelehrung und wie hoch die eigene Risikobereitschaft bei einer Klage ist. Einen kompletten Verzicht der Bank auf VFE halte ich außergerichtlich aber für eher unwahrscheinlich. Das feiern einige Anwälte bereits bei einer Klage als Erfolg. Insofern wäre ein außergerichtlicher Erlass der VFE, je nach Höhe evt. auch nur ein Teilerlass, besser als gar nichts. Wenn man schon klagt bzw. klagen muss, dann kann man auch gleich eine komplette Rückabwicklung mit Nutzungswertersatz anstreben.

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